…abgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass ein Erlass der Eingangsabgaben wegen der betrügerischen Absicht oder zumindest offensichtlichen Fahrlässigkeit der Beteiligten nicht in Betracht komme. Gegen diesen Bescheid hat der Bf. mit Schriftsatz vom 20. Juli 2009 den Rechtsbehelf der Berufung (nunmehr Beschwerde) erhoben und…
…DVO genannten Fälle hinaus in "besonderen Einzelfällen" eine Erstattung oder einen Erlaß zu gewähren, wenn Umstände vorliegen, die nicht auf betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten zurückzuführen sind (Art. 899 Abs. 2 ZK-DVO). Die im ZK und in der ZK-DVO aufgezählten Erstattungsfälle…
…falsch erweist, stellt ein normales Handelsrisiko für jeden Wirtschaftsbeteiligten dar. Mangels Vorliegens einer außergewöhnlichen Situation bestand kein berechtigter Vertrauensschutz. Es bedurfte daher keiner Erwägungen (und auch kein Eingehen auf die diesbezüglichen Anträge) betreffend betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit. Eine Erstattung gemäß Art. 239 Abs. 1…
…€. Das Vorliegen einer Unbilligkeit der Einhebung im Sinne des § 236 BAO wurde zusammengefasst damit begründet, dass die oben erwähnten Barzahlungen tatsächlich geleistet worden wären, nie eine betrügerische Absicht vorgelegen wäre, der Beschwerdeführer die Bestimmung des § 20 Abs. 1 Z 9 EStG nicht gekannt habe…
…oder wenn die Existenz des Abgabenschuldners durch die Abgabenbelastung ernsthaft gefährdet ist. Letzterenfalls stellt die betrügerische Absicht oder grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten keinen Ausschließungsgrund für die Gewährung einer Erstattung oder eines Erlasses dar, sofern alle sonstigen Voraussetzungen vorliegen und eine Gesamtbetrachtung für eine Entscheidung zugunsten…
…ZK der mit dem genannten Bescheid vorgeschriebenen Eingangsabgaben gestellt. Begründet wird der Antrag im Wesentlichen damit, die Abgabenvorschreibung sei weder auf betrügerische Absicht noch auf offensichtliche Fahrlässigkeit zurückzuführen und es würden besondere Umstände vorliegen. Das Zollamt hat den Erstattungsantrag mit Bescheid vom 1. Dezember 2015…
…werden; diese Fälle - werden nach dem Ausschussverfahren festgelegt; - ergeben sich aus Umständen, die nicht auf betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten zurückzuführen sind. Nach dem Ausschussverfahren wird festgelegt, in welchen Fällen diese Bestimmung angewandt werden kann und welche Verfahrensvorschriften dabei zu beachten sind. Die…
…einen Erlass von Abgaben zu, sofern es sich um "besondere Fälle handelt, die sich aus Umständen ergeben, die nicht auf betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten zurückzuführen sind". Ein "besonderer Umstand" ist eine Generalklausel, die alle anderen Umstände berücksichtigen soll, in denen es aus…
…werden; diese Fälle werden nach dem Ausschussverfahren festgelegt; ergeben sich aus den Umständen, die nicht auf betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten zurückzuführen sind. Nach dem Ausschussverfahren wird festgelegt, in welchen Fällen diese Bestimmung angewandt werden kann und welche Verfahrensvorschriften dabei zu beachten sind…
…Erst Jahre später habe sich herausgestellt, dass diese Forderung gegen ihn nicht bestehe. Diese Forderung sei in betrügerische Absicht oder zumindest grob fahrlässig gegen ihn betrieben worden. Folge seiner eingeschränkten Arbeitsfähigkeit sei ein Arbeitsrückstau, der nunmehr abgebaut werden könne. Die Jahresergebnisse seien ihm zu einem…
…brachte der Beschwerdeführer vor, die Schuldhaftigkeit der Verletzung der Abgabenpflicht träfe nicht zu. Er sei von den beiden im Hintergrund stehenden Hälfte-Eigentümern (C und D) in betrügerischer Absicht um die finanziellen Mittel zur Entrichtung der Steuer bzw. Abgabenschuld gebracht worden. Am 17.1.2014…
…gehandelt. Eine Erstattung oder ein Erlass hänge von zwei Voraussetzungen ab, es müsse ein besonderer Fall vorliegen und es dürfe weder eine offensichtliche Fahrlässigkeit oder betrügerische Absicht des Beteiligten gegeben sein. Nachprüfungen hätten ergeben, dass bereits im Jahr 2006 in zwei gleich gelagerten Fällen unzutreffende…
…freien Verkehr voraus. Voraussetzung für einen Erlass gemäß Art.239 ZK iVm Art.900 lit.o ZK-DVO sei u.a, dass im Verhalten des Zollschuldners weder betrügerische Absicht noch offensichtliche Fahrlässigkeit gelegen ist. Dagegen erhob die Bf. fristgerecht Beschwerde an den Unabhängigen Finanzsenat, (UFS…
…mit "Bf" bezeichnet) gesteht darin die Unterlassung der entsprechenden Codierung ein, bedauert den Fehler und ersucht den Antrag positiv zu bescheiden, da keine betrügerische Absicht eines Beteiligten vorliege. Als Ersatznachweis im Sinne des § 7 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend das Verfahren der Beförderung…
…die unstrittig nicht auf betrügerische Absicht zurückzuführen sind und die bei richtiger rechtlicher Beurteilung auch nicht auf offensichtliche Fahrlässigkeit eines Beteiligten zurückzuführen sind. Gemäß den Feststellungen wurden nach widerrechtlicher Abnahme des Raumverschlusses durch unbekannte Personen am 16.05.2003 in Wien die Waren ohne Beisein…
…welche die A. bekannt gegeben habe. Betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit könne daher weder der Beschwerdeführerin, noch deren Mitarbeiter unterstellt werden. Die Vorschreibung der Eingangsabgaben erweise sich daher als gröblich unbillig. Die Beschwerdeführerin habe sich im Vergleich zu anderen die gleiche Tätigkeit ausübenden Wirtschaftsteilnehmern in…
…er das Fahrzeug zwecks Wahrnehmung des Arzttermins kurzfristig zur Verfügung stellen musste. Das Verhalten des Bf. sei daher weder auf betrügerische Absicht noch auf offensichtliche Fahrlässigkeit zurückzuführen. Eine sachliche Unbilligkeit sei dann anzunehmen, wenn es durch die Vorschreibung der Eingangsabgaben zu einem atypischen Vermögeneingriff kommt…
…werden; diese Fälle - werden nach dem Ausschußverfahren festgelegt; - ergeben sich aus Umständen, die nicht auf betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten zurückzuführen sind. Nach dem Ausschußverfahren wird festgelegt, in welchen Fällen diese Bestimmung angewandt werden kann und welche Verfahrensvorschriften dabei zu beachten sind. Die…
…in den Artn. 236 ff ZK genannten Fällen erstattet oder erlassen werden können, wenn die sich ergebenden Umstände nicht auf betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten zurückzuführen sind. Mit den (fristgerechten) Eingaben vom CD , stellt die Bf jeweils einen auf Art. 239 ZK iVm…
…Abs. 1 Buchstabe o ZK-DVO erfüllen, jedoch verlange Art. 899 Abs. 1 erster Gedankenstrich ZK-DVO, dass weder betrügerische Absicht noch offensichtliche Fahrlässigkeit vorliege. Die Bf. sei durch grob fahrlässiges Handeln an der Entziehung beteiligt gewesen, wohlwissend, wie in der Berufung ausgeführt werde, dass…