…beschlossen: I. Die Beschwerde wird gemäß § 260 Abs. 1 lit. b BAO als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. II. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung I. Zu Spruchpunkt I (Zurückweisung) 1…
…wird gemäß § 260 Abs. 1 lit. b BAO als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Mit dem als "Erinnerung" bezeichneten Schreiben vom 3. September 2024 teilte…
…einen wesentlichen Rechtsnachteil nach sie ziehen. Das Finanzamt wies mit Bescheid vom 05.06.2025 den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vom 18.04.2025, eingebracht am 18.04.2025, betreffend die Vorlageantragsfristen im Zusammenhang mit den Beschwerdevorentscheidungen zur Einkommensteuer 2021 und 2022…
… 260 Abs. 1 lit. b BAO als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. II.) Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Verfahrensgang Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid vom 16.3.2017 für Kommunalsteuer…
…der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da hinsichtlich verspätet eingebrachter Rechtsmittel gemäß § 260 Abs. 1 BAO eine einheitliche…
…den Beschluss gefasst: Die Beschwerde wird gemäß § 260 Abs. 1 lit. b BAO als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss ist eine (ordentliche) Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 in Verbindung mit (iVm) Abs. 9 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig…
…Steuernummer ***BF1StNr1*** beschlossen: Die Beschwerde vom 18. Oktober 2024 wird gemäß § 260 Abs. 1 lit b BAO als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 iVm Abs. 9 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Verfahrensgang…
…1-9/2020 sowie Normverbrauchsabgabe 8/2019 und vom 4. Dezember 2020 Normverbrauchsabgabe 1/2016, Steuernummer ***BF1StNr1*** : Der Vorlageantrag wird als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig…
…Die Beschwerde wird gemäß § 260 Abs. 1 lit. b BAO als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. II. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 11.03.2016 gemäß…
…Der Bf. wurde aufgefordert, über seinen FinanzOnline-Zugang die Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung bis spätestens 12. Dezember 2022 zu übermitteln. Nachdem in der Folge eine Abgabenerklärung nicht eingebracht worden war, erließ das Finanzamt am 14. März 2023 den Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2012, der eine…
… 278 Abs. 1 lit. a BAO als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Sachverhalt soweit für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit der Beschwerde relevant: Gegen den Rückforderungsbescheid…
… 278 Abs. 1 lit. a BAO als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Zum Sachverhalt laut Vorlagebericht: Mit Eingabe vom 04.08.2021 stellte der Kindesvater…
…lit. b iVm § 264 Abs. 4 lit. e Bundesabgabenordnung (BAO) als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Festgestellter Sachverhalt: Mit Bescheid vom 16. Februar 2023, übernommen…
…wird gemäß § 260 Abs. 1 lit. b BAO als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Mit dem als "Erinnerung" bezeichneten Schreiben vom 1. Juli 2021 teilte…
…e BAO in Verbindung mit § 260 Abs. 1 lit. b BAO als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 und 9 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung I. Verfahrensgang Mit Abweisungsbescheid vom 20…
… 260 Abs. 1 lit. b BAO als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Verfahrensgang: Am 24.2.2022 langte über FinanzOnline bei der Abgabenbehörde eine Eingabe…
…diesen Zweck auch als Vertreter des Frächters auftrat) im Namen des Frächters Erstattungsanträge über die betreffenden Vorsteuern aus Betankungen unter Beilegung der Rechnungen sowie einer Zession eingebracht und die Überrechnung auf das Konto des Treibstofflieferanten beantragt (siehe dazu näher AP-Bericht vom 10.11.2016…
…in welchem u.a. auch um Aufschlüsselung und Notwendigkeit im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit geltend gemachter Werbungskosten gefragt wurde, unbeantwortet geblieben war und die erbetenen Unterlagen nicht eingebracht worden waren, erging der Einkommensteuerbescheid 2020 vom 15.04.2022. Dabei wurden trotz Vorhalts nicht…
…RV/5100209/2016; BFG 18.9.2018, RV/7103033/2018). Nach Ansicht der Abgabenbehörde wurde die Beschwerde nicht innerhalb der Beschwerdefrist eingebracht und die Zurückweisung gem. § 260 BAO in der BVE am 29.04.2022 ist aus den dargelegten Gründen zu Recht erfolgt". Mit Vorhalt…
… 260 Abs. 1 lit. b BAO als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Das Finanzamt erließ den Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2017 betreffend die Beschwerdeführerin…