41.1.7 Sonderregelung für Steuerpflichtige, die das 50. Lebensjahr vollendet haben Rz 1375: Hat der Steuerpflichtige zum Zeitpunkt der Antragstellung das 50. Lebensjahr bereits vollendet, bestehen hinsichtlich der Laufzeit des Vertrages zwei Möglichkeiten: a) Der Steuerpflichtige kann sich für eine Laufzeit von mindestens 10…
…2). Daher habe für den Fall der Vertragsauflösung auch das deutsche Kündigungsschutzgesetz gegolten, welches Basis für den Aufhebungsvertrag gewesen sei. Dieses sehe in seinem § 10 die Höhe der Abfertigung bei Arbeitnehmern, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und deren Arbeitsverhältnis mindestens 15 Jahre bestand, eine…
…hat. § 38 Hinterbliebenenunterstützung (1) Im Fall des Ablebens eines WFF-Mitgliedes, das 1. am 31.12.2010 dem WFF der Ärztekammer für Niederösterreich angehört hat und 2. bis zum 31.12.2000 das 50. Lebensjahr vollendet hat und 3. eine Optionsmöglichkeit gemäß Abs. 12 nicht…
…Versicherungsnehmer keine natürliche Person, gilt das Erfordernis der Vollendung des 50. Lebensjahres nur für die versicherten Personen. Im Übrigen gilt jede Erhöhung einer Versicherungssumme im Rahmen eines bestehenden Vertrages auf insgesamt mehr als das Zweifache der ursprünglichen Versicherungssumme gegen eine nicht laufende, im Wesentlichen gleich…
…Versicherungspflicht zu befreien, wenn sie a) das 50. Lebensjahr vollendet haben oder b) mit einem öffentlichen oder privaten Versicherungsunternehmen für sich und ihre Hinterbliebenen einen Versicherungsvertrag für den Fall des Todes und des Erlebens des 65. oder eines niedrigeren Lebensjahres bis zum 30. Juni 1968…
…auf Altersteilzeit Männer, die das 55. und Frauen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der letzten 25 Jahre mindestens 15 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren. Die Normalarbeitszeit derartiger Personen kann dabei für einen Durchrechnungszeitraum von bis zu 6,5 Jahren (ab 1. Jänner 2004:…
…Dies gilt auch dann, wenn im Kalenderjahr 2002 zwei Wirtschaftsjahre enden und daher der Satz von 45% für das "zweitendende" Wirtschaftsjahr zur Anwendung kommt. Beispiel: Der Arbeitgeber beschäftigt ausschließlich Arbeitnehmer, die noch nicht das 50. Lebensjahr vollendet haben, deren Arbeitsverhältnis gemäß Arbeitsvertrag vor dem 1…
…wenn sowohl der Versicherungsnehmer als auch die versicherten Personen natürliche Personen sind und im Zeitpunkt des Abschlusses des Versicherungsvertrages jeweils das 50. Lebensjahr vollendet haben. Es handelt sich um Versicherungsleistungen aus einer Erlebensversicherung oder aus dem Rückkauf einer auf den Erlebensfall oder Er- und Ablebensfall…
…Versicherungsnehmer keine natürliche Person, gilt das Erfordernis der Vollendung des 50. Lebensjahres nur für die versicherten Personen. Im Übrigen gilt jede Erhöhung einer Versicherungssumme im Rahmen eines bestehenden Vertrages auf insgesamt mehr als das Zweifache der ursprünglichen Versicherungssumme gegen eine nicht laufende, im Wesentlichen gleichbleibende…
…Versicherungsnehmer keine natürliche Person, gilt das Erfordernis der Vollendung des 50. Lebensjahres nur für die versicherten Personen. Im Übrigen gilt jede Erhöhung einer Versicherungssumme im Rahmen eines bestehenden Vertrages auf insgesamt mehr als das Zweifache der ursprünglichen Versicherungssumme gegen eine nicht laufende, im Wesentlichen gleichbleibende…
…Kapitalversicherung einschließlich fondsgebundener Lebensversicherung oder einer Rentenversicherung vor Ablauf von - zehn Jahren ab Vertragsabschluss, wenn der Versicherungsnehmer und die versicherten Personen im Zeitpunkt des Abschlusses des Versicherungsvertrages jeweils das 50. Lebensjahr vollendet haben, beziehungsweise - von fünfzehn Jahren ab Vertragsabschluss in allen anderen Fällen ein Rückkauf…
…hat. § 38 Hinterbliebenenunterstützung (1) Im Fall des Ablebens eines WFF-Mitgliedes, das 1. am 31.12.2010 dem WFF der Ärztekammer für Niederösterreich angehört hat und 2. bis zum 31.12.2000 das 50. Lebensjahr vollendet hat und 3. eine Optionsmöglichkeit gemäß Abs. 12 nicht…
…fiktiven Abfertigungsansprüche gebildet werden, als die Arbeitnehmer oder anderen Personen, an die die Abfertigungen bei Auflösung des Dienstverhältnisses bezahlt werden müßten, am Bilanzstichtag das 50. Lebensjahr vollendet haben. (2) Die Rückstellung ist in der Bilanz gesondert auszuweisen." 3. Gemäß § 9 Abs. 1 EStG 1988 können…
…1 Wehrgesetz sind alle österreichischen Staatsbürger männlichen Geschlechtes, die das 17. Lebensjahr vollendet und das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wehrpflichtig. Frauen und Wehrpflichtige können auf Grund freiwilliger Meldung nach den jeweiligen militärischen Erfordernissen einen Ausbildungsdienst in der Dauer von mindestens zwölf Monaten bis…
…abgeschlossenes Dienstverhältnis entstehen. Beispiel: Der Arbeitgeber (Bilanzstichtag 31.12.) beschäftigt ausschließlich Arbeitnehmer, die noch nicht das 50. Lebensjahr vollendet haben und deren Arbeitsverhältnis gemäß Arbeitsvertrag vor dem 1.1.2003 begonnen hat. Der Arbeitnehmer A hat laut Arbeitsvertrag sein Dienstverhältnis am 1.10.2002 begonnen…
…des Versicherungsvertrages jeweils das 50. Lebensjahr vollendet haben, beziehungsweise -von weniger als fünfzehn Jahren ab Vertragsabschluss in allen anderen Fällen, wenn keine laufende, im Wesentlichen gleichbleibende Prämienzahlung vereinbart ist. Ist der Versicherungsnehmer keine natürliche Person, gilt das Erfordernis der Vollendung des 50. Lebensjahres nur für…
…Jänner 1990 das 50. Lebensjahr bereits überschritten. Nach Ablauf der gesetzlichen Mindestbindungsdauer von zehn Jahren wurde das Realisat aus dieser Versicherung an unseren Klienten in einem Einmalbetrag ausbezahlt. Auf Grund des oben dargestellten Sachverhaltes wurden bei unserem Klienten die in den Jahren 1990 bis 1995…
…bestehenden fiktiven Abfertigungsansprüche gebildet werden, als die Arbeitnehmer oder anderen Personen, an die die Abfertigungen bei Auflösung des Dienstverhältnisses bezahlt werden müßten, am Bilanzstichtag das 50. Lebensjahr vollendet haben." Von 30.7.2013 bis 31.12.2015 hatte § 14 Abs. 1 EStG folgende Fassung: "§ 14. …
…des Dienstverhältnisses bezahlt werden müssten, am Bilanzstichtag das 50. Lebensjahr vollendet haben. | (2) | Die Rückstellung ist in der Bilanz gesondert auszuweisen. | (3) | Bei erstmaliger Bildung der Rückstellung hat der Steuerpflichtige das prozentuelle Ausmaß der Rückstellung festzulegen. Dieses Ausmaß ist gleichmäßig auf…
…bei Auflösung des Dienstverhältnisses bezahlt werden müssten, am Bilanzstichtag das 50. Lebensjahr vollendet haben. (2) Die Rückstellung ist in der Bilanz gesondert auszuweisen. (3) Bei erstmaliger Bildung der Rückstellung hat der Steuerpflichtige das prozentuelle Ausmaß der Rückstellung festzulegen. Dieses Ausmaß ist gleichmäßig auf fünf aufeinanderfolgende…