…2000 um eine 100%ige Tochtergesellschaft der Bf. Neben diesen Dienstleistungen würden auch noch Erlöse aus der Weitervermietung von beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern erzielt. Ein Teil dieser Weitervermietungen betreffe die entgeltliche Überlassung von Fahrzeugen an die B-GmbH. Dabei sei diese Überlassung eine weitere Leistung…
…Vermietung" (entgeltliche Überlassung von Gebäuden im Sinne des § 2 Abs. 3 LVO) zugrunde zu legen. In diesem Fall ist das Vorliegen einer Absicht zur Erzielung eines Gesamtgewinnes bzw. Gesamtüberschusses innerhalb eines absehbaren Zeitraumes dann anzunehmen, wenn die Erreichung des Totalgewinnes (Gesamtüberschusses) innerhalb von 25 Jahren…
…Betrachtung von fremd vermieteten Wohnungen einerseits und innerhalb des Familienkreises vermietete Wohnungen andererseits)"] wurde in der Beschwerde vorgebracht, dass das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht bei Betätigungen im Zusammenhang mit der entgeltlichen Überlassung von Gebäuden (sog. große Vermietung) bzw. die objektive Ertragsfähigkeit bei der Vermietung von Eigenheimen…
…kam zu einem Vertreterwechsel zur nunmehrigen Vertretung durch einen Rechtsanwalt. Gemäß § 2 Abs. 3 LVO bestehe für die entgeltliche Überlassung von Gebäuden ein Beobachtungszeitraum von 25, höchstens 28 Jahren, und nicht der vom Finanzamt mit 20 bzw. 23 Jahren angenommene. Der Gesundheitszustand des Ehegatten sei…
…Kündigungsverzicht der Mieterin für 25 Jahre. Bei Abschluss langfristiger Mietverträge ist es branchenüblich und eine Selbstverständlichkeit, dass insbesondere bei Neubauten oder Generalsanierungen von Gebäuden in einem begrenzten Ausmaß Ausstattungsvarianten mit dem Mieter abgestimmt werden. Diese Aufgabe hatte G.H. für den Stiftungsvorstand übernommen und in…
…die steuerlichen Voraussetzungen und Auswirkungen des beabsichtigten Investitionsvorhabens zusammen. Aufgrund des Umstandes, dass nach durchgeführter Generalsanierung das gesamte Gebäude durch die Miteigentümer vermietet werden soll, Ist eine sogenannte "große Vermietung" (entgeltliche Überlassung von Gebäuden im Sinne des § 2 Abs. 3 LVO) zugrunde zu legen. In…
…oder drittens aus der Bewirtschaftung von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohngrundstücken mit qualifizierten Nutzungsrechten. Nach § 2 Abs 3 LVO ist das Vorliegen einer Absicht im Sinn des § 1 Abs 1 LVO für Betätigungen im Zusammenhang mit der entgeltlichen Überlassung von Gebäuden nach dem Verhältnis des Zeitraumes…
…Vermietung" (entgeltliche Überlassung von Gebäuden im Sinne des § 2 Abs. 3 LVO) zugrunde zu legen. ln diesem Fall ist das Vorliegen einer Absicht zur Erzielung eines Gesamtgewinnes bzw. Gesamtüberschusses innerhalb eines absehbaren Zeitraumes dann anzunehmen, wenn die Erreichung des Totalgewinnes (Gesamtüberschusses) innerhalb von 25 Jahren…
…ständiger Rspr werde die entgeltliche Überlassung einer Liegenschaft, bei der das Mietverhältnis ab dem 1.1.2008 begründet worden sei, als Vermietung anerkannt, wenn dass kassierte Mietentgelt die vom Vermieter getragenen Betriebskosten und 1,5% der Anschaffungs- bzw. Herstellkosten von Grund und Gebäude decke. Da…
…en) anwenden muss (Präjudizialität). 2. Erwägungen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (VuV) gemäß § 28 EStG 1988 umfassen die entgeltliche Überlassung von Wirtschaftsgütern zum Gebrauch bzw. zur Nutzung und alle einer Vermietung und Verpachtung gleichzuhaltenden Vorgänge, soweit die Betätigung nicht nach dem Subsidiaritätsprinzip unter die Einkunftsarten…
…sind gemäß § 28 Abs. 1 lit 1 EStG 1988 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die entgeltliche Überlassung von Wirtschaftsgütern zum Gebrauch und/oder zur Nutzung führt zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, soweit die Betätigung nicht nach dem Subsidiaritätsprinzip unter die Einkunftsarten des § 2 Abs…
…sind gemäß § 28 Abs. 1 lit 1 EStG 1988 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die entgeltliche Überlassung von Wirtschaftsgütern zum Gebrauch und/oder zur Nutzung führt zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, soweit die Betätigung nicht nach dem Subsidiaritätsprinzip unter die Einkunftsarten des § 2 Abs…
…sind gemäß § 28 Abs. 1 lit 1 EStG 1988 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die entgeltliche Überlassung von Wirtschaftsgütern zum Gebrauch und/oder zur Nutzung führt zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, soweit die Betätigung nicht nach dem Subsidiaritätsprinzip unter die Einkunftsarten des § 2 Abs…
…liegen Einkünfte bei einer Betätigung vor, die durch die Absicht veranlasst ist, einen Gesamtgewinn oder einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 3) zu erzielen. Fallen bei der entgeltlichen Überlassung von Gebäuden Verluste an, so ist gemäß § 2 Abs. 3 LVO das Vorliegen der Absicht…
…BGBl. Nr. 33, lautete: "Abs. 2 gilt nicht für Betätigungen im Zusammenhang mit der entgeltlichen Überlassung von Gebäuden. Das Vorliegen einer Absicht im Sinn des § 1 Abs. 1 ist in diesem Fall nach dem Verhältnis des Zeitraumes, innerhalb dessen ein Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss geplant ist…
…BGBl. Nr. 33/1993, gilt Abs. 2 (Anlaufzeitraum) nicht für Betätigungen im Zusammenhang mit der entgeltlichen Überlassung von Gebäuden. Das Vorliegen einer Absicht im Sinn des § 1 Abs. 1 ist in diesem Fall nach dem Verhältnis des Zeitraumes, innerhalb dessen ein Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss geplant…
…als Gewerbebetrieb." Darüber hinaus sieht § 2 Abs. 2 KStG 1988 Sonderformen von Betrieben gewerblicher Art darunter die entgeltliche Überlassung von Grundstücken zu anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken durch Personengemeinschaften in den Angelegenheiten der Bodenreform (Art. 12 Abs. 1 Z 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes) und…
…entgeltlichen Überlassung von Gebäuden. Das Vorliegen einer Absicht im Sinne des § 1 Abs. 1 ist in diesem Fall nach dem Verhältnis des Zeitraumes, innerhalb dessen ein Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss geplant ist, zum üblichen Kalkulationszeitraum zu beurteilen". Bei der "großen Vermietung" sei daher die Anerkennung von…
…Betätigung iZm der entgeltlichen Überlassung von Gebäuden" und ordnet sie als typisch erwerbswirtschaftliche Betätigung dem § 1 Abs 1 LVO zu. Dazu zählen auch typischerweise z.B. die Vermietung von Parkflächen. Umsatzsteuerrechtlich kann hinsichtlich solcher Tätigkeiten nie Liebhaberei begründet werden. Eine Vermietung eines Gebäudes mit fünf…
…Warenlieferung, Dienstleistungen, z. B. auch durch die Verpachtung der wesentlichen Betriebsgrundlagen an die Organgesellschaft, durch Überlassung von Maschinen, Belieferung mit Einzelteilen, Halbfertigerzeugnissen, Ausführung von Geschäftsbesorgungen, Vermittlungstätigkeit, Überlassung von Arbeitnehmern oder durch entgeltliche Übernahme von nicht nur unbedeutenden Verwaltungsaufgaben, z. B. durch Buchführung, laufende Personalverwaltung. Es…