…2). Daher habe für den Fall der Vertragsauflösung auch das deutsche Kündigungsschutzgesetz gegolten, welches Basis für den Aufhebungsvertrag gewesen sei. Dieses sehe in seinem § 10 die Höhe der Abfertigung bei Arbeitnehmern, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und deren Arbeitsverhältnis mindestens 15 Jahre bestand, eine…
…hat. § 38 Hinterbliebenenunterstützung (1) Im Fall des Ablebens eines WFF-Mitgliedes, das 1. am 31.12.2010 dem WFF der Ärztekammer für Niederösterreich angehört hat und 2. bis zum 31.12.2000 das 50. Lebensjahr vollendet hat und 3. eine Optionsmöglichkeit gemäß Abs. 12 nicht…
…Versicherungsnehmer keine natürliche Person, gilt das Erfordernis der Vollendung des 50. Lebensjahres nur für die versicherten Personen. Im Übrigen gilt jede Erhöhung einer Versicherungssumme im Rahmen eines bestehenden Vertrages auf insgesamt mehr als das Zweifache der ursprünglichen Versicherungssumme gegen eine nicht laufende, im Wesentlichen gleich…
…Versicherungsnehmer keine natürliche Person, gilt das Erfordernis der Vollendung des 50. Lebensjahres nur für die versicherten Personen. Im Übrigen gilt jede Erhöhung einer Versicherungssumme im Rahmen eines bestehenden Vertrages auf insgesamt mehr als das Zweifache der ursprünglichen Versicherungssumme gegen eine nicht laufende, im Wesentlichen gleichbleibende…
…Versicherungsnehmer keine natürliche Person, gilt das Erfordernis der Vollendung des 50. Lebensjahres nur für die versicherten Personen. Im Übrigen gilt jede Erhöhung einer Versicherungssumme im Rahmen eines bestehenden Vertrages auf insgesamt mehr als das Zweifache der ursprünglichen Versicherungssumme gegen eine nicht laufende, im Wesentlichen gleichbleibende…
…Kapitalversicherung einschließlich fondsgebundener Lebensversicherung oder einer Rentenversicherung vor Ablauf von - zehn Jahren ab Vertragsabschluss, wenn der Versicherungsnehmer und die versicherten Personen im Zeitpunkt des Abschlusses des Versicherungsvertrages jeweils das 50. Lebensjahr vollendet haben, beziehungsweise - von fünfzehn Jahren ab Vertragsabschluss in allen anderen Fällen ein Rückkauf…
…hat. § 38 Hinterbliebenenunterstützung (1) Im Fall des Ablebens eines WFF-Mitgliedes, das 1. am 31.12.2010 dem WFF der Ärztekammer für Niederösterreich angehört hat und 2. bis zum 31.12.2000 das 50. Lebensjahr vollendet hat und 3. eine Optionsmöglichkeit gemäß Abs. 12 nicht…
…fiktiven Abfertigungsansprüche gebildet werden, als die Arbeitnehmer oder anderen Personen, an die die Abfertigungen bei Auflösung des Dienstverhältnisses bezahlt werden müßten, am Bilanzstichtag das 50. Lebensjahr vollendet haben. (2) Die Rückstellung ist in der Bilanz gesondert auszuweisen." 3. Gemäß § 9 Abs. 1 EStG 1988 können…
…1 Wehrgesetz sind alle österreichischen Staatsbürger männlichen Geschlechtes, die das 17. Lebensjahr vollendet und das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wehrpflichtig. Frauen und Wehrpflichtige können auf Grund freiwilliger Meldung nach den jeweiligen militärischen Erfordernissen einen Ausbildungsdienst in der Dauer von mindestens zwölf Monaten bis…
…des Versicherungsvertrages jeweils das 50. Lebensjahr vollendet haben, beziehungsweise -von weniger als fünfzehn Jahren ab Vertragsabschluss in allen anderen Fällen, wenn keine laufende, im Wesentlichen gleichbleibende Prämienzahlung vereinbart ist. Ist der Versicherungsnehmer keine natürliche Person, gilt das Erfordernis der Vollendung des 50. Lebensjahres nur für…
…bestehenden fiktiven Abfertigungsansprüche gebildet werden, als die Arbeitnehmer oder anderen Personen, an die die Abfertigungen bei Auflösung des Dienstverhältnisses bezahlt werden müßten, am Bilanzstichtag das 50. Lebensjahr vollendet haben." Von 30.7.2013 bis 31.12.2015 hatte § 14 Abs. 1 EStG folgende Fassung: "§ 14. …
…sich der Anspruch auf Hinterbliebenenunterstützung wie folgt: "Im Fall des Ablebens eines WFFA-Mitgliedes, das 1. am 31.12.2010 dem WFF der Ärztekammer für Niederösterreich angehört hat and 2. bis zum 31.12.2000 das 50. Lebensjahr vollendet hat und 3. eine Optionsmöglichkelt gem…
…Abs. 2 FLAG beträgt die Familienbeihilfe monatlich 1. ab 1. Juli 2014 ... c) 136,2 € für jedes Kind ab Beginn des Kalendermonats, in dem es das 10. Lebensjahr vollendet, ... (3) Die Familienbeihilfe erhöht sich monatlich für jedes Kind 1. ab 1. Juli 2014, wenn…
…zweiter Satz EStG 1988 hinaus eine Zuordnung zu jenem Zeitraum vorgesehen, zu dem die Pensionen und Bezüge wirtschaftlich gehören. Sozialversicherung: Gemäß § 669 Abs 5 ASVG sind auf Personen, die am 1. Jänner 2014 das 50. Lebensjahr bereits vollendet haben, die §§ 222 Abs. 1 und 2…
…zweiter Satz EStG 1988 hinaus eine Zuordnung zu jenem Zeitraum vorgesehen, zu dem die Pensionen und Bezüge wirtschaftlich gehören. Sozialversicherung Gemäß § 669 Abs 5 ASVG sind auf Personen, die am 1. Jänner 2014 das 50. Lebensjahr bereits vollendet haben, die §§ 222 Abs. 1 und 2…
…1990, zur Ausstellung eines Behindertenpasses, nachgewiesen wird. Am ***TT.MM.***.2022 hat ***Vorname KInd*** das 18. Lebensjahr vollendet. Seit 01.03.2012 hat ***Vorname KInd*** einen Grad der Behinderung von 50 %, dies wurde zuletzt in der Bescheinigung des Sozialministeriumservice vom 12.04.2021 nachgewiesen. Eine…
…sei der Grad der Behinderung rückwirkend ab 1. Juli 2017 mit 50% festgestellt worden. Das Vorliegen einer dauernden Erwerbsunfähigkeit sei rückwirkend ab 1. Jänner 2018 bescheinigt worden. Der Bf. habe mit April 2017 das 21. Lebensjahr vollendet und sich ab 1. Mai 2017 bis 31…
…I Nr. 3/2013, für Versicherte, die am 1. Jänner 2014 das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ein Rechtsanspruch auf medizinische Rehabilitation bei vorübergehender Invalidität/Berufsunfähigkeit sowie die neuen Leistungen des Rehabilitations- und des Umschulungsgeldes eingeführt. Versicherte, deren Arbeitsfähigkeit nicht dauerhaft gemindert ist, erhalten…
…KV Rekurs beim LG eingebracht. Infolge des Umstandes, dass M. am 04.05.2016 das 18. Lebensjahr vollendet habe und daher volljährig geworden sei, sei der Rekurs zurückgewiesen worden, weil ein Obsorgewechsel bei einem Volljährigen nicht mehr in Frage käme. Seiner Einschätzung nach sei davon…
…hat, dass daraus für die Anspruchszeiträume Dezember 2014 bis Mai 2015 eine, nicht bloß vorübergehende Erwerbsunfähigkeit resultierte. Da somit der Bf. mit Ablauf des Monats 11/2014, in dem ihre (noch in Berufsausbildung befindliche) Tochter das 24. Lebensjahr vollendet hatte (vgl. § 10 Abs. 2 leg…