…2007/15/0050; VwGH 8.7.2009, 2009/15/0089; VwGH 18.11.2009, 2008/13/0015): - Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. - Das Ablegen von Prüfungen, die in einer Ausbildungsvorschrift vorgesehen sind, ist essenzieller Bestandteil…
…diese allerdings leider nicht bestanden habe. Aus dem trotz ordentlicher Vorbereitung bisher nicht erfolgten Bestehen einer Prüfung allein könne nicht abgeleitet werden, dass der Tochter das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg abgesprochen werden könne, zumal sie gleichzeitig an der Universität…
…lag - ein Zeitpunkt, zu dem sie bereits aus dem Lehrgang ausgeschieden war, da sie sich zum 30.6.2016 krankheitsbedingt abgemeldet hat. Aus Sicht des Bundesfinanzgerichtes hat sich daher Z bis März 2016 ernstlich bemüht, den Anforderungen des Reifeprüfungslehrganges gerecht zu werden, ist aber offenbar…
…bereits beigebracht. Somit habe ihre Tochter Interesse an einer Ausbildung gezeigt und es werde bestritten, dass kein ernstliches und zielstrebiges Bemühen im Sinne der Rechtsprechung vorgelegen sei. Die Tochter habe die Maturaschule ***MS*** besucht und damit aktiv eine Schulausbildung betrieben. Der Besuch einer solchen Institution…
…3 StudFG 1992 genannten Einrichtung - wie hier an der FH Joanneum bzw später an der TU Graz - setzt die Anerkennung als Berufsausbildung nach ständiger Rechtsprechung voraus, dass das Studium tatsächlich betrieben wird und ein ernstliches und zielstrebiges, nach außen erkennbares Bemühen um den Ausbildungserfolg vorliegt…
…samt Kinderabsetzbeträgen für ihren volljährigen Sohn für die Zeiträume März 2022 bis Jänner 2023 sowie August 2024 bis Jänner 2025 zurück. Begründet wurde dies damit, dass der Sohn der Bf in diesen Zeiträumen keiner ernstlichen und zielstrebigen Berufsausbildung im Sinne des § 2 Abs. 1 lit…
…Zielstrebigkeit erkennbar." III. Beschwerdegründe A.) Zur Behauptung der fehlenden Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit: Der Verwaltungsgerichtshof verlangt neben den im Gesetz geforderten Voraussetzungen über den gesamten Bezugszeitraum "das nach außen erkennbare ernstliche und zielstrebige Bemühen um den Studienfortgang bzw. -abschluß. Dieses Bemühen manifestiert sich im Antreten…
…keinen Studienplatz im Studium Humanmedizin erreicht habe. Überdies sei der Nachweis für ein ernstliches und zielstrebiges Bemühen um den Studienfortgang und dass die Vorbereitungszeit auch in quantitativer Hinsicht die volle Zeit in Anspruch genommen habe, nicht erbracht worden. Daraufhin stellte der steuerliche Vertreter der Bf…
…Aus dieser Beurteilung ist eindeutig ersichtlich, dass meine Tochter die Schulausbildung am Gymnasium in Grenoble ernstlich und zielstrebig absolvierte. Aus diesem Grund steht mir für meine Tochter auch für den Zeitraum Juli 2009 bis Mai 2010 Familienbeihilfe zu. Mit Berufungsvorentscheidung vom 4.7.2012 hat…
…an, dass das vom Finanzamt zitierte Erkenntnis des VwGH nicht einschlägig sei und vertrat weiterhin die Auffassung, dass ein ernstliches, zielstrebiges und nach außen erkannbares Bemühen um den Ausbildungserfolg kein Beurteilungskriterium für den gegenständlichen Fall sei. 2) Sachverhalt: Im vorliegenden Fall ist an Sachverhalt unstrittig…
…BGBl. Nr. 305, genannte Einrichtung besuchen) hat der Verwaltungsgerichtshof die Rechtsprechung entwickelt, dass ein ernstliches, zielstrebiges und nach außen erkennbares Bemühen um einen Ausbildungserfolg erforderlich sei, um von einer Berufsausbildung sprechen zu können. Ein solches Bemühen manifestiere sich insbesondere im Antreten zu Prüfungen (vgl. etwa…
…die den Collegebesuch bzw. die Belegung diverser Kurse im Beschwerdezeitraum bestätigen würden. Nachweise über ein ernstliches und zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungserfolg (zB. In Form von Semesterzeugnissen über die absolvierten Kurse, eines erworbenen Associate Degrees oder eines Certificates) seien nicht vorgelegt worden. Vom Vorliegen einer…
… 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 hat der Verwaltungsgerichtshof die Rechtsprechung entwickelt, dass ein ernstliches, zielstrebiges und nach außen erkennbares Bemühen um einen Ausbildungserfolg erforderlich sei, um von einer Berufsausbildung sprechen zu können. Ein solchen Bemühen manifestiere sich insbesondere im Antreten zu Prüfungen (vgl…
…festzuhalten, dass es keineswegs in das Belieben des anspruchsvermittelnden Kindes gestellt sein kann, wann es zu einer Wiederholungsprüfung antritt, sondern ein ernstliches und zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungserfolg nur dann vorliegt, wenn der Antritt zur Wiederholungsprüfung innerhalb angemessener Zeit erfolgt. Grundsätzlich ist daher z.B…
…2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 besonders geregelten Besuchs einer Einrichtung im Sinn des § 3 des Studienförderungsgesetzes nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes das ernstliche, zielstrebige und nach außen erkennbare Bemühen um einen Ausbildungserfolg erforderlich (VwGH 20.02.2025, Ra 2024/16/0067; VwGH…
…für volljährige Kinder nach den näheren Regelungen des § 2 Abs 1 lit b FLAG 1967 ersichtlich darauf abstellt, dass sich das Kind einer Berufsausbildung mit dem ernstlichen und zielstrebigen, nach außen erkennbaren Bemühen um den Ausbildungserfolg unterzieht (vgl VwGH 9.7.2008, 2005/13/0142)…
…Nr. 305, genannte Einrichtung besuchen) hat der Verwaltungsgerichtshof die Rechtsprechung entwickelt, dass ein ernstliches, zielstrebiges und nach außen erkennbares Bemühen um einen Ausbildungserfolg erforderlich ist, um von einer Berufsausbildung sprechen zu können. Ein solches Bemühen manifestiere sich insbesondere im Antreten zu Prüfungen (VwGH 21.01…
…dass die Berufsausbildung nicht die überwiegende Zeit des Schülers in Anspruch genommen hat (BFG 10.8.2016, RV/7103718/2016). Ein ernstliches und zielstrebiges Bemühen wird nicht schon dann in Abrede zu stellensein, wenn ein Kind mit vorgesehenen Prüfungen durch einige Zeit in Verzug gerät…
…der Ausbildung und deren Rahmen. Ziel einer Berufsausbildung ist es, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Weiters muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. Das Ablegen von Prüfungen, die in einer Ausbildungsvorschrift vorgesehen…
…Verweis auf § 2 Rz 39). Auch im Fall des Besuches einer Maturaschule führt der VwGH aus, dass sich das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg im Antreten zu den erforderlichen Vorprüfungen manifestiert. Zwar ist nicht (nur) der Prüfungserfolg ausschlaggebend, der Maturaschüler…