…dafür ist die erwartete Nutzungsdauer laut Sachverständigengutachten. Gesetzlich oder erlassmäßig vorgeschriebene Abschreibungssätze sind insofern zu adaptieren. d) Leerstehungen Erwartete Aufwendungen, bzw. fehlende Erträge im gesamten Beurteilungszeitraum gemäß § 2 Abs. 3 Liebhabereiverordnung bezüglich leerstehender Objekte sind in die Prognoserechnung einzubeziehen. Es sind dafür marktübliche Ansätze zu…
…auf der einen Seite und damit aber eine Vermögensminderung bei der Körperschaft auf der anderen Seite voraus. Dies kann entweder durch erhöhte Aufwendungen oder durch fehlende Erträge seitens der Körperschaft geschehen (KStR 2013, Rz 601). Subjektive Voraussetzung für eine verdeckte Ausschüttung ist nach der Rspr…
…EStG16, § 27 Tz 143.) Da fehlende laufende Erträge regelmäßig zu einer Wertsteigerung des Vermögensstammes führen, wäre das Abstellen auf das Vorliegen konkret erzielter Kapitalerträge mit der Zielsetzung der Reform nicht vereinbar. 16 Im Revisionsfall ist strittig, ob auch "negative Wirtschaftsgüter" wie Verbindlichkeiten in den Anwendungsbereich…
…§ 27 Tz 143.) Da fehlende laufende Erträge regelmäßig zu einer Wertsteigerung des Vermögensstammes führen, wäre das Abstellen auf das Vorliegen konkret erzielter Kapitalerträge mit der Zielsetzung der Reform nicht vereinbar." Bei nachstehenden Auszügen aus Kommentaren erfolgt der Fettdruck durch das erkennende Gericht. Kirchmayr führt in…
…§ 27 Tz 143). Da fehlende laufende Erträge regelmäßig zu einer Wertsteigerung des Vermögensstammes führen, wäre das Abstellen auf das Vorliegen konkret erzielter Kapitalerträge mit der Zielsetzung der Reform nicht vereinbar. 16 Im Revisionsfall ist strittig, ob auch "negative Wirtschaftsgüter" wie Verbindlichkeiten in den Anwendungsbereich des…
…§ 27 Tz 143.) Da fehlende laufende Erträge regelmäßig zu einer Wertsteigerung des Vermögensstammes führen, wäre das Abstellen auf das Vorliegen konkret erzielter Kapitalerträge mit der Zielsetzung der Reform nicht vereinbar. Dem unlängst ergangenen VwGH-Erkenntnis Ro 2016/15/0026 vom 18.12.2017 lag ebenfalls…
…§ 27 Tz 143). Da fehlende laufende Erträge regelmäßig zu einer Wertsteigerung des Vermögensstammes führen, wäre das Abstellen auf das Vorliegen konkret erzielter Kapitalerträge mit der Zielsetzung der Reform nicht vereinbar. 16 Im Revisionsfall ist strittig, ob auch "negative Wirtschaftsgüter" wie Verbindlichkeiten in den Anwendungsbereich des…
…Kapitalanlage von § 27 Abs. 2 EStG 1988 erfasst wären. Da fehlende laufende Erträge regelmäßig zu einer Wertsteigerung des Vermögensstammes führen, wäre das Abstellen auf das Vorliegen konkret erzielter Kapitalerträge mit der Zielsetzung der Reform nicht vereinbar (vgl. zu alldem VwGH 18.12.2017, Ro 2016…
…Zorn, EStG16, § 27 Tz 143). Da fehlende laufende Erträge regelmäßig zu einer Wertsteigerung des Vermögensstammes führen, wäre das Abstellen auf das Vorliegen konkret erzielter Kapitalerträge mit der Zielsetzung der Reform nicht vereinbar. Zur Frage ob "negative Wirtschaftsgüter", wie Verbindlichkeiten in den Anwendungsbereich des § 27 Abs…
…§ 27 Tz 143). Da fehlende laufende Erträge regelmäßig zu einer Wertsteigerung des Vermögensstammes führen, wäre das Abstellen auf das Vorliegen konkret erzielter Kapitalerträge mit der Zielsetzung der Reform nicht vereinbar. 16 Im Revisionsfall ist strittig, ob auch "negative Wirtschaftsgüter" wie Verbindlichkeiten in den Anwendungsbereich des…
…EStG16, § 27 Tz 143.) Da fehlende laufende Erträge regelmäßig zu einer Wertsteigerung des Vermögensstammes führen, wäre das Abstellen auf das Vorliegen konkret erzielter Kapitalerträge mit der Zielsetzung der Reform nicht vereinbar. 16 Im Revisionsfall ist strittig, ob auch ,negative Wirtschaftsgüter' wie Verbindlichkeiten in den Anwendungsbereich…
…EStG16, § 27 Tz 143.) Da fehlende laufende Erträge regelmäßig zu einer Wertsteigerung des Vermögensstammes führen, wäre das Abstellen auf das Vorliegen konkret erzielter Kapitalerträge mit der Zielsetzung der Reform nicht vereinbar. 16 Im Revisionsfall ist strittig, ob auch ,negative Wirtschaftsgüter' wie Verbindlichkeiten in den Anwendungsbereich…
…EStG16, § 27 Tz 143.) Da fehlende laufende Erträge regelmäßig zu einer Wertsteigerung des Vermögensstammes führen, wäre das Abstellen auf das Vorliegen konkret erzielter Kapitalerträge mit der Zielsetzung der Reform nicht vereinbar. Im Revisionsfall ist strittig, ob auch "negative Wirtschaftsgüter" wie Verbindlichkeiten in den Anwendungsbereich des…
…§ 27 Tz 143.) Da fehlende laufende Erträge regelmäßig zu einer Wertsteigerung des Vermögensstammes führen, wäre das Abstellen auf das Vorliegen konkret erzielter Kapitalerträge mit der Zielsetzung der Reform nicht vereinbar. Strittig ist im vorliegenden Fall ob auch "negative Wirtschaftsgüter" wie Verbindlichkeiten in den Anwendungsfall des…
…EStG16, § 27 Tz 143.) Da fehlende laufende Erträge regelmäßig zu einer Wertsteigerung des Vermögensstammes führen, wäre das Abstellen auf das Vorliegen konkret erzielter Kapitalerträge mit der Zielsetzung der Reform nicht vereinbar. Im vorliegenden Fall ist strittig, ob auch "negative Wirtschaftsgüter" wie Verbindlichkeiten in den Anwendungsbereich…
…ergibt sich eine allfällige Diskriminierung ausländischen Kapitalvermögens bzw. im Ausland verwahrten Kapitalvermögens nicht durch das Fehlen einer zwingenden Kapitalertragsteuer mit Abgeltungswirkung, sondern durch die fehlende Möglichkeit für Erträge aus solchem Kapitalvermögen eine Kapitalertragsteuer mit Abgeltungswirkung freiwillig zu entrichten. Mit einer freiwilligen Leistung ist naturgemäß nicht…
…1 Z 17 1. Teilstrich ErbStG gemeischaftsrechtskonform auf ihr Vermögen anzuwenden und die Erträge von der Erbschaftssteuerpflicht zu befreien. Aufgrund des Fehlens einer höchstrichterlichen Entscheidung vom Verwaltungsgerichtshof und der offenkundigen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des Erbschaftssteuerbefreiungstatbestandes vor dem 21.8.2003 ersuchen wir Sie daher, mit der Entscheidung…
…von § 27Abs 2 Z2 EStG idF nach dem BBG 2011 in concreto Zinsen oder andere Erträgnisse abgeworfen hat oder abwerfen wird oder aus anderen Umständen faktischer Art (fehlende Liquidität des Schuldners) bzw. wegen des auf Zinsenlosigkeit gerichteten Vertragswillens eben keine Erträgnisse abgeworfen werden. Wesentlich ist…
…der Genussrechte sprechen (zB Nachrangigkeit gegenüber Gläubigern, Fehlen einer Besicherung). Diese sind allerdings im Hinblick auf Qualität und Quantität der zuvor ausgeführten Kriterien von nachrangiger Bedeutung. Da die Genussrechte aus den dargelegten Gründen als obligationenähnlich einzustufen sind, waren die Erträgnisse aus ihnen gemäß § 27 Abs…
…konnte. Auch hier ist unerklärlich, wie aus Waren und Geräten im Einkaufswert von ca. EUR 21 .000,-- kaum Erträge erzielen konnten. Zusammengefasst: Man hat also mit der Pfändung des wesentlichen Vermögens des Betriebes in Höhe von ca. EUR 44.000,-- dem Unternehmen den Todesstoß versetzt…