…Der Bf. sei laut It. ärztlichen Sachverständigengutachten nicht dauernd außerstande sich den Unterhalt selbst zu verschaffen. Es sei eine Abweisung ab Februar 2015 ergangen. Im Zuge des Beschwerdeverfahrens sei ein weiteres Gutachten abverlangt worden und bei der neuerlichen Untersuchung am 19. Februar 2021 der Gesamtgrad…
…spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Die ärztliche Bescheinigung bildet aufgrund dieser gesetzlichen Vorgaben jedenfalls die Grundlage für die Entscheidung, ob die erhöhte Familienbeihilfe zusteht. Eine andere Form der Beweisführung…
…Aufnahmen seien im OWS und Rosenhügel erfolgt (es liegen keine Unterlagen vor, welche das belegen würden) Herr ***1***-***2*** ***3*** ist voraussichtlich dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen: JA Dies besteht seit: 01/1996 Anmerkung bzw. Begründung betreffend die Fähigkeit bzw. voraussichtlich dauernde…
…keine Unterhaltspflicht gegenüber dem Beschwerdeführer bestehe. Auf Grund der gutachterlich erwiesenen umfassenden psychischen Störungen, die auch Krankheitswert erreicht hätten, sei davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer dauernd außerstande sei, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Damit lägen die Voraussetzungen des § 6 Abs. 5 iVm § 6 Abs…
…Herr ***3*** sei voraussichtlich dauernd außerstande, sich seinen Unterhalt selbst zu verschaffen. Dieser Zustand soll, aufgrund seiner katatonen Schizophrenie laut dem Gutachten seit dem 10/2019 bestehen. Aus einem psychologischem Befundbericht des Ambulatorium ***7*** in Wien vom 31.03.2005 (Beilage ./C) lässt sich entnehmen…
…dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen: JA Dies besteht seit: 04/2013 Anmerkung bzw. Begründung betreffend die Fähigkeit bzw. voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen: der AW ist aufgrund seiner Einschränkung im Rahmen der festgestellten Grunderkrankung voraussichtlich dauerhaft unfähig, sich…
…fest, dass wegen des allgemeinen Sonderschulabgangs das Erfordernis einer integrativen Berufsausbildung bestehe. Festgehalten wurde, dass der Bf. voraussichtlich dauernd außerstande sei, sich selbst seinen Unterhalt zu verschaffen. Es wurde "keine Änderung zum VGA von 8/2005" festgestellt. Im Gutachten vom 23. Jänner 2015 (Dr. S.…
…Der Antragsteller ist lt. diesen Gutachten nicht dauernd außerstande sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Eine neuerliche Begutachtung durch das Sozialministeriumservice (wie im Vorlageantrag beantragt) wurde von Seiten der Abgabenbehörde nicht eingeleitet, da alle mit dem Vorlageantrag vorgelegten Unterlagen auch bereits mit der Beschwerde übermittelt…
…Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, und deren Unterhalt nicht zur Gänze aus Mitteln der Kinder- und Jugendhilfe oder nicht zur Gänze aus öffentlichen Mitteln zur Sicherung des Lebensunterhaltes und des Wohnbedarfes getragen wird, sofern…
… 6 Abs. 2 lit. d FLAG führte das Finanzamt aus, dass laut Gutachten des Sozialministeriumservice vom 3.12.2016 der Beschwerdeführer derzeit voraussichtlich dauernd außerstande sei, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Dass dieser Zustand vor dem 21. Lebensjahr eingetreten sei, habe nicht bestätigt werden…
…Familienbeihilfe für seinen volljährigen Sohn ***5*** (geb. ***11***) ab 05/2015. Im Sachverständigengutachten vom 16.07.2020 wird ausgeführt, dass der Gesamtgrad der Behinderung 50% ab 12/2014 beträgt. Das Kind ist voraussichtlich dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Die dauernde Erwerbsunfähigkeit ist…
…einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 27. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, Anspruch auf Familienbeihilfe. Gemäß § 6 Abs. 2 lit. d Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG…
…RV/7101860/2018). Bei der Antwort auf die Frage, ob das Kind erheblich behindert war bzw. ist oder dauernd außerstande war bzw. ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, ist die Behörde bzw. das Bundesfinanzgericht an die der Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen…
…weil eine dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, jedenfalls nicht vor dem 21. Lebensjahr eingetreten ist. Ihre Beschwerde war daher als unbegründet abzuweisen. Vorlageantrag vom 6.5.2021 Mit Schreiben seines nunmehrigen rechtsfreundlichen Vertreters vom 6.5.2021 stellte der Bf Vorlageantrag: ... I…
…Jahre andauern werde, eine Nachuntersuchung in drei Jahren erfolgen werde und voraussichtlich nicht dauernd außerstande sei, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen (Gutachten vom 20.12.2017). Am 02.02.2018 legte der Bf das Rechtsmittel der Beschwerde ein und führte dazu aus, dass im…
…Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Als erheblich behindert gilt ein Kind gemäß 8 Abs. 5 FLAG 1967, bei dem eine nicht nur vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung im körperlichen, geistigen…
…voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen: Aufgrund des psychischen Leidens ist der AS voraussichtlich dauerhaft außerstande sich den Unterhalt selbst zu verschaffen. Beschwerdevorentscheidung vom 21.4.2022 Das Finanzamt legte die im Gutachten getroffenen Feststellungen seiner Entscheidung zu Grunde und wies die…
…der eine voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, begründen muss (BFG 21.3.2016, RV/5100098/2015). Dazu kommt, dass psychische Krankheiten häufig einen schleichenden Verlauf nehmen. Auch der medizinisch Sachverständige kann aufgrund seines Fachwissens ohne Probleme nur den aktuellen Gesundheitszustand des…
…Er sei immer auf Grund der Behinderung außerstande gewesen, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Dies korrespondiere auch mit der Gewährung der Dauerleistung durch die MA 40. Auch die MA 40 habe eine dauernde Erwerbsunfähigkeit festgestellt. Diese Umstände seien im amtsärztlichen Gutachten nicht berücksichtigt worden…
…RV/7101860/2018). Bei der Antwort auf die Frage, ob das Kind erheblich behindert war bzw. ist oder dauernd außerstande war bzw. ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, ist die Behörde bzw. das Bundesfinanzgericht an die der Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen…