…in ***U*** zu erhalten. Unter Berücksichtigung all der genannten Tatsachen gelangt der erkennende Senat zur Auffassung, dass die erfolgreiche Absolvierung dieses Lehrgangs gemeinsam mit der nachfolgenden Ausbildung an der Universität ***U*** als eine einheitliche, stufenweise Berufsausbildung anzusehen ist. Die Absolvierung des Pflichtpraktikums stellt ebenso eine…
…nicht dem Kaufvertrag. Der Kaufpreis wurde nicht nach tatsächlichem Ausmaß abgerechnet, sondern es war ein Fixpreis vereinbart. Aus oben erwähnten Gründen sehen wir den Erwerb der Familie ***1*** als einen einheitlichen Rechtsvorgang an, der grunderwerbsteuerpflichtig und nicht umsatzsteuerpflichtig ist. Wir beantragen daher, die aufgrund der…
…Die Grunderwerbsteuer musste von den Erwerbern entrichtet werden. Da der Begriff "Bauherr" für die Umsatzsteuer und die Grunderwerbsteuer einheitlich auszulegen ist, die Grunderwerbsteuer vom zuständigen Finanzamt von einer Bemessungsgrundlage von € 104.000,-- bescheidmäßig vorgeschrieben wurde (nachdem zunächst ein Kaufpreis vom € 118.000,-- als…
…der TV nach, dass die Beschilderung so wie oben beschrieben einheitlich erfolgt ist und schränkte das Begehren auf Anerkennung der Vorsteuern in Höhe von 50% ein. Über die Beschwerden wurde erwogen: Wie vom steuerlichen Vertreter zutreffend dargelegt dienen die fraglichen Leistungen der Werbung, sie stellen…
… 4 Nr. 12 Buchst. a UStG 1993 fällt, sondern eine einheitliche steuerpflichtige Leistung darstelle. 10. Der VwGH nahm im Erkenntnis vom 21.7.1998, 98/14/0100, in der die Aufteilung der Entgelte auf den Normalsteuersatz für die Benützung der Solariumanlage samt Liege einerseits und…
…seinen Standpunkt wie folgt zum Ausdruck: "In Anbetracht des Gesamtbildes der konkreten Verhältnisse ist daher von einem einheitlichen Betrieb auszugehen. Den gewerblichen (unternehmerischen) Tätigkeiten kommt dabei gegenüber den freiberuflichen (selbständigen) keinesfalls nur untergeordnete Bedeutung zu. Damit ist aber von einem einheitlichen gewerblichen Betrieb auszugehen […..]…
…10% ersparte Stromkosten). Der produzierte Strom wird also zu einem weit überwiegenden Anteil verkauft. Die Beurteilung, ob mehrere Betriebe oder ein einheitlicher Betrieb vorliegt, ist nach objektiven Grundsätzen iSd Verkehrsauffassung vorzunehmen. Dabei spielen die wirtschaftliche Über- und Unterordnung zwischen den Betrieben und die Hilfsfunktion eines…
…sich gar nicht die Frage einer allfälligen Vertragsbeziehung zwischen Kunden und Mädchen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nicht zulässig, da die Entscheidung in der Frage des einheitlichen Entgelts nicht von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichthofes abweicht (vgl. hinsichtlich eines Bordellbetriebes das VwGH – Erkenntnis vom 22…
…eingebrachte Antrag auf Erstattung nach Art 120 ZK wurde als unbegründet abgewiesen; dieser Bescheid sowie auch die darauffolgende Beschwerdevorentscheidung ergingen nicht nur an die Bf., sondern auch an den zweiten Erstattungswerber als einheitlicher Bescheid. Dagegen richtet sich die Beschwerde. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1…
…Verwirklichung eines grundsteuerrechtlich (Anm., richtig: grunderwerbsteuerrechtlich) begünstigten Zweckes unter Beachtung des § 2 Abs 3 GrEStG nur auf einzelnen Teilflächen in einheitlicher Beurteilung des ganzen Erwerbsvorganges zu untersuchen sei, ob der begünstigte Zweck als aufgegeben oder noch aufrechterhalten anzusehen sei. Hierbei werde auf das wertmäßige Überwiegen…
…die Mädchen keinen Anteil an den Bf. abzuliefern. Tz. 10 Umsatzsteuerliche Einheitlichkeit des Entgelts Der Beschwerdeführer habe lediglich den sogenannten "Agenturanteil" der Umsatzsteuer unterworfen, der vom jeweiligen Mädchen einbehaltene Anteil am Gesamtentgelt sei dagegen als "Durchläufer" behandelt worden. Hierbei habe es sich um eine in…
…den Konzerntatbestand nach § 115 Abs 1 GmbHG als gegeben an, weil im Beschwerdefall qualifizierte Umstände vorliegen würden, die eine einheitliche Leitung iSd § 115 GmbHG begründen würden. Mit Schriftsatz vom 17. Juni 2020 erstattete die Beschwerdeführerin eine Gegenäußerung zur Stellungnahme der Betriebsprüferin, die das Bundesfinanzgericht der…
…den aktenkundigen Leistungsnachweisen ist ersichtlich, dass im Beschwerdefall nicht nur von einer möglichen, sondern auch von einer tatsächlich ausgeübten Einflussnahme und einheitlichen Leistung von ***Z*** und ***Y*** auszugehen ist. Sie haben wie oben dargestellt etwa die Unternehmensstrategie der ***B GmbH*** vorgegeben, Managementmeetings zur Finanzsituation abgehalten…
…wie von der steuerlichen Vertretung ins Treffen geführten bloß engen zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang zwischen dem Erwerb der Zielgesellschaft und dem restlichen Konzern kann nach dem festgestellten Sachverhalt gerade keine Rede sein. Dass im Beschwerdefall kein die einheitliche Leitung ausübendes "Mutterunternehmen" im engeren Sinne bestand…
…GmbH*** vom 13. Juni 2007 und enthält einen handschriftlichen Vermerk bezahlt am 27. Juni 2007. Das Bundesfinanzgericht geht im Beschwerdefall vom Vorliegen einer tatsächlich koordiniert ausgeübten einheitlichen Leitung und Einflussnahme, sowohl auf Verkäufer- als auch auf Erwerberseite jedenfalls in den wichtigsten Fragen der Unternehmenspolitik, (mittelbar…
…den aktenkundigen Leistungsnachweisen ist ersichtlich, dass im Beschwerdefall nicht nur von einer möglichen, sondern auch von einer tatsächlich ausgeübten Einflussnahme und einheitlichen Leistung von ***Z*** und ***Y*** auszugehen ist. Sie haben wie oben dargestellt etwa die Unternehmensstrategie der ***B GmbH*** vorgegeben, Managementmeetings zur Finanzsituation abgehalten…
…und ***Y*** (mittelbar) über die von ihnen errichteten Stiftungen sowohl auf Erwerber- als auch Verkäuferseite tatsächlich eine einheitlichen Leitung ausgeübt wurde. Eine solche das Vorliegen eines Konzerns begründende einheitliche Leitung lag nach dem in freier Beweiswürdigung festgestellten Sachverhalt jedenfalls im Zeitpunkt des gegenständlichen Transaktionsvorganges vor…
…GmbH*** vom 13. Juni 2007 und enthält einen handschriftlichen Vermerk bezahlt am 27. Juni 2007. Das Bundesfinanzgericht geht im Beschwerdefall vom Vorliegen einer tatsächlich koordiniert ausgeübten einheitlichen Leitung und Einflussnahme, sowohl auf Verkäufer- als auch auf Erwerberseite jedenfalls in den wichtigsten Fragen der Unternehmenspolitik, (mittelbar…
…den aktenkundigen Leistungsnachweisen ist ersichtlich, dass im Beschwerdefall nicht nur von einer möglichen, sondern auch von einer tatsächlich ausgeübten Einflussnahme und einheitlichen Leistung von ***Z*** und ***Y*** auszugehen ist. Sie haben wie oben dargestellt etwa die Unternehmensstrategie der ***B GmbH*** vorgegeben, Managementmeetings zur Finanzsituation abgehalten…
…und ***Y*** (mittelbar) über die von ihnen errichteten Stiftungen sowohl auf Erwerber- als auch Verkäuferseite tatsächlich eine einheitlichen Leitung ausgeübt wurde. Eine solche das Vorliegen eines Konzerns begründende einheitliche Leitung lag nach dem in freier Beweiswürdigung festgestellten Sachverhalt jedenfalls im Zeitpunkt des gegenständlichen Transaktionsvorganges vor…