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BFG RV/7500534/2023Parkometerabgabe: 1. Rechtsfolgen einer verspäteten Entrichtung der Organstrafverfügung 2. Zulässigkeit der Lenkerauskunft gemäß § 2 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz bei verspäteter Entrichtung der Organstrafverfügung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.01.2024

…fristgerechten Erteilung der Lenkerauskunft wurde hingewiesen. Die Zustellung des Schreibens erfolgte elektronisch mit Zustellnachweis über BriefButler. Das Schreiben gelangte am 7. April 2023 in den Verfügungsbereich der ERV-Teilnehmerin ***KG*** (Anm.: ERF = Elektronischer Rechtsverkehr der Justiz). Binnen der zweiwöchigen Frist wurde von der Zulassungsbesitzerin…

BFG RV/7101807/2022Zurückweisung einer verspätet erhobenen Beschwerde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss27.07.2022Teil 1/3

…37, 3. elektronischer Rechtsverkehr gemäß den §§ 89a ff GOG, 4. vom Bundeskanzler zur Verfügung gestellte IKT-Lösungen und IT-Verfahren für das Personalmanagement. Die Auswahl des Zustellsystems obliegt dem Absender. (4) Elektronische Zustellungen mit Zustellnachweis sind ausschließlich durch Zustellsysteme gemäß Abs. 3 Z 1 und…

BFG RV/7103275/2023Verspätete Beschwerde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss23.07.2024

…37, 3. elektronischer Rechtsverkehr gemäß den §§ 89a ff GOG, 4. vom Bundeskanzler zur Verfügung gestellte IKT-Lösungen und IT-Verfahren für das Personalmanagement. Die Auswahl des Zustellsystems obliegt dem Absender. (4) Elektronische Zustellungen mit Zustellnachweis sind ausschließlich durch Zustellsysteme gemäß Abs. 3 Z 1 und…

BFG RV/7102532/2023Verspäteter Vorlageantrag
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss06.05.2024

…37, 3. elektronischer Rechtsverkehr gemäß den §§ 89a ff GOG, 4. vom Bundeskanzler zur Verfügung gestellte IKT-Lösungen und IT-Verfahren für das Personalmanagement. Die Auswahl des Zustellsystems obliegt dem Absender. (4) Elektronische Zustellungen mit Zustellnachweis sind ausschließlich durch Zustellsysteme gemäß Abs. 3 Z 1 und…

BFG RV/7101466/2023Eingabengebühr für eine Bescheidbeschwerde eines Journalisten in seiner eigenen Datenschutzangelegenheit: 1. Privatinteresse - 2. keine Befreiung nach § 69 Abs. 6 DSG oder Art 57 Abs. 3 DSGVO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.09.2023Teil 1/2

…Internet und privater E-Mailadresse eines Anwaltes an den Streithelfer (Nebenintervenient), ***XX***, nach vorangegangener Absprache. Somit sind der Anwalt und ***XX*** die sichere Verbindung über den ERV (elektronischer Rechtsverkehr) umgangen. Dazu bestand kein Grund. Beide haben den ERV-Zugang. Auch Eingaben an das BFG über…

BFG RV/7100029/2022Zustellung in FinanzOnline erwiesen, verspätete Beschwerde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss06.07.2023

…37, 3. elektronischer Rechtsverkehr gemäß den §§ 89a ff GOG, 4. vom Bundeskanzler zur Verfügung gestellte IKT-Lösungen und IT-Verfahren für das Personalmanagement. Die Auswahl des Zustellsystems obliegt dem Absender. (4) Elektronische Zustellungen mit Zustellnachweis sind ausschließlich durch Zustellsysteme gemäß Abs. 3 Z 1 und…

BFG RV/5100089/2023Eingabengebühr für eine selbst verfasste VfGH Beschwerde, Kompensation mit Schadenersatzforderungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.04.2023

…einem Kreditinstitut bestätigtem Zahlungsbeleg in Urschrift nachzuweisen. Dieser Beleg ist der Eingabe anzuschließen. … 5. Elektronischer Rechtsverkehr … 6. Für die Erhebung der Gebühr (Z 4 und 5) ist das FA zuständig. 7. Im Übrigen sind auf die Gebühr die Bestimmungen des Gebührengesetzes 1957, BGBl…

BFG VH/7100003/2022Gewährung von Verfahrenshilfe
geltende FassungBFG-EntscheidungenVerfahrenshilfe - Einzel - Beschluss19.10.2022Teil 2/3

…eines Rechtsvertreter gestellt. Alle Unterlagen sind aktenkundig. Ein eventueller Verbesserungsauftrag ist per elektronischen Rechtsverkehr ERV mitzuteilen." Die Eingabe war auf der linken Seite für die Bf. mit dem händischen Schriftzug für "NN" auf der rechten Seite für den Zustellbevollmächtigten mit "NN2"unterschrieben, wobei die Schrift…

BFG VH/7100012/2022Gewährung der Verfahrenshilfe
geltende FassungBFG-EntscheidungenVerfahrenshilfe - Einzel - Beschluss19.10.2022

…Sind Sie nunmehr (wieder) an besagter Adresse wohnhaft und erreichen Sie hier Zustellungen (Wie bereits vom BFG mitgeteilt, ist für das BFG kein elektronischer Rechtsverkehr eingerichtet - Zustellungen müssen daher per Post an eine zulässige Abgabestelle erfolgen)? 2.) In Ihrer Beantwortung betreffend Verfahrenshilfe geben Sie an…

BFG RV/7101330/2015Keine Gebührenbefreiung für Fristsetzungsanträge im Asylverfahren.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.09.2015

…Z 3 VwGG entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt der Einbringung beim Verwaltungsgerichtshof ("im Zeitpunkt der Überreichung der Eingabe oder, wenn diese im Weg des elektronischen Rechtsverkehrs eingebracht wird, mit dem Zeitpunkt der Einbringung beim Verwaltungsgerichtshof'') Zu einer derartigen Überreichung der Eingabe beim Verwaltungsgerichtshof kam es…

BFG RV/7101328/2015Keine Gebührenbefreiung für Fristsetzungsanträge in Asylverfahren.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.09.2015

…Z 3 VwGG entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt der Einbringung beim Verwaltungsgerichtshof ("im Zeitpunkt der Überreichung der Eingabe oder, wenn diese im Weg des elektronischen Rechtsverkehrs eingebracht wird, mit dem Zeitpunkt der Einbringung beim Verwaltungsgerichtshof'') Zu einer derartigen Überreichung der Eingabe beim Verwaltungsgerichtshof kam es…

BFG RV/7104069/20141. Keine Gebührenbefreiung für Fristsetzungsanträge im Asylverfahren. 2. Kumulierung der Gebühr bei Eingaben im "Familienverfahren" nach dem Asylgesetz 2005.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.09.2015

…1 VwGG). Gemäß § 24a ist für Fristsetzungsanträge eine Eingabengebühr zu entrichten. Die Gebührenschuld entsteht im Zeitpunkt der Überreichung der Eingabe. Wird die Eingabe im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs eingebracht, entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt der Einbringung beim Verwaltunsgerichtshof gemäß § 75 Abs. 1 VwGG. Fristsetzungsanträge sind…

BFG RV/7101329/2015Keine Gebührenfreiheit für Fristsetzungsanträge in Asylverfahren.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.09.2015

…Z 3 VwGG entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt der Einbringung beim Verwaltungsgerichtshof ("im Zeitpunkt der Überreichung der Eingabe oder, wenn diese im Weg des elektronischen Rechtsverkehrs eingebracht wird, mit dem Zeitpunkt der Einbringung beim Verwaltungsgerichtshof'') Zu einer derartigen Überreichung der Eingabe beim Verwaltungsgerichtshof kam es…

BFG RV/7101283/2013§ 57 GSpG ist nicht verfassungswidrig: Der ordnungspolitische Teil des Glücksspielgesetzes ist für die Glücksspielabgaben gemäß §§ 57 bis 59 GSpG nicht prävalent. Die im Glücksspielgesetz geregelten Konzessions- Spielbank- und Glücksspielabgaben sind als Rechtsverkehrsteuern auf den Abschluss bestimmter Glücksverträge mit Vermögensübertragung ausdifferenziert. Die Glücksspielabgaben haben über die Befreiungsvorschriften gemäß § 57 Abs. 2 letzter Satz, § 57 Abs. 4 und § 57 Abs. 6 GSpG in Bezug auf die Konzessions- und Spielbankabgabe die Funktion einer lex generalis, womit in-und ausländische, konzessionierte wie nichtkonzessionierte Unternehmungen/Personen gleich besteuert werden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.06.2016Teil 1/5

…gänzlich gestrichen. Nach den Materialien hat sich der Gesetzgeber entschlossen, das Pokerangebot auf das vorhandene Angebot in konzessionierten Spielbanken nach § 21 GSpG, als Onlinespiel in Form elektronischer Lotterien nach § 12a GSpG und des vom Glücksspielmonopol ausgenommenen „Wirtshauspokers“ nach § 4 Abs. 6 GSpG zu beschränken. (Zu…

BFG RV/7101232/20121. § 57 GSpG ist nicht verfassungswidrig, weil die Glücksspielabgaben über den Begriff „Ausspielungen“ und „Unternehmer“ iSd §§ 1 und 2 GSpG das Kartenpokerspiel besteuern, das nach Ansicht der Bf. ein Geschicklichkeits- und kein Glücksspiel ist. 2. Der ordnungspolitische Teil des Glücksspielgesetzes ist für die Glücksspielabgaben gemäß §§ 57 bis 59 GSpG nicht prävalent. Die im Glücksspielgesetz geregelten Konzessions- Spielbank- und Glücksspielabgaben sind als Rechtsverkehrsteuern auf den Abschluss bestimmter Glücksverträge mit Vermögensübertragung ausdifferenziert. Die Glücksspielabgaben haben über die Befreiungsvorschriften gemäß § 57 Abs. 2 letzter Satz, § 57 Abs. 4 und § 57 Abs. 6 GSpG in Bezug auf die Konzessions- und Spielbankabgabe die Funktion einer lex generalis, womit in-und ausländische, konzessionierte wie nichtkonzessionierte Unternehmungen/Personen gleich besteuert werden. (Siehe BFG 10.6.2016, RV/7101758/2012 an Masseverwalter)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.05.2016Teil 2/6

…gänzlich gestrichen. Nach den Materialien hat sich der Gesetzgeber entschlossen, das Pokerangebot auf das vorhandene Angebot in konzessionierten Spielbanken nach § 21 GSpG, als Onlinespiel in Form elektronischer Lotterien nach § 12a GSpG und des vom Glücksspielmonopol ausgenommenen „Wirtshauspokers“ nach § 4 Abs. 6 GSpG zu beschränken. (Zu…

BFG RV/7101758/20121. § 57 GSpG ist nicht verfassungswidrig, weil die Glücksspielabgaben über den Begriff „Ausspielungen“ und „Unternehmer“ iSd §§ 1 und 2 GSpG das Kartenpokerspiel besteuern, das nach Ansicht der Bf. ein Geschicklichkeits- und kein Glücksspiel ist. 2. Der ordnungspolitische Teil des Glücksspielgesetzes ist für die Glücksspielabgaben gemäß §§ 57 bis 59 GSpG nicht prävalent. Die im Glücksspielgesetz geregelten Konzessions- Spielbank- und Glücksspielabgaben sind als Rechtsverkehrsteuern auf den Abschluss bestimmter Glücksverträge mit Vermögensübertragung ausdifferenziert. Die Glücksspielabgaben haben über die Befreiungsvorschriften gemäß § 57 Abs. 2 letzter Satz, § 57 Abs. 4 und § 57 Abs. 6 GSpG in Bezug auf die Konzessions- und Spielbankabgabe die Funktion einer lex generalis, womit in-und ausländische, konzessionierte wie nichtkonzessionierte Unternehmungen/Personen gleich besteuert werden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.06.2016Teil 2/6

…gänzlich gestrichen. Nach den Materialien hat sich der Gesetzgeber entschlossen, das Pokerangebot auf das vorhandene Angebot in konzessionierten Spielbanken nach § 21 GSpG, als Onlinespiel in Form elektronischer Lotterien nach § 12a GSpG und des vom Glücksspielmonopol ausgenommenen „Wirtshauspokers“ nach § 4 Abs. 6 GSpG zu beschränken. (Zu…

BFG RV/7104839/20171. Ist die Wortfolge in § 33 TP 17 Abs. 2 GebG „Teilnahme an dem Rechtsgeschäft Wette vom Inland aus“ bzw. in § 57 Abs. 2 GSpG „Ausspielungen …, an denen die Teilnahme vom Inland aus erfolgt“ verfassungswidrig, da sich der Aufenthalt des Teilnehmers bei Internetwetten und Internetglücksspielen aus technischen Gründen niemals feststellen lasse, auch die IP-Adresse sage über den Aufenthalt des Spielers nichts aus? 2. Verstoßen die Glücksspielabgaben und Wettgebühren gegen die unionsrechtliche Dienstleistungsfreiheit, weil die hohe Besteuerung das Onlineglücksspiel gegenüber dem Lebendspiel benachteilige, umgekehrt sei Poker im Lebendspiel gegenüber von Onlinepoker höher besteuert? 3. Verstoßen die Glücksspielabgaben und Wettgebühren gegen die Mehrwertsteuerrichtlinie? 4. Ist die Glücksspielabgabenpflicht für Poker im Zeitraum vom 3.8.2013 bis 28.2.2014 verfassungsmäßig? 5. Ist Poker keine elektronische Lotterie? 6. Sind Boni, die der Onlineglücksspiel- und Wettanbieter dem Spielteilnehmer gewährt, in die Bemessungsgrundlage der Wettgebühren bzw. Glücksspielabgaben einzubeziehen?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.04.2018Teil 6/7

…von Rechtsverkehrsteuern zu verlieren, zu § 57 Abs. 2 GSpG dieses Vorhaltes Dargelegtem wird folgendes ausgeführt: § 12a GSpG wurde mit BGBl. I 1997/69 in das Glücksspielgesetz aufgenommen. Der ursprüngliche Text von § 12a GSpG lautete: "Elektronische Lotterien sind Ausspielungen, bei denen der Spielvertrag über elektronische Medien…

BFG RV/7100907/2012Sind die in den §§ 57-59 GSpG geregelten allgemeinen Glücksspielabgaben unionsrechts- und verfassungswidrig, weil das in § 1 Abs. 2 GSpG genannte Kartenpokerspiel kein Glücks-, sondern ein Geschicklichkeitsspiel ist, glücksspielabgabenrechtlich Konzessionär und Nichtkonzessionär anders behandelt würden, Poker im Lebendspiel (Einsatz) und Online Poker (Jahresbruttospieleinnahmen) unterschiedlich besteuert würden und die Glücksspielabgabe vom Kartenpokerspiel mit 16% vom Einsatz/in Aussicht gestelltem Gewinn berechnet werde, obwohl die Bf. am Spiel nicht beteiligt sei und nur ein Tischgeld pro Spiel erhalte („Erdrosselungssteuer“)? Da die Bf. über eine aufrechte Gewerbeberechtigung zum „Halten erlaubter Kartenspiele – Poker“ verfügt, ist das Glücksspielgesetz insgesamt nach ihrer Ansicht auf sie nicht anzuwenden. (Fortsetzung von BFG 25.9.2017, RV/7100908/2012).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.09.2017Teil 3/6

…gänzlich gestrichen. Nach den Materialien hat sich der Gesetzgeber entschlossen, das Pokerangebot auf das vorhandene Angebot in konzessionierten Spielbanken nach § 21 GSpG, als Onlinespiel in Form elektronischer Lotterien nach § 12a GSpG und des vom Glücksspielmonopol ausgenommenen „Wirtshauspokers“ nach § 4 Abs. 6 GSpG zu beschränken. (Zu…

BFG RV/5100038/2024Unkenntnis einer rechtswirksam erfolgten elektronischen Zustellung von Bescheiden - kein Wiedereinsetzungsgrund
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.03.2024Teil 2/2

…oder sie einem sonstigen Rechtsirrtum unterlegen sei. Vielmehr hat sie - was durch ihre Ausführungen im gegenständlichen Verfahren letztlich nur bestätigt wird - ganz offensichtlich nicht die notwendige und zumutbare Ernsthaftigkeit im Zusammenhang mit dem elektronischen Rechtsverkehr an den Tag gelegt, was auch im Fall einer Rechtsunkenntnis…

BFG RV/4100072/2015Voraussetzungen für den Abzug von Einfuhrumsatzsteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis06.03.2017Teil 3/4

…Es bedeute, dass die Sendung auch ohne Vorliegen des Transportpapiers an den berechtigten Empfänger im Löschhafen ausgeliefert werden könne. Da dieser Frachtbrief nur in elektronischer Form (nicht aber in Papierform) existiere, werde im Schiffsmanifest vermerkt, dass die Ware an den genannten Empfänger ohne Einforderung der…