…Wien 2/20/21/22 als der für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Obliegenheiten der Fa. S-GmbH verantwortlicher Geschäftsführer fahrlässig a) durch die Abgabe unrichtiger Abgabenerklärungen zur Umsatz- und Körperschaftssteuer für das Kalenderjahr 2004, sohin unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht bescheidmäßig festzusetzende Abgaben…
…die geltende Beweislastumkehr hingewiesen wurde. Die Beantwortung dieses Schreibens durch den damaligen Vertreter der Bw vom 30. Juli 2004 enthielt neben der Aussage dass die Bw über ausreichende Mittel verfügt hat noch die Mitteilung, dass die Bw als Geschäftsführerin mit Gesellschafterbeschluss vom 5. bzw. 6…
…sich der Bw. gegenüber den Gesellschaftern der GmbH damit einverstanden erklärt hat, nur formell als Geschäftsführer zu fungieren und auf die tatsächliche Geschäftsführung der GmbH keinen Einfluss zu nehmen. Der Umstand, dass die Geschäftsführung Dritten zustand, ändert jedoch an der Stellung des Bw. als Organwalter…
…Das Einverständnis eines handelsrechtlichen Geschäftsführers, nur formell als Geschäftsführer zu fungieren und somit keinen Einfluss auf die operative Tätigkeit der Gesellschaft auszuüben, befreit nicht von der Verantwortung hinsichtlich der Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten. Die Untätigkeit des handelsrechtlichen Geschäftsführers führt zu einem Verschulden an der Uneinbringlichkeit der…
…sich daraus, dass der Bw. nur als formeller Geschäftsführer agierte. Denn das Einverständnis eines handelsrechtlichen Geschäftsführers, nur formell als Geschäftsführer zu fungieren und somit keinen Einfluss auf die operative Tätigkeit der Gesellschaft auszuüben, befreit nicht von der Verantwortung hinsichtlich der Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten. Dabei ist…
…sei nur als formelle Geschäftsführerin ohne Entscheidungsfreiheit "vorgesehen" gewesen, wobei sich ihr Aufgabenbereich als Ehegattin auf die Führung des gemeinsamen Haushaltes sowie die Kinderbetreuung beschränkt habe. Diese Ausführungen vermögen der Berufung nicht zum Erfolg zu verhelfen. Denn nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat ein Geschäftsführer…
…Verschulden begründet. Das Einverständnis, nur formell als Geschäftsführer zu fungieren, somit auf die tatsächliche Geschäftsführung keinen Einfluss zu nehmen, befreit demnach nicht von der Verantwortung hinsichtlich der Erfüllung der mit der Übernahme der handelsrechtlichen Geschäftsführung verbundenen gesetzlichen Verpflichtungen (VwGH 6.7.2006, 2006/15/0030;…
…der Fa.I. wisse er seit dem vorigen Jahr (= 2002). Aus dieser niederschriftlichen Einvernahme mit der Betriebsprüfung geht nach Ansicht des Berufungssenates zweifelsfrei hervor, dass der formell im Firmenbuch eingetragene Geschäftsführer K. zumindest niemals für die steuerlichen Belange der Fa.I. zuständig gewesen ist…
…von rund 0,23%. Bereits im Dezember 2004 wurde die Schließung des Unternehmens angeordnet. Der Bw. war in der Zeit vom 16.10.1998 bis 19.11.2003 selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer der Gesellschaft. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 9 Abs. 1 BAO haften die…
…VwGH 26.08.2009, 2007/13/0024). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dürfe die Abgabenhörde diese schuldhafte Pflichtverletzung des formellen Geschäftsführers als Ursache für die Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben ansehen. Mit Schreiben vom 03.11.2016 stellte der Bf einen Vorlageantrag. Ein weiteres Sachvorbringen wurde…
…2007/15/0282). Bei schuldhafter Pflichtverletzung (die aufgrund des Unterbleibens eines Nachweises über die Gläubigergleichbehandlung angenommen werde; bzw bei wissentlicher Übernahme einer nur formellen Geschäftsführung vorliege; genauso wie bei Unterlassung der Prüf- und Überwachungspflichten der mit abgabenrechtlichen Pflichten betrauter Dritter) werde die Kausalität - Zusammenhang - zwischen…
…Fa. M-GmbH im Mai 2009 nach Ermittlungen der Abgabenbehörde gegen seine Person am 23. April 2009 als formeller Geschäftsführer ausgeschieden sei und der in der Folge die faktische Geschäftsführung gegen seinen Willen und unter fortlaufender Täuschung und Schädigung seiner Person übernommen habe. S. habe…
…Geschäftsführer war bis 10. Mai 2011 A, danach der bulgarische Staatsbürger C eingetragen. Dieser hätte jedoch nur als formeller Geschäftsführer bzw. als Strohmann fungiert, da der Genannte im gesamten Abgabenverfahren nicht aufgetreten sei, nicht einmal seine Identität restlos aufgeklärt hätte werden können, es keinen Geschäftsführervertrag…
…erschienen. Im Zuge der mündlichen Verhandlung vom 13. Jänner 2011 verwies der Bw. nochmals darauf, dass er lediglich als formeller Geschäftsführer fungierte. Weitere Unterlagen wurden nicht vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 80 Abs. 1 BAO haben die zur Vertretung juristischer Personen Berufenen alle…
…die ihn nichts angingen und keinesfalls von ihm als (nur formeller) Geschäftsführer der Firma Z-GmbH genehmigt worden seien oder auch nur für ihn in dieser Funktion erkennbar gewesen seien. Mangels Ausführungen zur Höhe der vorgeschriebenen Steuern und Abgaben sei es dem Bw gar nicht…
…die auch den Zeitraum umfasste, in welchem die Bw. GmbH-Geschäftsführerin war, führte zu hohen Abgabennachforderungen betreffend Umsatzsteuer, Kapitalertragsteuer, Kammerumlage, Kraftfahrzeugsteuer, Straßenbenützungsabgabe und Normverbrauchsabgabe. Die Umsatz- und Kapitalertragsteuernachforderungen waren auf schwerwiegende formelle und materielle Mängel der Buchführung zurückzuführen, die zu Umsatzzurechnungen, Vorsteuerkürzungen und verdeckten Gewinnausschüttungen…
…Aussagen kommt klar zum Ausdruck, dass die "Filialleiter", darunter ***X***, die eigentlichen Entscheidungsträger im Hinblick auf die jeweilige "Filiale" waren und ***GF*** als (formeller) Geschäftsführer der ***A GmbH*** lediglich Verwaltungsagenden, wie zB die An- und Abmeldung von Dienstnehmern, wahrnahm. Auch der Umstand, dass seitens der …
…von der belangten Behörde, obwohl diese von Amts wegen dazu verpflichtet sei, nicht ermittelt worden, dass der Bw. erst seit 10. November 2008 formeller Geschäftsführer der Fa. B-GmbH sei, welche am 18. Jänner 2011 im Firmenbuch gelöscht worden wäre. Seit 30. September 2008 bestehe…
…299 Tz. 13). Eine solche liege jedoch offenkundig nicht vor. Das vom Bw. in seiner Berufung vom 28. Juni 2010 eingangs angeführte Argument, er sei nur formeller Geschäftsführer der A-GmbH gewesen, gehe - abgesehen davon, dass dieses Schuldeingeständnis sogar eine Haftung gemäß §§ 9, 80 BAO…
…A B (Anmerkung: der Schwiegersohn des Gesellschafter-Geschäftsführers S C R) als faktischer Machthaber bezeichnet. Im Bericht vom 28. März 2025 über die Außenprüfung bei der N GmbH in Liquidation betreffend den Zeitraum von 2019 bis 2023 wurden zusammengefasst umfangreiche formelle und materielle Buchhaltungsmängel festgestellt…