…§ 80 ff BAO in Anspruch genommen wurde, da der Beschwerdeführer die faktische Geschäftsführung der ***Limited1*** innegehabt habe. Die Abgabenbescheide und die dieselben Zeiträume betreffenden Haftungsbescheide wurden dabei jeweils formularmäßig zusammengefasst. Mit Schriftsatz vom 26.1.2022 erhob der Beschwerdeführer gegen die Aufhebungsbescheide gemäß § 299 BAO…
… 9a, 80 Bundesabgabenordnung kommt es darauf an, dass während der Zeit als faktischer Geschäftsführer eine Verpflichtung zur Entrichtung von Abgaben vorgelegen ist und nicht eingehalten wurde. Im Haftungsprüfungsverfahren wird eine detaillierte und präzise Berechnung (rechnerische Darlegung) zur Gleichbehandlung aller Gläubiger abverlangt, aus der die Entrichtung…
…die nach Erlassung des verfahrensgegenständlichen Sicherstellungsauftrages abgeschlossen wurde, erfolgten die steuerlichen Feststellungen betreffend die faktische Machthaberschaft, die Zurechnung von Einkünften aus selbständiger Arbeit für die angenommene Geschäftsführertätigkeit sowie die schätzungsweise Ermittlung deren Höhe entsprechend dem angefochtenen Sicherstellungbescheid vom 5. November 2024. Die Festsetzung der Einkommensteuer…
…100 prozentiger Sanierungsplan angeboten worden und zumindest eine 20 prozentige Barquote an den Masseverwalter ausgeschüttet worden. Der Beschwerdeführer sei auch seinen Kontrollpflichten nachgekommen. Er habe den faktischen Geschäftsführer immer wieder gefragt, ob er sämtliche Abgaben und Gebühren bezahle. Die diesbezüglichen Fragen seien dahingehend beantwortet worden…
…Abgaben insoweit, als die Abgaben in Folge ihrer Einflussnahme nicht eingebracht werden könnten. Somit liege für die obengenannten drei Herren jedenfalls faktische Geschäftsführung vor und treffe dies jedenfalls auf die Umsatzsteuerrestschuld für das Jahr 2012 zu, da diese am 15.02.2013 fällig geworden und §…
…der Personenkreis, der zur Haftung herangezogen werden kann, auf Personen erweitert, die entweder faktische Geschäftsführer sind (und damit de facto an Stelle des Vertreters die abgabenrechtlichen Pflichten des Vertretenen erfüllen bzw. verletzen) oder die den Vertreter dahingehend beeinflussen, dass abgabenrechtliche Pflichten durch diesen verletzt werden. …
…dass er nach seiner Rückkehr nach Österreich eine schriftliche Stellungnahme abgeben werde und verwies darauf, dass der faktische Machthaber Herr J.T gewesen sei. Er sei lediglich im Firmenbuch als Geschäftsführer eingetragen gewesen. Schriftlich führte er wörtlich aus: "Ich habe diesen Mann zu 100% vertraut…
…Handy erhalten habe. In diesem Zusammenhang sei es auch Herrn E. N. oblegen, die Kommunalsteuer entsprechend abzuführen. Zum Beweis für die faktische Geschäftsführung des E. N. in der Gesellschaft brachte der Bf weiters vor, dass im Rahmen der Unternehmensverbesserung an die F-GmbH, sämtliche Verkaufsgespräche…
…Einhebung der Abgaben, beizumessen (VwGH 30.6.2021, Ra 2019/15/125). Aus dem Vorbringen, dass lediglich P-1 der faktische Geschäftsführer der Gesellschaft gewesen sei, lässt sich auch im Rahmen des Ermessens nichts gewinnen, weil auch dieser zur Haftung herangezogen wurde. Da der Mitgeschäftsführer…
…weshalb die Notstandshilfe beziehende Bf. zur Haftung in Anspruch genommen worden sei und nicht der solventere faktische Geschäftsführer. Weiters werde um Übermittlung eines Kontoauszuges der rumänischen Gesellschaft ersucht, aus dem die Beträge der nachgemeldeten und nunmehr aushaftenden Vergnügungssteuern 09-10/2016 hervorgingen. Mit den aktenkundigen…
…offenbar bei der inländischen Bank der G-1) in Auftrag gab. Die beiden erstgenannten Personen könnten allerdings mangels Geschäftsführungsbefugnis der inländischen GmbH - außer sie wären faktische Geschäftsführer - nicht zur Haftung herangezogen werden. Der Bf. wendet sich mit diesem Vorbringen inhaltlich gegen das Vorliegen einer schuldhaften…
…bezeichneten Personen haften gemäß § 9a Abs. 2 BAO für Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge ihrer Einflussnahme nicht eingebracht werden können. Zur mittlerweile möglichen Haftungsinanspruchnahme des faktischen Geschäftsführers gemäß § 9a BAO wird darauf hingewiesen, dass die abgabenrechtliche Pflicht im Sinne des § 9a BAO erst mit…
…des § 9 BAO trifft, auf Personen erweitert werden, die entweder faktische Geschäftsführer sind (somit die de facto an Stelle des Vertreters die abgabenrechtlichen Pflichten des Vertretenen erfüllen bzw. verletzen) oder die den Vertreter dahingehend beeinflussen, dass abgabenrechtliche Pflichten durch den Vertreter verletzt werden. Die Initiative…
…des Vaters über die MA Fleischgroßhandel GmbH weiter zu betreiben. Der Beschwerdeführer zog es nie in Erwägung, dass es unter der faktischen Geschäftsführung seines Vaters zu nicht beglichenen Abgabenverbindlichkeiten kommen würde. Hierzu hatte er auch keinerlei Veranlassung. Erst nachdem der Lehrvertrag des Beschwerdeführers zu Mag…
…und 2014 geht hervor, dass diese aufgrund von nicht abgegebenen Steuererklärungen ergangen sind, ohne dass diesen Malversationen des faktischen Geschäftsführers zugrunde gelegen wären. Bf.: Die Umsatzsteuererklärungen für die einzelnen Voranmeldungszeiträume wurden nicht von mir abgegeben, weshalb ich nicht dafür verantwortlich sein kann, dass in den…
… 9a Abs. 2 BAO für Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge ihrer Einflussnahme nicht eingebracht werden können. Zum Einwand des Bf., dass der faktische Geschäftsführer P-1 heranzuziehen gewesen wäre, ist festzustellen, dass dieser ohnehin bescheidmäßig zur Haftung in Anspruch genommen wurde, allerdings die Abgaben…
…vom ***4*** bis ***5*** nicht wirksam zum organschaftlichen Vertreter der Firma bestellt worden. Der geltend gemachte Haftungsbetrag sei beim Einschreiter nicht einbringlich zu machen. Dieser verfüge über ein sehr geringes Einkommen. Faktischer Geschäftsführer der Firma sei I.. Er sei daher der richtige Adressat für Versuche…
…Firmenbucheintragung nur deklarative Wirkung habe, im Außenverhältnis jedoch tatsächlich Dritten gegenüber eben die deklarative Wirkung entscheidend für die vereinfachte Durchsetzung jeglicher Rechte aus der Geschäftsführereigenschaft des Bf. sei. Er habe faktisch bis zum Zeitpunkt seiner tatsächlichen Eintragung am D-4 keinerlei Möglichkeiten gehabt, bei potentiellen –…
… 6a Abs. 2 und 3 KommStG und DGAG als faktische Geschäftsführerin im Zeitraum vom D-1 bis (zumindest) 24.7.2017 bzw. (längstens) D-4 ebenfalls zur Haftung herangezogen werden könnte und auch mit Haftungsbescheid vom 15.2.2019 herangezogen wurde. Die Haftungen der rechtlichen…
…in Wahrheit die Geschäfte geführt hätten, da er zum einen diese nicht einmal namentlich bekanntgab und zum anderen faktische Geschäftsführer gemäß § 9a BAO erst durch das Abgabenänderungsgesetz 2012 (BGBl I 2012/112) für ab 1.1.2013 fällige Abgaben herangezogen werden können. Damit oblag dem…