…8 Z 2 EStG 1988). Verluste aus Leistungen gemäß § 29 Z 3 EStG 1988 unterliegen einem Ausgleichsverbot (insbesondere Vermietung beweglicher Gegenstände und gelegentliche Vermittlungen, darunter fallen auch Privatgeschäftsvermittler mit Umsätzen von weniger als 900 Euro jährlich). Verluste aus Spekulationsgeschäften sind nur mit allenfalls vorhandenen Spekulationsüberschüssen…
…Umschlag, die Lagerung oder eine andere sonstige Leistung unselbständige Nebenleistungen zu einer Güterbeförderung darstellen, teilen sie deren umsatzsteuerliches Schicksal (vgl. Rz 3912i). 3a.11.4. Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen Rz 641c: § 3a Abs. 11 lit. c UStG 1994 gilt nur für Leistungen an Nichtunternehmer…
…Bf. Wiederum greift die Generalklausel mit der Steuerbarkeit beim Leistungsempfänger und gemäß § 19 Abs. 1 UStG 1994 geht bei einem slowakischen Vermieter beweglicher Gegenstände an einen inländischen Mieter (die Bf) die Steuerschuld auf die Bf über. Diese sogenannte RCS Steuer kann aber gemäß § 12 Abs…
…ist. Der Bf. brachte folgendes vor: "Der Grunderwerbsteuer unterliegt der Grunderwerb bzw. Rechtsgeschäfte, die sich auf Immobilien beziehen. Der Verkauf beweglicher Gegenstände, zu denen auch "maßangefertigte Einbaumöbel" zählen, ist nicht grunderwerbsteuerpflichtig. Die Hinzufügung ihres Gegenwerts als "Zubehör" zur Bemessungsgrundlage entspricht weder der Logik, noch ist…
… 23 Anm. 92). Sonstige Einkünfte sind nach § 29 Z 3 EStG 1988 Einkünfte aus Leistungen, wie insbesondere Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs. 3 Z 1 bis 6) noch zu den Einkünften im…
…Grundstücksveräußerungen (§ 30) und aus Spekulationsgeschäften (§ 31). 3. Einkünfte aus Leistungen, wie insbesondere Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs. 3 Z 1 bis 6) noch zu den Einkünften im Sinne der Z 1, 2…
…Leistungen, Funktionsgebühren Rz 7990: Soweit nicht das Subsidiaritätsprinzip eine Erfassung zur beschränkten Steuerpflicht in anderen Einkunftsarten erfordert, unterliegen wiederkehrende Bezüge (zB Renten), Einkünfte aus Leistungen (zB Einkünfte aus gelegentlicher Vermittlung, Einkünfte aus Vermietung beweglicher Gegenstände) sowie Funktionsgebühren nicht der beschränkten Steuerpflicht nach § 98 EStG 1988.
…3.2.4.2 Sonstige Einkünfte Rz 370: Verluste aus Leistungen der Körperschaft gemäß § 29 Z 3 EStG 1988 unterliegen einem Ausgleichsverbot (insbesondere Vermietung beweglicher Gegenstände). 3.2.4.3 Spekulationsgeschäfte iSd § 31 EStG 1988 Rz 371: Verluste aus Spekulationsgeschäften sind nur mit allenfalls vorhandenen…
…Sitz in Ungarn. Bis zum 31.12.2009 lautete der § 3a Abs. 10 Z 12: Sonstige Leistungen im Sinne des Abs. 9 sind: Z 12 Die Vermietung beweglicher Gegenstände, ausgenommen Beförderungsmittel. Dadurch fielen Beförderungsmittel unter die Generalklausel des § 3a Abs. 12 und waren am Unternehmerstandort…
…Abs. 3 leg. cit. würden darunter nämlich nur Einkünfte aus Leistungen, wie insbesondere Einkünfte aus der gelegentlichen Vermittlung und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände fallen, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs. 3 Z 1 bis 6) noch zu den Einkünften der Z 1…
…6607: Unter § 29 Z 3 EStG 1988 fallen im Wesentlichen nur die Einkünfte aus Tätigkeiten, die gelegentlich oder zufällig erfolgen, und die Vermietung von beweglichen Gegenständen, soweit die anderen Einkünfte nicht Vorrang haben. Bei Auslegung des Begriffes Leistung ist von der Bedeutung auszugehen, die der…
…EStG 1988 sind sonstige Einkünfte iSd § 2 Abs. 3 Z 7 EStG 1988 unter Anderem Einkünfte aus Leistungen, wie insbesondere Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs. 3 Z 1 bis 6 EStG 1988…
…die grundsätzlich steuerfrei sein soll, lediglich die Vermietung beweglicher Gegenstände der Besteuerung unterwerfen wollte. Fischereirechte der streitgegenständlichen Art sind aber - wie oben ausgeführt - unbeweglich. Angesichts dessen ist sohin gleichfalls eine - vom Finanzamtsvertreter in der Berufungsverhandlung relevierte - Verpflichtung zur richtlinienkonformen Auslegung nationaler Tatbestände im Lichte (auch…
…Gegenstand des angefochtenen Bescheides sei der Erwerb eines Superädifikates und nicht der Erwerb des gepachteten Grundstückes. In dem dagegen eingebrachten Vorlageantrag wurde auf den Erwerb zahlreicher beweglicher Gegenstände wie Kasten, Tisch, Griller etc. verwiesen. Der Wert der miterworbenen Gegenstände wurde mit 40 % des Gesamtwertes des…
…Nr. 400/1988, zählen zu den sonstigen Einkünften Einkünfte aus Leistungen, wie insbesondere Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs. 3 Z 1 bis 6) noch zu den Einkünften im Sinne der Z 1…
…D.E. angefordert habe. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 29 Z 3 EStG 1988 zählen zu den sonstigen Einkünften Einkünfte aus Leistungen, wie insbesondere Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs. 3 Z…
…aus privaten Grundstücksveräußerungen (§ 30 EStG 1988), Spekulationseinkünfte (§ 31 EStG 1988) sowie Einkünfte aus Leistungen (wie insb. Einkünfte aus der gelegentlichen Vermietung beweglicher Gegenstände) stellen sonstige Einkünfte im Rahmen der Körperschaftsteuerpflicht dar (siehe EStR 2000 Rz 6601 ff). Funktionsgebühren können hingegen einer Körperschaft nicht zugerechnet werden.
…aus Leistungen (gelegentliche Vermittlungen, gelegentliche Vermietung beweglicher Gegenstände). 1.2.6.2 Abgrenzung zum Betriebsvermögen 1.2.6.2.1 Allgemeines Rz 222: Die Unterscheidung Vermögensverwaltung - betriebliche Einkünfte erfolgt nach den allgemeinen Grundsätzendes Ertragssteuerrechtes. Danach liegt Vermögensverwaltung nicht mehr vor, wenn das Tätigwerden des Steuerpflichtigen…
… 24. § 29 EStG 1988: Sonstige Einkünfte sind nur: (…) 3. Einkünfte aus Leistungen, wie insbesondere Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs. 3 Z 1 bis 6) noch zu den Einkünften im Sinne der…
…Leistungen zu den sonstigen Einkünften iSd § 2 Abs. 3 Z 7 EStG 1988. Es zählen dazu Einkünfte aus Leistungen, wie insbesondere Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs. 3 Z 1 bis 6) noch…