…die der Bf. in der Beschwerde vom 22.11.2019 unterbreitet, belegen die Bestellung des Bf. zum handelsrechtlichen Geschäftsführer sowie die faktische Geschäftsführungstätigkeit seines Vaters. Da diese Umstände ohnehin außer Streit stehen, kann von den beantragten Beweisaufnahmen (Einvernahme des Vaters des Bf., Einvernahme des Bf…
…wonach ***Bf1*** wirtschaftlicher Machthaber der ***Primärschuldnerin*** gewesen sei, seien unrichtig und stellen lediglich Schutzbehauptungen dieser Personen dar. ***Person 1*** habe als faktischer Geschäftsführer Kenntnis darüber gehabt, dass abgabenrechtliche Verpflichtungen durch die ***Primärschuldnerin*** nicht eingehalten worden seien. ***Bf1*** sei von ***Person 1*** und ***Person 2*** zu…
…56; aM Fischerlehner in Fischerlehner/Brennsteiner, Abgabenverfahren I BAO3, § 9a Rz 7, wonach ein Verschulden des faktischen Geschäftsführers nicht Tatbestandsvoraussetzung für die Haftung ist; vgl. Ritz/Koran, BAO8 § 9a BAO Rz 3). Wie im Sachverhalt ausgeführt, wurde ***Bf1*** im Verfahren vor dem Landesgericht Wiener Neustadt…
…des § 9 BAO trifft, auf Personen erweitert werden, die entweder faktische Geschäftsführer sind (somit die de facto an Stelle des Vertreters die abgabenrechtlichen Pflichten des Vertretenen erfüllen bzw. verletzen) oder die den Vertreter dahingehend beeinflussen, dass abgabenrechtliche Pflichten durch den Vertreter verletzt werden. Die Haftung…
…Primärschuldnerin Normverbrauchsabgabe und Verspätungszuschlag wegen Normverbrauchsabgabe fest. Haftungsbescheid Mit Haftungsbescheid vom 6.2.2023 zog die belangte Behörde den Beschwerdeführer als faktischen Geschäftsführer der Primärschuldnerin zur Haftung in Höhe von € 7.306.419,38 für verschiedene Abgaben heran. In der Begründung verwies die belangte…
… 9a, 80 Bundesabgabenordnung kommt es darauf an, dass während der Zeit als faktischer Geschäftsführer eine Verpflichtung zur Entrichtung von Abgaben vorgelegen ist und nicht eingehalten wurde. Im Haftungsprüfungsverfahren wird eine detaillierte und präzise Berechnung (rechnerische Darlegung) zur Gleichbehandlung aller Gläubiger abverlangt, aus der die Entrichtung…
…2009, 2009/16/0092). Mit § 9a BAO wird der Personenkreis, den die Ausfallshaftung des § 9 BAO trifft, auf Personen erweitert, die entweder faktische Geschäftsführer sind oder die den Vertreter dahingehend beeinflussen, dass abgabenrechtliche Pflichten durch den Vertreter verletzt werden (vgl. Ritz, BAO6, § 9a Tz 1)…
…der am 08.02.2019 auf Antrag der Bf. durchgeführten mündlichen Verhandlung führte der Vertreter der Bf. aus, der faktische Geschäftsführer der GmbH sei Z1 gewesen. Die Bf. sei in die Gründung der GmbH nicht eingebunden gewesen. Bereits in diesem Zeitraum seien Ankäufe und Geschäfte…
…In der Stellungnahme vom 22. Dezember 2022 wurde im Wesentlichen Mangelhaftigkeit des Verfahrens vorgebracht, weiters sei der Bf nur für technische Belange zuständig gewesen, als faktischer Geschäftsführer sei Herr E. N. aufgetreten und für alle kaufmännischen Angelegenheiten zuständig gewesen. Weshalb der Bf für die Zeiträume…
…bezeichneten Personen haften gemäß § 9a Abs. 2 BAO für Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge ihrer Einflussnahme nicht eingebracht werden können. Zur mittlerweile möglichen Haftungsinanspruchnahme des faktischen Geschäftsführers gemäß § 9a BAO wird darauf hingewiesen, dass die abgabenrechtliche Pflicht im Sinne des § 9a BAO erst mit…
…5.1998, 97/14/0080). Die Beschwerde des Haftungsschuldners großteils darin zu erschöpfen, die Malversationen des faktischen Geschäftsführers Person-1 darzustellen, treffe nicht den Gegenstand dieses Verfahrens und könne den Haftungsschuldner auch nicht vom Vorwurf einer schuldhaften Pflichtverletzung befreien. Dies auch dann nicht, wenn der…
…bezeichneten Personen haften gemäß § 9a Abs. 2 BAO für Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge ihrer Einflussnahme nicht eingebracht werden können. Zur mittlerweile möglichen Haftungsinanspruchnahme des faktischen Geschäftsführers gemäß § 9a BAO wird darauf hingewiesen, dass die abgabenrechtliche Pflicht im Sinne des § 9a BAO erst mit…
…Beschwerdeführer war gem. § 83 BAO als faktischer Geschäftsführer Vertreter der Gesellschaft und daher zur Entrichtung der Abgaben aus deren Mitteln verpflichtet. Die Haftung bestehe zur Gänze, weil der Haftungspflichtige auf den Vorhalt des Finanzamtes nicht reagiert habe und keine Unterlagen vorgelegt habe, aus denen hervorgehe…
…ihrer Beschwerde habe die Bf. angegeben, faktisch nicht die Geschäftsführung der GmbH innegehabt zu haben. Nach ständiger Rechtsprechung könne der Geschäftsführer sich nicht damit entschuldigen, dass er an der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Pflichten von Gesellschaftern oder Dritten gehindert worden sei. In einem solchen Fall hätte…
…war. Bei ihrer Haftungsinanspruchnahme wurde aber bereits daraufhin gewiesen, dass der Prokurist als faktischer Geschäftsführer fungiert hat, daher hätte man ihn zur Haftung heranziehen müssen. Es ist bekannt, dass es nicht ausreicht, wenn sich ein Geschäftsführer lediglich erkundigt, ob eh alles in Ordnung sei. Was…
…entsprechend zu begründen ist (VwGH 15.12.2021, Ra 2021/13/0078). Dazu wird festgestellt, dass die Haftungsinanspruchnahme des faktischen Geschäftsführers deshalb unterblieben war, weil über das Vermögen des P-5 bereits zweimal ein Insolvenzverfahren beantragt wurde, die jeweils mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet wurden…
…entnommenen Geldmitteln die täglich anfallenden Rechnungen bezahlt worden sind. Anders als von A behauptet, hat aber er als faktischer Geschäftsführer alleine darüber entschieden, welche Verbindlichkeiten der BG-Ltd zu welchem Zeitpunkt beglichen worden sind. 7.10. Es ist steuerliches Allgemeinwissen und war A auch schon…
…worden. Der hier verfahrensgegenständliche Vorwurf betrifft die nächste Phase des geschäftlichen Handelns des Beschuldigten, in welcher A sich des Vehikels einer Limited und eines bulgarischen Strohmannes als Geschäftsführer dieser Limited bedient hat. Welchen Geschäften A derzeit nachgeht, ist im Detail dem Bundesfinanzgericht nicht bekannt. Gibt…
…Fassung BGBl 1994/681) schuldig gesprochen worden, weil er im Amtsbereich des Finanzamtes Braunau Ried Schärding als tatsächlicher Geschäftsführer [und Gesellschafter] der B-GmbH [und Wahrnehmender deren steuerlichen Interessen in den Jahren 2006 bis 2010] vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht 1…
…sie C. blindlings vertraut hat. Vorzuwerfen ist ihr allerdings, dass sie deshalb jegliche Kontrolle des faktischen Geschäftsführers unterlassen und dabei abgabenrechtliche Pflichten verletzt hat. Der Umstand dass die Bf. ihrer Überwachungspflicht nicht nachgekommen ist und sie auf die Geschäftsführung keinen Einfluss genommen hat, spricht nicht…