…für die ***N*** handelnden Personen, insbesondere durch Kopien der Lichtbildausweise, ist nicht belegt. 2.3. ***R*** Nachfolgend angeführte Beweismittel waren hinsichtlich dieses Unternehmens in die Würdigung einzubeziehen: Vorgelegt wurde ein Werkvertrag, datiert vom 12. April 2013, und die Visitenkarte der angeblichen Kontaktperson "***O*** ***Ad***". Von…
…laufenden Betrieb aufrechtzuerhalten sowie in die Begleichung von Forderungen der ***Ka***. Der BF hätte durch laufende Kontrollen gewährleisten müssen, dass die Abgabenbehörde nicht zugunsten anderer Gläubiger benachteiligt wird. Damit ist der Beschwerdeführer seiner qualifizierten Mitwirkungspflicht hinsichtlich des (teilweisen) Fehlens liquider Mittel und der anteiligen Verwendung…
…Der Geschäftsführer haftet für nicht entrichtete Abgaben der Gesellschaft auch dann, wenn die Mittel, die ihm für die Entrichtung aller Verbindlichkeiten zur Verfügung gestanden sind, hierzu nicht ausreichen; es sei denn, er weist nach, dass er diese Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet…
…Formalfehler (fehlende Rechnungen) habe für ihn aber kein Anlass bestanden, an der Vertrauenswürdigkeit seines Partners zu zweifeln, zumal er ihn als Spezialisten ausgewählt hätte, der sicher wisse, was er tue, und auch der Steuerberater keine Zweifel angemeldet hätte. Erst als die Steuerberatungskanzlei eine von Herrn…
…glaubhaften Vorbringens, des vorgelegten Aktenvermerks und der Tatsache der effektiven Rückzahlung festzustellen. Aufgrund der fehlenden Verzinsung der Verrechnungsforderung gegenüber dem Anteilsinhaber entging der Beschwerdeführerin ein Ertrag in Höhe des fremdüblichen Zinses. Die verhinderte Vermögensmehrung ist nur durch die Gesellschafterstellung von AS zu begründen. AS erzielte…
…liquide Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet wurden, sei dies durch geeignete Unterlagen zu belegen. Da der Vorhalt unbeantwortet blieb, zog das Finanzamt den Bf. mit dem hier angefochtenen Haftungsbescheid vom 19.01.2023 gemäß § 9 BAO zur Haftung für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der…
…aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht ausreichen, es sei denn, er weist nach, daß diese Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet wurden. Widrigenfalls haftet der Geschäftsführer für die in Haftung gezogene Abgabe zur Gänze. In Bezug auf diese qualifizierte Mitwirkungspflicht des Geschäftsführers ist durch…
…betreffend Haftungsinanspruchnahme für Abgabenrückstände von insgesamt € 1.284.422,84 an den Bf. ergangen. Am 21.08.2020 sei eine Stellungnahme bezüglich Haftungsinanspruchnahme eingebracht worden. In der Stellungnahme sei zunächst vom potenziell Haftungspflichtigen selbst festgestellt worden, dass der Abgabenrückstand bei der Gesellschaft uneinbringlich sei…
…von den Gesellschaftern beschlossen und durch Umbuchung auf das Verrechnungskonto entsprechend dokumentiert worden. 4.) [Spendenorganisation]: Bisher hätten noch keine besseren Belege aufgetrieben werden können, es werde weiter daran gearbeitet. 5.) Rechnung [Schlosserei]: Nach Verweis auf die Ausführungen zu 2.) wurde ausgeführt, dass von Versicherungsentschädigungen für…
…vorliegen, welche Verbindlichkeiten zu welchen Fälligkeitsterminen in welchem Ausmaß mangels ausreichender Geldmittel von der Primärschuldnerin nicht haben beglichen werden können. Nach der Rechtsprechung des VwGH sei es Aufgabe des Geschäftsführers, nachzuweisen, dass ihm die Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten für die Gesellschaft unmöglich gewesen sei, weil…
…auch Kapitalertragsteueransprüche für 1995 und 1996 ausgelöst würden, fänden sich bei Gesamtbeurteilung aller Tatsachen, die durch das zielgerichtete Handeln des Gesellschafter-GF geschaffen worden seien, keine entsprechenden Anhaltspunkte. Auch aus der langjährigen Erfahrung als Wirtschaftstreibender (Straferkenntnis vom 14. Juni 1996 wegen wissentlicher Hinterziehung von Umsatzsteuervorauszahlungen…
…dem Mieter vorgeschrieben worden. Auch die Begleichung dieser Forderungen sei durch den Mieter erst mit mehrmonatiger Verzögerung bzw. teils erst Jahre später erfolgt. Mit 04.06.2013 sei von ***A*** ***Nachname A*** noch immer der ab 01/2009 vereinbarte Mietzins bezahlt worden, wobei per 17…
…sämtliche offenen Verbindlichkeiten durch Gesellschafterseite abgedeckt würden. Den Bf. treffe daher kein Verschulden an der unterbliebenen Abfuhr der gegenständlichen Abgaben, weshalb die Voraussetzungen für eine Haftung nicht gegeben seien. 2. Darstellung des Unternehmens Die Gesellschaft habe ursprünglich ein Online-Videoportal für Spieler von Videogames betrieben…
…dann haftet, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel zur Entrichtung aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht ausreichen, es sei denn, er weist nach, dass er die Abgabenschuld im Verhältnis nicht schlechter behandelt hat als bei anteiliger Verwendung der vorhandenen Mittel für die Begleichung aller Verbindlichkeiten. Eine…
…dann haftet, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel zur Entrichtung aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht ausreichen, es sei denn, er weist nach, dass er die Abgabenschuld im Verhältnis nicht schlechter behandelt hat als bei anteiliger Verwendung der vorhandenen Mittel für die Begleichung aller Verbindlichkeiten. Eine…
…dann haftet, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel zur Entrichtung aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht ausreichen, es sei denn, er weist nach, dass er die Abgabenschuld im Verhältnis nicht schlechter behandelt hat als bei anteiliger Verwendung der vorhandenen Mittel für die Begleichung aller Verbindlichkeiten. Eine…
…dann haftet, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel zur Entrichtung aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht ausreichen, es sei denn, er weist nach, dass er die Abgabenschuld im Verhältnis nicht schlechter behandelt hat als bei anteiliger Verwendung der vorhandenen Mittel für die Begleichung aller Verbindlichkeiten. Eine…
…EStG 1988 durch doppelte Buchführung ermittelt, wobei die Buchführung folgende Mängel aufgewiesen hat: Das Kassabuch wurde unvollständig geführt und hat dieses für das Jahr 2014 nur eine Seite umfasst, wobei lediglich Barabhebungen vom betrieblichen Bankkonto bei der ***5*** Nr. ***6***, die zur Begleichung von Autoankaufsrechnungen…
…wurden (zB. Fehlen ausreichender Mittel, Zessionsvereinbarung, Einstellung der Überweisungen durch die Hausbank, Weisungen der Gesellschafter usw.). Die entsprechenden Unterlagen zum Beweis ihrer Rechtfertigung seien vorzulegen. Falls vorhandene Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet worden seien, sei dies durch geeignete Unterlagen zu belegen. Das…
…z.B. Fehlen ausreichender Mittel, Zessionsvereinbarung, Einstellung der Überweisungen durch die Hausbank, Weisungen der Gesellschafter usw.). Die entsprechenden Unterlagen zum Beweis seiner Rechtfertigung wären vorzulegen. Falls vorhandene Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet worden wären, sei dies durch geeignete Unterlagen zu belegen. Schließlich…