…kridaträchtiger Handlungen gemeint). Diesem Einwand ist entgegenzuhalten, dass in der Heranziehung zur Haftung nach § 9 BAO kein strafrechtlicher Vorwurf begründet ist. Eine Pflichtverletzung im Sinne von § 9 BAO kann daher auch dann vorliegen, wenn kein strafrechtlich relevanter Sachverhalt (z. B. fahrlässige Krida oder betrügerische Krida…
…Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom Vorwurf der fahrlässigen Krida freigesprochen wurde und deshalb die Strafverfügung nach dem Finanzstrafgesetz hinfällig geworden sei, ist zu entgegenen, dass es sich bei § 153 c StGB (Vorenthaltung von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung), § 156 StGB (betrügerische Krida), § 159 StGB (fahrlässige Krida) und …
…und mir danach brieflich mitgeteilt, dass ich aus der Liste gestrichen wurde. Das Strafverfahren gegen mich hat insgesamt von der ersten Einvernahme im Jänner 2002 bis Jänner 2011 gedauert und mit einer Verurteilung wegen fahrlässiger Krida - der Sachverständige hatte festgestellt, dass ich die Ende 1999…
…eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Veruntreuung, Untreue, betrügerische Krida und grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen. Eine Außenprüfung bei dem Subunternehmen ***Sub19*** mit Schlussbericht vom 11.9.2018 ergab, dass die Gesellschaft über zwei Bankkonten verfügte, die in der Buchhaltung nicht aufschienen…
…Die Beschwerdeführerin wurde im Jahr 2007 wegen §§ 156 Abs. 1 und 2 (betrügerischer Krida), 159 Abs. 1 (grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen), 162 Abs. 1und 2 (Vollstreckungsvereitelung) StGB zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt. Im März 2012 wurde die Beschwerdeführern gemäß § 153 (Untreue) StGB zu…
…dem Unternehmen zuführte, obwohl diese unternehmensbezogen waren; ll./ grob fahrlässig die Zahlungsunfähigkeit der genannten GmbH dadurch herbeigeführt, dass er kridaträchtig handelte, indem er entgegen den Grundsätzen ordentlichen Wirtschaftens A./ in den Jahren 2009 bis 31.12.2013 Geschäftsbücher und geschäftliche Aufzeichnungen so führte, dass ein…
…fest, dass der Einwand des Bf., wonach er die Vereinbarungen mit den Gläubigern der Fa. A nur zur Abwehr eines Strafverfahrens wegen fahrlässiger Krida oder Haftungsinanspruchnahme abgeschlossen hätte, bis dato weder nachgewiesen noch glaubhaft gemacht werden konnte. Für die Abgabenbehörde erscheine es unglaubwürdig, dass…
…eine Haftung dann nicht besteht, wenn die Abgaben unter Berücksichtigung der Vermögenslage der Gesellschaft auch ohne schuldhafte Pflichtverletzung uneinbringlich gewesen wären. Schon alleine die Tatsache, dass gegen den Einschreiter entgegen geläufigen Gegebenheiten kein Verfahren wegen fahrlässiger Krida eingeleitet wurde, beweist, dass ihn kein Verschulden am…
…BAO5, § 9 Tz. 10). Ein freisprechendes Urteil im wegen des Verdachts der fahrlässigen Krida eingeleiteten gerichtlichen Strafverfahren steht einer Haftung nach § 9 Abs. 1 BAO nicht entgegen (VwGH vom 16.12.1999, 96/05/0104). Entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es Sache des…
…ergibt - zur Abwehr eines Strafverfahrens oder einer Haftung gegen Herrn Dr.Bf. geleistet. Bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger Krida wäre Herrn Dr.Bf. die Ausübung weiterer Geschäftsführungstätigkeiten untersagt und somit seine Einkunftsquelle verloren gewesen. Wie aus der Steuererklärung des Jahres 2010 und jenen der Vorjahre…
…nicht von vornherein ausgeschlossen). Im Übrigen bildet es keine Voraussetzung für die Haftungsinanspruchnahme, ob in einem förmlichen Strafverfahren wegen fahrlässiger oder betrügerischer Krida ein Schuldspruch erfolgt oder nicht (VwGH 4.4.1990, 89/13/0212). Abschließend wird noch um Mitteilung ersucht, ob angesichts der im…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 1 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen N.N., Adresse1, vertreten durch DDr. Wilhelm Kryda, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Jörgerstraße 37, 1170 Wien, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde…
…2013/15/0182, widersprach der Verwaltungsgerichtshof zwar der Abzugsfähigkeit von Strafverteidigungskosten eines Gesellschafter-Geschäftsführes, der wegen betrügerischen Krida, grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen sowie wegen Betruges iZm der Ggeschäftsführertätigkeit rechtskräftig verurteilt wurde, wies jedoch in seiner Begründung darauf hin, dass in der Beschwerde nicht dargelegt…
…2013/15/0182, widersprach der Verwaltungsgerichtshof zwar der Abzugsfähigkeit von Strafverteidigungskosten eines Gesellschafter-Geschäftsführes, der wegen betrügerischen Krida, grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen sowie wegen Betruges iZm der Ggeschäftsführertätigkeit rechtskräftig verurteilt wurde, wies jedoch in seiner Begründung darauf hin, dass in der Beschwerde nicht dargelegt…
…12.2016, das von der Staatsanwaltschaft ****** im Zuge des Strafverfahrens gegen ***Geser 1*** ua wegen betrügerischer Krida, grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen und Abgabenhinterziehung in Auftrag gegeben und vom Sachverständigem ***G*** erstellt wurde. Zusammengefasst durchleuchtet der Sachverständige das Firmengeflecht rund um ***Geser 1***, den Zeitpunkt…
…des Treugeber/s zweiseitig rechtswirksam. Der Treuhänder haftete nicht für mögliche, vom Treugeber verfolgten wirtschaftlichen oder steuerlichen Vorteil bzw. Nachteile, sondern bloß für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln. Mit Auszahlung des Realisats, wie oben dargestellt, ist das Treuhandverhältnis beendet. Hinweis: Jede Kapitalveranlagung ist mit einem…
…des Treugeber/s zweiseitig rechtswirksam. Der Treuhänder haftete nicht für mögliche, vom Treugeber verfolgten wirtschaftlichen oder steuerlichen Vorteil bzw. Nachteile, sondern bloß für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln. Mit Auszahlung des Realisats, wie oben dargestellt, ist das Treuhandverhältnis beendet. Hinweis: Jede Kapitalveranlagung ist mit einem…
…verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens Das gegen den Bf geführte Finanzstrafverfahren wurde mit Bescheid vom 28.06.2012 eingestellt (eRemA ON49). Mangels objektiven Tatverdachts habe der Bf als Beschuldigter weder vorsätzlich noch fahrlässig Abgaben verkürzt. Vorlagebericht vom 26. Juli 2012 Mit diesem wurden die Berufungen gegen die Bescheide…
…des Herrn [...] ursächlich auf das Handeln der Bf. zurückgehen würde - wofür sie durchaus keinen Vorsatz auf betrügerische Krida gem. § 156 Abs 1 und 2 StGB, schweren Betrugs gem. §§ 146, 147 Abs. 1 Z 1 5. Fall, Abs. 2 StGB, grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen gem. …
…Wien hat weiters gegen unseren Mandanten unter anderem wegen Betrug, betrügerischer Krida, grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen und Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung ermittelt und in allen Punkten die Ermittlungen am 16.12.2010 eingestellt, da keine stichhaltigen Beweise für die vorgebrachten Vorwürfe vorgelegen haben…