… VwGH 28.05.2015, 2013/15/0135) Vereinbarungen bzw. Verträge zwischen nahen Angehörigen 1) nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, weil sonst steuerliche Folgen willkürlich herbeigeführt werden könnten, 2) einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und 3) auch zwischen Fremden unter den…
…bedeuten würde, dass die Vereinbarung zwischen Kapitalgesellschaft und Gesellschafter nach außen hin ausreichend zum Ausdruck komme, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt habe und zwischen Fremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wäre. Im gegenständlichen Prüfungsfall sei keine Vereinbarung vorgelegt worden, es sei…
…gefolgt werden. Für die Annahme eines Vorteilsausgleichs muss in der Regel eine entsprechend eindeutige und wechselseitige, im Voraus getroffene, grundsätzliche schriftliche Vereinbarung über den Vorteilsausgleich vorliegen. Eine jahrelang praktizierte konkludente Handlung, kann eine nach außen ausreichend zum Ausdruck kommende, klare und eindeutige Regelung nicht ersetzen…
…wenn die Vereinbarungen über den wechselseitigen Leistungsaustausch nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen Inhalt aufweisen sowie auch unter Fremden abgeschlossen worden wären (Lang/Schuch/Staringer, KStG § 8 Tz 136 ff.). Für die Annahme eines Vorteilsausgleichs muss in der Regel eine entsprechend eindeutige und…
…gefolgt werden. Für die Annahme eines Vorteilsausgleichs muss in der Regel eine entsprechend eindeutige und wechselseitige, im Voraus getroffene, grundsätzliche schriftliche Vereinbarung über den Vorteilsausgleich vorliegen. Eine jahrelang praktizierte konkludente Handlung, kann eine nach außen ausreichend zum Ausdruck kommende, klare und eindeutige Regelung nicht ersetzen…
…ist folgendes zu bedenken: Wie im Zuge der rechtlichen Beurteilung ausgeführt wird, muss auch eine zwischen "verbundenen Unternehmen" geschlossene Vereinbarung der vom Höchstgericht entwickelten sog. "Angehörigenjudikatur" entsprechen. Demnach muss diese - nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, - einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben…
…abgeschlossen worden wäre, weist auf eine familienhafte Veranlassung hin, die steuerlich nicht anerkannt wird. Verträge zwischen nahen Angehörigen werden daher - selbst bei zivilrechtlicher Gültigkeit - für den Bereich des Steuerrechts nur dann anerkannt, wenn sie - nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizitätswirkung), - einen eindeutigen, klaren und…
…wenn die Funktionsteilung eindeutig und einwandfrei festgelegt ist, sodass eine Gewinnmanipulation im Einzelfall nicht stattfinden kann. Im Zweifel wird die Tätigkeit für die Körperschaft besorgt. Liegt daher eine nach außen zum Ausdruck kommende, klare und eindeutige Regelung zwischen Gesellschafter und Körperschaft nicht vor und schließt…
…2 Tz 158/2 und 159 ff.). Vertragliche Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen können für den Bereich des Steuerrechts nur dann Anerkennung finden wenn sie nach außen ausreichend klar zum Ausdruck kommen (Publizität), einen eindeutigen klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und unter Familienfremden unter…
…Publizität der Vereinbarung: Die Verträge müssen nach außen hin ausreichend zum Ausdruck kommen, sodass sie für Dritte erkennbar sind (VwGH 26.05.2010, 2006/13/0134, VwGH 19.03.2021, Ra 2021/13/0034). Klarheit und Eindeutigkeit: Die Vereinbarungen müssen einen klaren, eindeutigen und jeden…
…eindeutig nach außen hin in Erscheinnung treten und objektiv nachweisbar sein (vgl. Urteil des EUGH v. 8.6.2000, Rs. C-400/98 "Breitsohl"). Nach den Feststellungen des Finanzamtes und des Bundesfinanzgerichtes fehlt im Jahr 2007 im vorliegenden Fall die nach außen zum Ausdruck kommende…
…gemessen, die für die Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen entwickelt wurden. Die Vereinbarung muss demnach nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizität), einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und zwischen Fremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen werden (VwGH 8.2.2007…
…jedoch nach den vorgelegten Mietverträgen und Betriebskostenabrechnungen keinerlei Einfluss auf die Einkünfteerzielung nehmen konnte, demnach trat sie wirtschaftlich nicht als Eigentümerin des vermieteten Objektes in Erscheinung. Darüber hinaus hatte die Bf. damals mit ihrer Schwiegermutter keine schriftliche nach außen hin ausreichend zum Ausdruck kommende Fruchtgenussvereinbarung…
…bis zum Jahr 2002 im Privatvermögen erfolgte. Schließlich sei die Option von der KG übertragen worden. Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen können für den Bereich des Steuerechtes nur als erwiesen angenommen werden und damit Anerkennung finden, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen…
…muss die Absicht der Vermietung eines Gebäudes in bindenden Vereinbarungen ihren Niederschlag finden oder aus sonstigen, über die Erklärung hinausgehenden Umständen mit ziemlicher Sicherheit feststehen. Der auf die steuerpflichtige Vermietung eines Gebäudes gerichtete Entschluss muss klar und eindeutig nach außen hin in Erscheinung treten (vgl…
…Wesentlichen nach (teils wörtlicher, teils sinngemäßer) Wiedergabe der Bestimmungen der §§ 51 Abs. 1 lit. a, 8 Abs. 1 FinStrG, der §§ 119 und 133 Bundesabgabenordnung (BAO), sowie jener des § 42 Abs. 1 Z und 2 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 und Darstellung der darin zum Ausdruck kommenden Rechtslage…
…Beteiligung (siehe u.a. VwGH93/14/0192): -. Eine nach außen ausreichend zum Ausdruck kommende Vereinbarung Es wurde bereits erörtert, dass die Vereinbarung der stillen Beteiligung im Jahr Ihrer Begründung mittels Schreiben an das Finanzamt v. 30.01.2006 offengelegt wurde. Die Höhe der Gewinnbeteiligung und…
…Vereinbarung muss nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, da sonst steuerliche Folgen willkürlich herbeigeführt werden könnten; die Vereinbarung muss einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und die Vereinbarung müsste auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen geschlossen worden sein. Eine Prüfung nach…
…vermutlich nicht nachweisen, wie: 1.) Nach außen hin ausreichend zum Ausdruck kommen. 2.) Einen eindeutigen und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben. 3.) Zwischen Familienfremden unter gleichen Bedingungen abschließen. Zur Außenwirkung - nach außen hin ausreichend zum Ausdruck kommen: Der Fachbereich würde mangelnde Publizität vorwerfen, da trotz…
…Diese Vereinbarung über die Einräumung des Fruchtgenussrechtes wurde dem zuständigen Finanzamt mit der Benachrichtigung vom 22. Februar 2013 schriftlich zur Kenntnis gebracht. Die Erklärung ist damit zum einen nach außen hin ausreichend zum Ausdruck gekommen und lässt zum anderen hinsichtlich ihrer Ernsthaftigkeit und ihres Inhaltes…