…Sicht des Finanzamtes sei die Beschwerde als unbegründet abzuweisen, weil der Finanzverwaltung zwei berichtigte Lohnzettel für das Jahr 2018 seitens der bezugsauszahlenden Stelle übermittelt worden seien und in diesen die zu Unrecht durchgeführte Aufrollung berichtigt worden sei. Da die berichtigten Lohnzettel vor Erlassung der Beschwerdevorentscheidung…
…die Behörde habe im bekämpften Sachbescheid die Behauptung aufgestellt, dass die bezugsauszahlende Stelle (BVAEB Pensionsservice) dem Finanzamt nachträglich die Auszahlung einer außerordentlichen Einmalzahlung bekannt gegeben habe. Aus diesem Grunde würde der Teuerungsabsetzbetrag nicht mehr zustehen. Er (Bf) habe allerdings keine Kenntnis von einer erhaltenen außerordentlichen…
…GIS-Techniker eine Lehre, für einen GIS-Senior-Experten die Matura darstellt. Die Bf. ist gemäß Lohnzettel bei der W (bezugsauszahlende Stelle) tätig. In den Beilagen des Antwortschreibens der Bf. finden sich folgende Unterlagen: - Kopie einer Zahlungsbestätigung der VHS Meidling vom 2. Februar 2018 betreffend…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf.) erzielte im Streitjahr ganzjährig nichtselbständige Einkünfte iHv. € 23.485,09 (Bezugsauszahlende Stelle: Amt der Steiermärkischen Landesregierung). Für den Zeitraum 3.12. bis 21.12.2019 liegt ein weiterer Lohnzettel von MR…
…zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Die Einkommensteuer für das Jahr 2024 wird wie folgt berechnet: | Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit | | | Bezugsauszahlende Stelle | Stpfl. Bezüge (245) | | Österr. Gesundheitskasse | 2.299,61 €…
…Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Einkommensteuer für das Jahr 2024 wird wie folgt berechnet: | Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit | | | Bezugsauszahlende Stelle | Stpfl. Bezüge (245) | | ***1*** GmbH | 56.728…
…Streitjahr 2022 zwei Lohnzettel an das Finanzamt Österreich (im Folgenden: belangte Behörde) übermittelt: 1. Bezugsauszahlende Stelle: ***Arbeitgeber1*** (Dienstzuteilung ***Arbeitgeberin2***); Bezugszeitraum: 01.01.2022 bis 31.12.2022; stpfl Bezüge: 5.436,52 €; 2. Bezugsauszahlende Stelle: ***Arbeitgeberin2***; Bezugszeitraum: 01.03.2022 bis 31.12.2022…
…nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin (Bf.) ist eine Angestellte bei einem multinationalen Unternehmen. Die bezugsauszahlende Stelle ist die Fa. A-GmbH. Mit dem Einkommensteuerbescheid 2021 vom 24.01.2023 wurde die Abgabengutschrift in Höhe von 139,00 € damit begründet, dass die Bf…
…€ Steuer nach Abzug der Absetzbeträge .....................................................3.074,19 € Einkommensteuer ...................................................................................3.074,19 € Einkommensteuer für das Jahr 2011 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Übermittelte Lohnzettel Bezugsauszahlende Stelle …………………………………………stpfl…
…Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Die Einkommensteuer für das Jahr 2020 wird wie folgt berechnet: | Einkünfte aus Gewerbebetrieb | | 1.773,25 € | Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit | | | Bezugsauszahlende Stelle | Stpfl. Bezüge(245) | | A…
…Verfahrensgang Am 08. November 2021 hatte das Finanzamt folgenden Einkommensteuerbescheid 2019 erlassen: Das Einkommen im Jahr 2019 beträgt 17.861,57 € Berechnung der Einkommensteuer: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Übermittelte Lohnzettel laut Anhang Bezugsauszahlende Stelle stpfl. Bezüge (245) S… handelsges.mbH 18.425,57…
…Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. | Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit | | | Bezugsauszahlende Stelle | Stpfl. Bezüge (245) | | AB | 4.815,44 € | | CD | 18.595,59 € |…
…Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang (1) Der Beschwerdeführer (Bf.) bezog in den Streitjahren Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (bezugsauszahlende Stelle: Bundesdienst). Er befand sich in den gegenständlichen Jahren im Ruhestand. Sein ehemaliger Dienstgeber (das BMLV) stellt ihm auch im Ruhestand eine "Naturalwohnung" zur Verfügung…
…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (Bf.) erzielte im Beschwerdezeitraum als Pensionist im Inland steuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (bezugsauszahlende Stelle: PVA) sowie steuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ohne inländischen Lohnsteuerabzug (Firmenpension vom ehem. Arbeitgeber ***5***, …
…Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Die Einkommensteuer für das Jahr 2019 wird wie folgt berechnet: | Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit | | | Bezugsauszahlende Stelle | Stpfl. Bezüge (245) | | ***1*** GmbH | 13.953,09 € | | Pendlerpauschale lt…
…erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Die Einkommensteuer für das Jahr 2019 wird wie folgt berechnet: | Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Bezugsauszahlende Stelle | Stpfl. Bezüge (245) | | A GmbH | 14.444,04 € | | Pendlerpauschale lt. Lohnzettel…
…Verfahrensgang 1. Der Abgabepflichtige erzielt als Pensionist im Inland steuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (bezugsauszahlende Stelle: X-GmbH) sowie im Inland steuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ohne inländischen Lohnsteuerabzug (Pensionsbezüge aus Italien). In Zusammenhang mit einer früheren Tätigkeit in Deutschland bezieht er überdies von der…
…Finanzamtes Österreich vom 23. November 2020 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2019 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Die Einkommensteuer für das Jahr 2019 wird wie folgt berechnet: | Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit | | | Bezugsauszahlende Stelle | Stpfl. Bezüge (245…
…279 BAO stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird wie folgt abgeändert: EINKOMMENSTEUER 2019 Das Einkommen im Jahr 2019 beträgt 17.073,66 € Berechnung der Einkommensteuer: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Übermittelte Lohnzettel laut dem angefochtenen Bescheid Bezugsauszahlende Stelle stpfl. Bezüge (245) ***1*** 19.592,37…
…den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 22. März 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Berechnung der Einkommensteuer: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Bezugsauszahlende Stelle ................ stpfl. Bezüge (245) BVAEB…