…15 III, ausgefolgt am 16. Juni 2015, 2. gegen die mündliche [fernmündliche] Erweiterung der Durchsuchungsanordnung durch den Spruchsenatsvorsitzenden betreffend "Räumlichkeiten und Unterlagen" [tatsächlich: Verdacht und Beweismittel] bezüglich der C-GmbH_Co_KG, mitgeteilt am 16. Juni 2015 um 15.55 Uhr, und 3. gegen die…
…Juni 2015) bis zum Zeitpunkt der mündlichen Erteilung der Durchsuchungsanordnung betreffend die C-GmbH_Co_KG durch den Vorsitzenden des Spruchsenates um 15:55 Uhr des genannten Tages weder in Unterlagen der C-GmbH_Co_KG Einsicht genommen werden dürfen noch [hätten] diese beschlagnahmt werden…
…der Beamten vor Ort und für die Verdächtigen eine wohl unzumutbare Anreise in den Abendstunden bedeutet: Ein Zuwarten mit der Amtshandlung am genannten Ort hat sich daher tatsächlich als untunlich erwiesen. 19. Eine tatsächliche Rechtswidrigkeit der Durchsuchungsanordnungen vom 1. April 2015 bestand aber offenkundig darin…
…Team Wien 4, als Organwalter des Finanzamtes Waldviertel als Finanzstrafbehörde sowie die fernmündliche Erweiterung der Durchsuchungsanordnung in Bezug auf die Firma X-KG bezüglich der Wohnung der Verdächtigen an der Anschrift Adresse1 und bezüglich der Geschäftsräumlichkeiten an der Anschrift Adresse2, mündlich mitgeteilt am 16.6…
…aus ihrer Sicht gegebene - Unmöglichkeit der konkreten Sichtung sämtlicher im Archiv aufgefundener Ordner im Detail nach den von der Durchsuchungsanordnung betroffenen Unterlagen heraus, weshalb nach fernmündlicher Rücksprache mit dem Spruchsenatsvorsitzenden eine Beschlagnahme der im Archiv vorgefundenen und möglicherweise gesuchte Beweismittel enthaltenden Buchhaltungsordner der E-GmbH …
…ergebe, sei ebensowenig intersubjektiv nachvollziehbar wie die Behauptung, dass der strafbestimmende Wertbetrag zwar „voraussichtlich § 33.000, nicht aber € 100.000“ übersteigen werde. Die bekämpften Durchsuchungsanordnungen seien demnach rechtswidrig, weil sich daraus nicht nachvollziehbar ableiten lässt, ob die Zuständigkeitsfrage zutreffend gelöst worden sei. […] 5…
…Abs. 2 FinStrG, zumal auf Grund des derzeitigen Verfahrensstandes von einer gerichtlichen Zuständigkeit nicht ausgegangen werden könne. Am 3. September 2015 erging überdies eine weitere - ergänzende - vorerst fernmündliche - Anordnung des genannten Spruchsenatsvorsitzenden mit gleichlautenden Auftrag und Begründung, nunmehr hinsichtlich folgender Orte bzw. Räumlichkeiten (Finanzastrafakt Bl…
…mit B, in welcher nochmals diese Zustellung, aber auch die Übernahme einer Kopie einer Durchsuchungsanordnung für die Örtlichkeit XXE festgehalten ist). In der Zeit zwischen 09:45 Uhr bis 15:00 Uhr wurden nun anordnungsgemäß die Geschäftsräumlichkeiten der C-GmbH an der Anschrift XXC, von…
…F, in welcher nochmals diese Zustellung, aber auch die Übernahme einer Kopie einer Durchsuchungsanordnung für die Örtlichkeit ***4*** festgehalten ist). In der Zeit zwischen 09:45 Uhr bis 15:00 Uhr wurden nun anordnungsgemäß die Geschäftsräumlichkeiten der B-GmbH an der Anschrift XXB von Fahndungsorganen…
…der belangten Behörde aufzutragen, die beschlagnahmten Unterlagen auszufolgen. Begründend wird ausgeführt: Offenbar werde A eines Finanzvergehen in Form der Verkürzung von diversen Steuern aus einem angenommenen Einzelunternehmen verdächtigt und wurde zur Beweissicherung diesbezüglich die Anordnung erlassen. Als Argumente für die [Durchsuchungsanordnung] gemäß § 93 FinStrG würden…
…der belangten Behörde aufzutragen, die beschlagnahmten Unterlagen auszufolgen. Begründend wird ausgeführt: Offenbar werde A eines Finanzvergehen in Form der Verkürzung von diversen Steuern aus einem angenommenen Einzelunternehmen verdächtigt und wurde zur Beweissicherung diesbezüglich die Anordnung erlassen. Als Argumente für die [Durchsuchungsanordnung] gemäß § 93 FinStrG würden…
…geb. xxxg, die Schwiegermutter des Verdächtigen) angeordnet (genannte Durchsuchungsanordnungen). Die vom Spruchsenatsvorsitzenden angeordneten Amtshandlungen fanden nun tatsächlich am 9. Mai 2017 statt, wobei die Örtlichkeit PPP1 erst nachgereiht als letzte in der Zeit zwischen 12:50 Uhr und 16:15 Uhr von Fahndungsorganen durchsucht wurde…
…der belangten Behörde aufzutragen, die beschlagnahmten Unterlagen auszufolgen. Begründend wird ausgeführt: Offenbar werde A eines Finanzvergehen in Form der Verkürzung von diversen Steuern aus einem angenommenen Einzelunternehmen verdächtigt und wurde zur Beweissicherung diesbezüglich die Anordnung erlassen. Als Argumente für die [Durchsuchungsanordnung] gemäß § 93 FinStrG würden…
…für die der Beschwerdeführer verantwortlich ist. Dazu wird auf den Bankauskunftsbescheid und die Niederschrift vom 20. März 2014 mit der Zeugin M verwiesen. Dass die Durchsuchungsanordnungen und der Bankauskunftsbescheid nicht an B gerichtet waren, entspricht der geltenden Rechtslage. Durchsuchungen können auch in Räumlichkeiten vorgenommen werden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in den Finanzstrafsachen gegen die ***Bf3*** (und andere), ***Bf3-Adr*** alle vertreten durch Wess Kux Kispert & Eckert Rechtsanwalts GmbH, Himmelpfortgasse 20 Tür 2, 1010 Wien, wegen des Verdachts der Begehung von Finanzvergehen…
…dass sich darin ("daselbst") - hier von Relevanz - Gegenstände befinden, die im Finanzstrafverfahren als Beweismittel in Betracht kommen (hier denkbar: die in der Durchsuchungsanordnung umschriebenen Gegenstände, aus welchen belastende oder zu Gunsten des Verdächtigen ihn entlastende Feststellungen in Bezug auf den gegenüber ihm erhobenen Verdacht gewonnen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Finanzstrafsache gegen die ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** und andere, vertreten durch Wess Kux Kispert & Eckert Rechtsanwalts GmbH, Himmelpfortgasse 20 Tür 2, 1010 Wien, im Zusammenhang mit Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. über die Beschwerde des A.B., Adresse, gegen den Bescheid des Vorsitzenden des Spruchsenates I als Organ des Zollamtes Klagenfurt Villach als Finanzstrafbehörde I. Instanz vom 23. Oktober 2014, zugestellt am 31. Oktober 2014…
…2020) nicht mehr in Betracht, wohl aber kann gegebenenfalls die Rechtswidrigkeit dieser Anordnung festgestellt werden (siehe BFG 25.8.2019, RV/5300012/2019, u.a.). Die Durchsuchungsanordnung des § 93 Abs. 1 FinStrG ("Befehl") war zuvor in die Form eines Bescheides gekleidet, welcher den anwesenden Betroffenen…
…Wien 03 im Auftrag des Finanzamtes Baden Mödling als Finanzstrafbehörde die Anordnung gerichtet, an der Wohnadresse des Beschwerdeführers Bf (im Folgenden Bf genannt) an der in der Durchsuchungsanordnung näher bezeichneten Adresse zu durchsuchen. Die Anordnung der Hausdurchsuchung erfolgte zu dem Zweck der Auffindung von Gegenständen…