…Bf. Wiederum greift die Generalklausel mit der Steuerbarkeit beim Leistungsempfänger und gemäß § 19 Abs. 1 UStG 1994 geht bei einem slowakischen Vermieter beweglicher Gegenstände an einen inländischen Mieter (die Bf) die Steuerschuld auf die Bf über. Diese sogenannte RCS Steuer kann aber gemäß § 12 Abs…
…ist. Der Bf. brachte folgendes vor: "Der Grunderwerbsteuer unterliegt der Grunderwerb bzw. Rechtsgeschäfte, die sich auf Immobilien beziehen. Der Verkauf beweglicher Gegenstände, zu denen auch "maßangefertigte Einbaumöbel" zählen, ist nicht grunderwerbsteuerpflichtig. Die Hinzufügung ihres Gegenwerts als "Zubehör" zur Bemessungsgrundlage entspricht weder der Logik, noch ist…
…Grundstücksveräußerungen (§ 30) und aus Spekulationsgeschäften (§ 31). 3. Einkünfte aus Leistungen, wie insbesondere Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs. 3 Z 1 bis 6) noch zu den Einkünften im Sinne der Z 1, 2…
…Abs. 3 leg. cit. würden darunter nämlich nur Einkünfte aus Leistungen, wie insbesondere Einkünfte aus der gelegentlichen Vermittlung und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände fallen, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs. 3 Z 1 bis 6) noch zu den Einkünften der Z 1…
… 24. § 29 EStG 1988: Sonstige Einkünfte sind nur: (…) 3. Einkünfte aus Leistungen, wie insbesondere Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs. 3 Z 1 bis 6) noch zu den Einkünften im Sinne der…
…Leistungen zu den sonstigen Einkünften iSd § 2 Abs. 3 Z 7 EStG 1988. Es zählen dazu Einkünfte aus Leistungen, wie insbesondere Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs. 3 Z 1 bis 6) noch…
…… 2.Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen (§ 30) und aus Spekulationsgeschäften (§ 31). 3.Einkünfte aus Leistungen, wie insbesondere Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs. 3 Z 1 bis 6) noch zu den Einkünften im…
…Erwerber geschuldete Vergütung aus den geschlossenen Verträgen nicht den Erwerb des bebauten Grundstücks, sondern lediglich Dienstleistungen iZm dem vom Erwerber selbst herzustellenden Gebäude, die Lieferung beweglicher Gegenstände (z.B. Baumaterialien) oder die Bereitstellung von Planungsunterlagen. Solche Leistungen unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer (BFH 27.11.2013…
…30.000,00 € ins Eigentum von Frau A über.“ Über die Beschwerde wurde erwogen: § 29 Z 3 EStG 1988 lautet: „3. Einkünfte aus Leistungen, wie insbesondere Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs…
…08m) B) Rechtliche Würdigung Gemäß § 29 Z 3 EStG 1988 idg Fassung sind sonstige Einkünfte, Einkünfte aus Leistungen, wie insbesondere Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs. 3 Z 1 bis 6) noch zu…
…den Eigentumsübergang, wenn der Abnehmer den beweglichen Gegenstand schon innehat, oder an ein Besitzkonstitut (§ 428 ABGB), wenn der Unternehmer dem Abnehmer das Eigentum überträgt, ohne den Besitz des beweglichen Gegenstandes aufzugeben, weil er den Gegenstand fortan unter einem anderen Rechtstitel innehaben will (vgl. VwGH 27…
…die Revision allerdings mit ihrem Vorbringen zum Entgelt für den Optionsverzicht. Gemäß § 29 Z 3 EStG 1988 zählen zu den sonstigen Einkünften Einkünfte aus Leistungen, wie insbesondere Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs…
…Qualifikation als Einkünfte aus Leistungen gemäß § 29 Z 3 EStG: Gemäß § 29 Z 3 EStG seien Einkünfte aus Leistungen, wie insbesondere Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs. 3 Z 1 bis 6 EStG…
…Verfahrens nicht bestritten, strittig ist vielmehr dessen rechtliche Beurteilung. In rechtlicher Hinsicht ist zum gegenständlichen Sachverhalt auszuführen, dass gemäß § 29 Z. 3 EStG 1988 sonstige Einkünfte auch Einkünfte aus Leistungen, wie insbesondere Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände sind, soweit sie…
…sich im Gesetz nicht. Der Beschwerde war daher in diesem Punkt stattzugeben. EINKOMMENSTEUER Sonstige Einkünfte sind gemäß § 29 Z 3 EStG 1988 Einkünfte aus Leistungen, wie insbesondere Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs…
…EStG 1988 darstellen. Rechtliche Beurteilung: Gemäß § 29 Z 3 EStG 1988 sind sonstige Einkünfte nur Einkünfte aus Leistungen, wie insbesondere Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs 3 Z 1 bis 6) noch zu…
…2017 nicht angezweifelt. III) Rechtliche Beurteilung: A) Zu den "Sonstigen Einkünften": 1) Rechtsgrundlagen: Gemäß § 29 Z 3 EStG 1988 sind "Sonstige Einkünfte" Einkünfte aus Leistungen, wie insbesondere Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs…
…über Grundstücke unterliegen, vom EStG 1988 erfasste Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Gemäß § 29 Z 3 EStG 1988 sind Einkünfte aus Leistungen, wie insbesondere Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs. 3 Z 1…
…Sinne der §§ 30 und 31. 3. Einkünfte aus Leistungen, wie insbesondere Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs. 3 Z 1 bis 6) noch zu den Einkünften im Sinne der Z 1, 2 oder…
…Bestimmung des § 29 Z 3 EStG 1988. Demnach unterliegen Einkünfte aus Leistungen, wie insbesondere Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände, soweit sie nicht zu anderen Einkunftsarten gehören, als sonstige Einkünfte der Steuerpflicht. Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung setzten Leistungen iSd § 29…