…stehen. Mit der Investition in die ***2*** wurde neben der Gewinn- und Verlustbeteiligung und dem Anspruch auf Rückzahlung inkl. Abschichtungsgewinn aus dem Genussrecht ein Wertgutschein für ein "Managing-Hosting-Paket" als besonderer Vorteil gewährt. Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen auch besondere Entgelte und Vorteile…
…geleistete Abfuhr auffallend gering erscheint und eine besondere Erinnerung keinen Erfolg hat. Der Begriff "Einnahmen" iSd § 15 EStG 1988 setzt ihren Zufluss voraus, der sich wirtschaftlich in einer Vermehrung des Vermögens des Steuerpflichtigen auswirkt. Die Einnahmen müssen in Geld oder geldwerten Vorteilen zufließen. Zugeflossen ist…
…sondern auch Entgelte für Arbeits- und Werkleistungen, die von Personen außerhalb eines echten Dienstvertrages erbracht werden (und daher gegebenenfalls Einkünfte aus selbständiger Arbeit darstellen), aber vergleichbar organisatorisch im Unternehmen eingegliedert sind. Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis sind folglich als Einkünfte aus…
…gemäß Steuererklärung" und begründete dies wie folgt: "Der BgA "Radweg A" wird derzeit ausgebaut und voraussichtlich in den nächsten Jahren abschnittsweise fertiggestellt. Die Einnahmen für den Radweg setzen sich aus einer Benützungsgebühr (über die Parkautomaten eingehoben) über Zuschüsse der Gemeinden und Entgelte aus der X…
…Bezüge und Vorteile aus Betriebliche Vorsorgekassen (BV-Kassen) einschließlich der Bezüge und Vorteile im Rahmen der Selbständigenvorsorge nach dem 4. und 5. Teil des BMSVG. e) Insolvenz-Entgelt, das durch den Insolvenz-Entgelt-Fonds ausgezahlt wird. 3. a) Pensionen aus der gesetzlichen Sozialversicherung. Besondere Steigerungsbeträge…
…einer Universitätsklinik) und erhält er daneben für die Behandlung von Patienten der Sonderklasse ein besonderes Entgelt (Sondergebühren) vom Träger der Krankenanstalt, so handelt es sich bei den Sondergebühren ebenfalls um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, wenn die Krankenanstalt diese im eigenen Namen (und nicht im Namen…
…2) im Inland befindet. (4) Kapitalertragsteuerpflichtig sind auch: 1. Besondere Entgelte oder Vorteile im Sinne des § 27 Abs. 2 Z 1, die der zum Abzug Verpflichtete oder ein Dritter unmittelbar oder mittelbar neben Kapitalerträgen im Sinne der Abs. 2 und 3 gewährt. 2. Unterschiedsbeträge gemäß …
…2) im Inland befindet. (4) Kapitalertragsteuerpflichtig sind auch: 1. Besondere Entgelte oder Vorteile im Sinne des § 27 Abs. 2 Z 1, die der zum Abzug Verpflichtete oder ein Dritter unmittelbar oder mittelbar neben Kapitalerträgen im Sinne der Abs. 2 und 3 gewährt. 2. Unterschiedsbeträge gemäß …
…zu bereichern, und solcherart Vorteile erzielt, liegen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor (vgl. z.B. VwGH 26.1.1999, 94/14/0001; VwGH 26.11.2002, 99/15/0154). Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zählen nicht nur die im Dienstvertrag vereinbarten Entgelte, sondern auch…
…sind auch: 1. Besondere Entgelte oder Vorteile im Sinne des § 27 Abs. 2 Z 1, die der zum Abzug Verpflichtete oder ein Dritter unmittelbar oder mittelbar, neben Kapitalerträgen im Sinne der Abs. 2 und 3 gewährt." Höhe und Einbehaltung der Kapitalertragsteuer wird in § 95 Abs…
…zu bereichern, und solcherart Vorteile erzielt, liegen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor (vgl. z.B. VwGH 26.1.1999, 94/14/0001; VwGH 26.11.2002, 99/15/0154). Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zählen nicht nur die im Dienstvertrag vereinbarten Entgelte, sondern auch…
…von Privatstiftungen im Sinne des § 4 Abs. 11, soweit sie als Bezüge und Vorteile aus einer bestehenden oder früheren Beschäftigung (Tätigkeit) anzusehen sind. Gewinnanteile der Gesellschafter von Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind, sowie die Vergütungen, die die Gesellschafter von der Gesellschaft…
…des vollen Betrages dieser Bezüge berechnet wird (§ 70 Abs. 2 Z 2. erster Satz EStG 1988). Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 25 EStG 1988) zählen ua Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis (Abs. 1 Z. 1 lit. a leg. cit.). Gemäß …
…war nur durch andere Zusteller ("Diensttausch") bzw. mit Zustimmung der Beschwerdeführerin möglich. Teilweise wurden Zusteller (etwa wenn der Arbeitsanfall besonders hoch war) auch von der Beschwerdeführerin kontaktiert, ob Sie kurzfristig aushelfen und Zustellfahrten übernehmen können. Dies betraf hauptsächlich Personen, die in anderer Funktion (z.B…
…2) im Inland befindet. (4) Kapitalertragsteuerpflichtig sind auch: 1. Besondere Entgelte oder Vorteile im Sinne des § 27 Abs. 2 Z 1, die der zum Abzug Verpflichtete oder ein Dritter unmittelbar oder mittelbar neben Kapitalerträgen im Sinne der Abs. 2 und 3 gewährt. 2. Unterschiedsbeträge gemäß …
…selbständiger Arbeit sind weiters Zuwendungen von Privatstiftungen im Sinne des § 4 Abs. 11, soweit sie als Bezüge und Vorteile aus einer bestehenden oder früheren Beschäftigung (Tätigkeit) anzusehen sind. 3. Gewinnanteile der Gesellschafter von Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind, sowie die Vergütungen…
…Bezüge und Vorteile aus Betriebliche Vorsorgekassen (BV-Kassen) einschließlich der Bezüge und Vorteile im Rahmen der Selbständigenvorsorge nach dem 4. und 5. Teil des BMSVG. e) Insolvenz-Entgelt, das durch den Insolvenz-Entgelt-Fonds ausgezahlt wird. 3. a) Pensionen aus der gesetzlichen Sozialversicherung. Besondere Steigerungsbeträge…
…strittige Rechtsansprüche bereinigt werden. Hier beharrte der Dienstgeber in rechtlich falscher Auslegung zunächst lange Zeit darauf, dass der Bf keinerlei Anspruch auf irgendein Entgelt für seine Leistungen hatte und ließ sich erst durch das vorgelegte Gutachten der Fa. ***7*** vom Gegenteil überzeugen, worauf ein weiterer…
…Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zählen nicht nur die im Dienstvertrag vereinbarten Entgelte, sondern auch alle anderen Vorteile, zu denen auch solche gehören, auf die kein Rechtsanspruch besteht und die sich der Arbeitnehmer gegen den Willen des Arbeitgebers - etwa durch Veruntreuung oder Untreue - verschafft…
…Einkünfte aus der Veräußerung und 4. Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures und Swaps) sowie bei sonstigen derivativen Finanzinstrumenten (beispielsweise Indexzertifikaten). (5) Als Einkünfte aus der Überlassung von Kapital im Sinne von Abs. 2 gelten auch: 1. Besondere Entgelte oder Vorteile…