…§ 119 Abs.1 und 167 Abs.2 BAO davon auszugehen, dass die beschwerdegegenständlichen Behauptungen mangels offengelegter Beweise nicht als erwiesene Tatsachen zu qualifizieren sind. Es war aus den angeführten Gründen spruchgemäß zu entscheiden. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nicht zulässig. Gemäß Art. 133 Abs…
• Nach ständiger Rspr des VwGH trifft die Abgabenbehörde die objektive Beweislast für Tatsachen, die den Abgabenanspruch begründen. Den Steuerpflichtigen trifft dagegen die objektive Beweislast für nicht erwiesene Tatsachen, Begünstigungen, Steuerermäßigungen udgl (Schilcher, Grenzen der Mitwirkungspflicht im Lichte des Gemeinschaftsrechts, Wien 2010, Seite 101, mit Verweis…
…Verwaltungsakten zur Entscheidung vorgelegt. II. Über die Beschwerde wurde erwogen: Die den Bf. 2008 zugeflossenen Einnahmen von der EVN und der ÖMV für die Einräumung von Leitungsrechten sind aktenkundig und als erwiesene Tatsache zu beurteilen. Strittig ist vor allem, wie hoch bei diesen Zahlungen der…
…der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere wenn eine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs fehlt. Das gegenständliche Erkenntnis gründet auf der eindeutigen normativen Bedeutung der Begriffe „vollständige und wahrheitsgemäße Offenlegung“ und „erwiesene Tatsache“. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung liegt nicht vor. Linz, am 12…
…Diesen Tatsachen fehlt aber die Eignung, einen im Spruch anders lautenden Körperschaftsteuerbescheid für das Jahr 2007 als den erklärungsgemäßen Körperschaftsteuerbescheid 2007 vom 19. Februar 2009 herbeizuführen, weil sich der erklärungsgemäße Körperschaftsteuerbescheid 2007 vom 19. Februar 2009 in der rechtlichen Würdigung (Abschnitt 43) als richtig erwiesen…
…so interpretiert werden, dass sie eine Vorteilzuwendung an ihren Ehegatten auch gar nicht gewollt hätte. Genau das wäre aus Sicht des Finanzamtes Österreich jedoch eine nicht haltbare Sichtweise. Erwiesene Tatsache wäre nämlich, dass die Bereicherung des Herrn [...] ursächlich auf das Handeln der Bf. zurückgehen würde…
…festzustellen. Unter anderem schon deshalb, weil nicht auf den besteuerungsrelevanten Bewertungszeitpunkt des Jahres 2009 abgestellt wird und zudem die herangezogenen Abschläge nicht nachvollziehbar seien. 2. Beweiswürdigung Die obigen Sachverhaltsfeststellungen sind allesamt aktenkundig und als erwiesene Tatsachen zu beurteilen. 3. Rechtliche Beurteilung Gemäß § 279 Abs. 1…
…sodass der Bf. für seinen Hälfteanteil € 115.000 erzielte. 2. Beweiswürdigung Die obigen Sachverhaltsfeststellungen sind allesamt aktenkundig und als erwiesene Tatsachen zu beurteilen. 3. Rechtliche Beurteilung Im Zuge des verwaltungsgerichtlichen Vorverfahrens wurde mit der Amtspartei die Sach- und Rechtslage formlos erörtert. Die belangte Behörde…
…vom 23.12.2016, eingebracht am 23.12.2016, gegen die drei genannten Abgabenbescheide vom 16.12.2014 dann Bescheidbeschwerde erhoben. 2. Beweiswürdigung Die obigen Sachverhaltsfeststellungen sind allesamt aktenkundig und als erwiesene Tatsachen zu beurteilen. 3. Rechtliche Beurteilung Gemäß § 279 Abs. 1 BAO hat das…
…anderes gilt ferner für die nicht eindeutig zuordenbaren Überweisungen in Höhe von insgesamt 7.100,00 € (Zeilen 44, 183 und 189), da die nach Ansicht des Gerichtes erwiesene Tatsache, dass *Sohn* unberechtigte Entnahmen aus dem Gesellschaftsvermögen getätigt hat, es als am wahrscheinlichsten erscheinen lässt…
…2021, Ra 2019/13/0046). Nicht ausreichend ist entgegen der Ansicht der belangten Behörde (vgl. Seite 3 der Stellungnahme vom 9.11.2022: "Erwiesene Tatsache ist es nämlich, dass die Bereicherung des Herrn ***34*** ursächlich auf das Handeln von Frau ***Bf1*** zurückgeht …") auch, dass…
…Schriftsatz vom 06.07.2021 einschreitende Rechtsanwältin als Zustellbevollmächtigte zugestellt. Dieser Sachverhalt ergibt sich aus den vorgelegten Aktenteilen und den weiteren Ermittlungen des BFG. Die durch die Sendungsnachforschung erwiesene Tatsache, dass die Zustellung des Rückforderungsbescheides Einzahlung vom 28.05.2021 am 10.06.2021 erfolgte…
…Erfahrungsgut erwiesene Tatsache nicht, dass es jeden Kreditgeber äußerst nervös mache, wenn er von einer Pfandrechtsvormerkung bei seinem Kreditnehmer für "Abgabenansprüche in Höhe von 330.000,00 €" erfahre. Die (jedenfalls überzogene) Sicherstellung habe daher den Kredit des Bf bereits irreversibel geschädigt. Diese notorische Tatsache…
…dass im bisherigen Verfahren bloß Vermutungen angestellt worden seien, ohne diese ausreichend durch Belege, erwiesene Tatsachen oder Ähnliches zu untermauern. Ein bloßer Verweis auf ein Bankformular, das für Zwecke der liechtensteinischen Sorgfaltspflichtvorschriften ausgefüllt wird, könne keinesfalls eine Begründung für die Zurechnung der Einkünfte nach den…
…2 BAO hat im übrigen die Abgabenbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht. Unter Bedachtnahme auf die dargestellte Rechtslage war der Beschwerde aus nachstehenden Erwägungen ein Erfolg beschieden:  …
…dass im bisherigen Verfahren bloß Vermutungen angestellt worden seien, ohne diese ausreichend durch Belege, erwiesene Tatsachen oder Ähnliches zu untermauern. Ein bloßer Verweis auf ein Bankformular, das für Zwecke der liechtensteinischen Sorgfaltspflichtvorschriften ausgefüllt wird, könne keinesfalls eine Begründung für die Zurechnung der Einkünfte nach den…
…Äußerung. II. Über die Beschwerde wurde erwogen: 1. Sachverhaltsfeststellung und Beweiswürdigung Die obigen Sachverhaltsfeststellungen liegen der Entscheidung zu Grunde. Sie sind allesamt aktenkundig und als erwiesene Tatsachen zu beurteilen. Soweit entscheidungsrelevante Sachverhalte strittig sind, wird in der nachstehenden rechtlichen Beurteilung dargelegt, zu welchem Beweisergebnis das…
…StNr) vom 6.7.2012 geändert. Auch gegen diesen Grundlagenbescheid ist noch ein Beschwerdeverfahren beim BFG offen (RV/4100546/2013). 2. Beweiswürdigung Die obigen Sachverhaltsfeststellungen sind allesamt aktenkundig und als erwiesene Tatsachen zu beurteilen. Strittig sind daher im gegenständlichen Verfahren ausschließlich Rechtsfragen, insbesondere die Frage…
…Der Bf. hat aus diesem Titel 2013 € 6.836,7 und ab 2014 jährlich € 3.000 bezahlt. 2. Beweiswürdigung Der Sachverhalt ist unstrittig. Die maßgeblichen Sachverhaltsfeststellungen sind allesamt aktenkundig und als erwiesene Tatsachen zu beurteilen. 3. Rechtliche Beurteilung Gemäß § 279 Abs. 1 BAO…
…9.4.19, 13.5.19 und 14.5.19). 2. Beweiswürdigung Die obigen Sachverhaltsfeststellungen sind allesamt aktenkundig und als erwiesene Tatsachen zu beurteilen. Der Bf. ist der Sachverhaltsfeststellung über die Häufigkeit und den Inhalt seiner Inanspruchnahme der belangten Behörde mit keinem Einwand entgegengetreten. Seine…