…Zulassung an einer Universität bzw. die Bestätigung über die Fortsetzung sei als reiner Formalakt nicht geeignet, eine Berufsausbildung nachzuweisen und somit den Familienbeihilfenanspruch zu begründen. Der Bf. schreibt in seiner Beschwerde, dass der Nachweis, dass seine Tochter immer ernsthaft und zielstrebig ihr Studium betrieben habe…
…den Leistungsnachweis aus einem (unbestimmt) vorhergehenden Studienjahr genügen lässt. Richtig ist, dass der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung davon ausgeht, dass die bloße Inskription den Anspruch auf Familienbeihilfe nicht vermittelt. Vielmehr ist es nach dieser Rechtsprechung erforderlich, dass das entsprechende Studium ernsthaft und zielstrebig betrieben wird.…
…– ernsthaft studieren würden, 190 km entfernt am Familienwohnsitz leben würden. Es ist völlig realitätsfremd, anzunehmen, dass die Töchter etwa 380 km täglich – auch an Prüfungstagen udgl. – zurücklegen würden (was darüber hinaus zeitlich realistischerweise bei ernsthaftem Betreiben eines Studiums kaum durchführbar wäre, zumal dies einem Zeitaufwand…
…und ernsthaft und zielstrebig betriebene Ausbildungsvorgang nicht mehr fortgesetzt wurde. Dies gilt auch dann, wenn der Entschluss die Ausbildung zu beenden gar nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt (innerhalb der zwei Jahre) getroffen worden sein sollte. Wie dargelegt war mangels Betreiben des Studiums im…
…tatsächliches Betreiben eines Studiums lag daher weder im WS 2019 noch im SoSe 2020 vor. Das Kind hat erst nach dem SoSe 2020, nämlich im Wintersemester 2020 mit dem FH Bachelorstudiengang Kommunikation, Wissen, Medien begonnen. Erst im WS 2020/21 hat *Tochter* ein ernsthaftes und…
…richtete am 11.03.2015 einen letzten Vorhalt an die Bf: Mit Schreiben vom 03.04.2014 sei die Bf aufgefordert worden, Unterlagen vorzulegen, aus denen ersichtlich sei, dass A das Studium im Wintersemester 2010/11 tatsächlich ernsthaft und zielstrebig betrieben habe (zB Bestätigungen der…
…Studium der Sinologie nicht ernsthaft und zielstrebig betrieben wurde. Die Bf. befand sich nicht in Berufsausbildung, die Familienbeihilfe war nicht zu gewähren. Die Beschwerde war daher abzuweisen. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer…
…eine unschädliche Lücke dar. Darüber hinaus müsse bezweifelt werden, dass das Kind das im Oktober 2012 begonnene Lehramtsstudium tatsächlich ernsthaft und zielstrebig betrieben habe, da dieses innerhalb sehr kurzer Zeit wieder abgebrochen worden sei. Daraus müsse geschlossen werden, dass kein Bemühen bestanden habe, dieses Studium…
…abgelegt. Aus diesem Grund könne demnach nicht davon ausgegangen werden, dass A. eine Berufsausbildung ernsthaft und zielstrebig betrieben habe. Es wäre daher im Rückforderungszeitraum kein Anspruch auf die Beihilfe vorgelegen. In der als Vorlageantrag zu wertenden Eingabe vom 25.5.2016 bringt der Bf. vor…
…erfüllt. Erforderlich ist, dass das Studium tatsächlich in einem bestimmten Ausmaß ernsthaft betrieben wird (vgl. VwGH 17.11.1999, 99/08/0144). Wird über die Aufnahme als ordentlicher Hörer hinaus von vorneherein keinerlei Aktivität in Richtung eines Studiums gesetzt, liegt keine Berufsausbildung vor (vgl. VwGH…
…bzw. Anwesenheitspflicht - ernsthaftes und zielstrebiges Betreiben der Ausbildung - wenn es eine Wahlmöglichkeit gibt, ist die kürzere, kompakte Form einer Ausbildung zu wählen - regelmäßige Tests bzw. Prüfungen und/oder eine umfassende abschließende Prüfung des vermittelten Wissens - es soll die Spezialisierung für ein bestimmtes Berufsbild erfolgen, nicht…
…dass das Studium tatsächlich in einem bestimmten Ausmaß ernsthaft betrieben wird (vgl. VwGH 17.11.1999, 99/08/0144 zu AlVG). Daher genügt die Inskription als reiner Formalakt nicht, der Besuch von Lehrveranstaltungen ist auch in den ersten beiden Semestern eines Studiums essentielle Voraussetzung dafür…
…und das Studium mit 12/2015 abgebrochen habe. Daher könne nicht von einem ernsthaften und zielstrebigen Studium ausgegangen werden. Dagegen berief die Bf. am 15.04.2017. In der Beschwerde nahm Tochter S. zum Vorwurf, wonach sie das Studium nicht ernsthaft und zielstrebig betrieben habe…
…Gründe, warum ein Studium in Österreich nicht ernsthaft betrieben werden kann. Anscheinend ist es in Österreich mittlerweile so, dass die Menschen, die fleißig und ehrlich sind, benachteiligt werden und man nicht daran interessiert ist, junge Leute bei einer universitären Ausbildung im Ausland zu unterstützen, um…
…Rückforderungszeitraum sein Studium nicht ernsthaft und zielstrebig betrieben habe. Am 26.12.2023 brachte die Bf. einen Vorlageantrag ein und brachte in diesem im Wesentlichen vor, dass sich ihr Sohn im "***Name Studierendenverein***" ausgiebig engagiert und dieser daher sein Studium ernsthaft und zielstrebig betrieben habe…
…aneignet. Unbedingte Voraussetzung für den Aufenthaltstitel ist unmittelbar das zielstrebige und ernsthafte Absolvieren eines Studiums, was auch der Niederlassungsbehörde nachzuweisen ist. Dass die Tochter des BF somit ernsthaft ein Studium in der geforderten Intensität betreibt ist somit ein Faktum und wurde nicht nur der Niederlassungsbehörde…
…einer Vollzeitbeschäftigung nach. Am 13.10.2016 wurde ein Antrag auf Wegfall der Familienbeihilfe eingebracht und ein Rückforderungsbescheid für den Zeitraum ab dem 2. Semester erlassen. Stellungnahme: Nach dem 1. Semester kann das Finanzamt nicht erkennen, dass der Sohn das Studium ernsthaft und zielstrebig betrieben…
…mitgeteilt, sondern erstmalig im Zuge der Beschwerde vorgebracht. Für das Gericht macht es einen bedeutenden Unterschied, ob die Tochter ihre überwiegende Zeit dafür in Anspruch nimmt, ihr Studium zielstrebig zu betreiben, oder ob sie - ganz im Gegenteil - krankheitsbedingt diesen Pflichten eben nicht nachkommen kann. Hierzu…
…relevant ist, ob der Sohn der Bf im jeweiligen Studienjahr das Studium ernsthaft und zielstrebig betrieben hat. Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits mehrfach ausgeprochen hat, ist die Voraussetzung eines ernstlichen, zielstrebigen und nach außen erkennbaren Bemühens um einen Ausbildungserfolg seit dem Inkrafttreten der Änderung des § 2…
…Fach Humanmedizin an der ***6*** auch zugelassen. Im Studienjahr 2023/2024 hat sie dieses Studium ernsthaft und zielstrebig betrieben und 26.5 ECTS-Punkte erreicht (siehe beiliegendes Sammelzeugnis). Auch die Vorbereitung auf eine Prüfung (Aufnahmeprüfung, Studienberechtigungsprüfung) im Wege des Selbststudiums (E-Learning) ist als Berufsausbildung…