…von 20 Jahren kein Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erzielt wird, wie Anlage II der Prognoserechnung des Bf. zeigt. Fiktiver Veräußerungserlös Den Ausführungen laut Punkt 7. der Eingabe vom 6.2.2015, wonach im Falle der Beurteilung als Liebhaberei ein Appartement verkauft werden müsste…
…VwGH vom 4.11.1980, Zl. 3235/79 vertretenen Auffassung abweicht, ist die (ordentliche) Revision zulässig. Auch fehlt hinsichtlich der vor dem Hintergrund der Neuregelung der Grundstücksbesteuerung zu beurteilenden Frage der Einbeziehung eines allfälligen Veräußerungsgewinnes in die Prognoserechnung eine Rechtsprechung. Wien, am 5. März 2015
…ein Gutachten oder ein entsprechend fundiertes Zahlenmaterial vorgelegt. Der von der Bf angesetzte fiktive Veräußerungsgewinn von 452.540 € ist bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses daher nicht zu berücksichtigen. 19) Aber selbst wenn man davon ausgehen würde, dass sich aus dem Verkauf der Liegenschaft im…
…generelle „Nachholverbot“ nicht durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein. Denn die konkreten Umstände des Einzelfalls blieben dabei vollkommen unberücksichtigt und es werde insbesondere nicht danach differenziert, ob die Nichterklärung fiktiver Veräußerungsgewinne gemäß § 31 Abs. 2 Z 2 EStG und damit auch die Unterlassung der…
…Ausmaß von 1.000 m2 angewendet. So wurde ein fiktiver Veräußerungsgewinn von EUR 176.336 (EUR 428 als fiktiver Veräußerungsgewinn je m2 multipliziert mit der 1.000 m2 übersteigenden Fläche von 412 m2) errechnet (siehe im Detail die Darlegung der Berechnung bei Kapitel I. Verfahrensgang)…
…an der geringen Belastung der Einkünfte deutlich, da 14% des Veräußerungserlöses mit dem linearen Steuersatz von 25% zu besteuern sind. Die Heranziehung eines festen Pauschalbetrages als fiktiver Anschaffungswert erübrigt eine differenzierte Totalbetrachtung, unter anderem auch um Beweisschwierigkeiten zu vermeiden. Das vom Bf vorgebrachte Erkenntnis des…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf) veräußerte mit Kaufvertrag vom 29.03.2012 als Hälfteeigentümerin eine Liegenschaft, wobei ein Veräußerungsgewinn in Höhe von 14.567,00 Euro erzielt wurde. Der auf die Bf entfallende Anteil betrug 7.283,50 Euro…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verwaltungsgeschehen: In ihrer Beschwerde beantragte die Beschwerdeführerin durch ihren steuerlichen Vertreter, für Zwecke der Ermittlung der Immobilienertragssteuer den Veräußerungsgewinn unter Anwendung des § 30 Abs. 4 Z 2 EStG 1988 (Altgrundstück) zu berechnen und den angefochtenen Einkommensteuerbescheid…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verwaltungsgeschehen: In seiner Beschwerde beantragte der Beschwerdeführer durch seinen steuerlichen Vertreter, für Zwecke der Ermittlung der Immobilienertragssteuer den Veräußerungsgewinn unter Anwendung des § 30 Abs. 4 Z 2 EStG 1988 (Altgrundstück) zu berechnen und den angefochtenen Einkommensteuerbescheid…
…daraus ergab, dass die belangte Behörde die begehrten Materialkosten in Höhe von 5.818,27 Euro sowie die kalkulierten Kosten persönlicher Arbeitsstunden des Bf. und Herrn AB im Höhe von 23.448 Euro zum erklärten Veräußerungsgewinn hinzugerechnet hat. Dieser Betrag wurde auf den Bf. und…
…857 | -Buchwert | -66.066 | V eräußerungsgewinn | 1.702.776 Die übrigen Wertansätze entfielen auf die Bodenwerte und die Gebäude und seien mit einem Gesamtwert von 1.817.810 Euro abzüglich fiktiver Anschaffungskosten in Höhe von 1.563.316,60 Euro mit…
…zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. Wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt festgestellt hat, ist der gemeine Wert eines Wirtschaftsgutes eine fiktive Größe, die auf Preisschätzungen beruht. Der gemeine Wert einer Liegenschaft ergibt sich im Wesentlichen aus Angebot und Nachfrage im gewöhnlichen Geschäftsverkehr…
…14. Mai 2014 erließ die belangte Behörde eine teilweise stattgebende Beschwerdevorentscheidung, in der sie die Kosten des Austauschs der Eingangstüre in Höhe von 1.110 Euro als gewinnmindernden Instandsetzungsaufwand bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinnes anerkannte. Außerdem wurde bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit des Bf…
…und 2002 durch das FA ging der Prüfer infolge Umfunktionierung der GesnbR in eine Zahlstelle und dem damit verbundenen Wechsel der Einkunftsart (von Einkünften aus Gewerbebetrieb zu solchen aus Vermietung und Verpachtung) von einer Betriebsaufgabe zum Stichtag 31.12.2001 aus und ermittelte einen Veräußerungsgewinn…
… 2b Nr. 3 EStG 1988 zweiter und dritter Querstrich der besagt „Die Verrechnungsgrenze und die Vortragsgrenze sind in folgenden Fällen nicht anzuwenden bei Gewinnen die von einem Insolvenzverfahren betroffen sind und Veräußerungsgewinne und Aufgabegewinne". Beides liegt in unserem Fall vor. Der Aufgabegewinn ergibt sich aus…
…dar. Daher ist der Verkaufserlös nach Abzug von 86% fiktiver Anschaffungskosten der Immobilienertragsteuer zu unterziehen." Dagegen hat der Beschwerdeführer (Bf.) mit nachstehender Begründung Beschwerde erhoben: Die Beschwerde richte sich gegen die Vorschreibung der Immobilienertragsteuer in Höhe von € 17.500 für Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen…
…vom 30.10.2015 eingereichten Einkommensteuererklärung mit folgenden Korrekturen vorzunehmen: abzüglich bisher nicht erfasster Provisionen an Dritte von EUR 225.640; zuzüglich 1/3 des Veräußerungsgewinns 2010 von EUR 30.944,02; abzüglich eines Verlustes aus Land und Forstwirtschaft Türkei von EUR 28,784,69…
…Grundstücke, die einem Betriebsvermögen zugehören, kann jedoch gemäß § 4 Abs 3a Z 3 lit a EStG 1988 bei der Veräußerung von Grund und Boden des Anlagevermögens der Veräußerungsgewinn pauschal nach § 30 Abs 4 EStG 1988 ermittelt werden, wenn der Grund und Boden am 31. März…
…Grundstücke, die einem Betriebsvermögen zugehören, kann jedoch gemäß § 4 Abs 3a Z 3 lit a EStG 1988 bei der Veräußerung von Grund und Boden des Anlagevermögens der Veräußerungsgewinn pauschal nach § 30 Abs 4 EStG 1988 ermittelt werden, wenn der Grund und Boden am 31. März…
…7 EStG 1988 ist dabei der Veräußerungsgewinn auf den vertraglich vereinbarten und nach dem UmgrStG maßgeblichen Zusammenschlussstichtag, konkret auf den 1. April 2002, zu beziehen. Die diesbezüglichen Einwendungen der Bf. bzw. deren steuerlichen Vertreters, wonach etwa ein "fiktiver" Veräußerungsvorgang nicht dem Willen der Parteien entspreche…