…der unmittelbar vor Beendigung der Berufsausübung (des früheren Berufes) zuständig gewesen wäre. Es ist nun kein sachlicher Grund zu erkennen, warum etwa in diesem Punkte zwischen selbstständigen und unselbständigen Berufen zu unterscheiden wäre. Daraus folgt, dass im gegenständlichen Fall die letzte berufliche Betätigung des Beschuldigten…
…nichtselbständiger Tätigkeit ausgegangen, hätte er die Nettohonorare nicht ausdrücklich der Einkommensteuer unterworfen, da die B zur Abfuhr der Lohnsteuer verpflichtet gewesen wäre und er keinen Grund gehabt hätte, die Honorare nochmals der Einkommensteuer zu unterziehen. Ob die Lohnsteuerprüfung - fälschlicherweise zu Unrecht - die Werkvertragseinkünfte des Beschuldigten…
…eine kontinuierliche Tätigkeit. Die Erfahrung zeige, dass ein Bankenvorstand mit fast 50 Jahren, nach einer zehnjährigen Abwesenheit vom Markt und mit einem derart belasteten Ruf nicht mehr zu platzieren sei. Zusammengefasst habe das in Österreich über elf Jahre anhängige Strafverfahren die berufliche Tätigkeit des Bf…
…EuGH 23.3.2006, C-210/04, FCE Bank plc). Das Unternehmen umfasst somit die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers (hier des Beschuldigten) (siehe z.B. für viele Bürgler in Berger/Bürgler/Kanduth-Kristen/Wakounig, UStG-ON³ § 2 Rz 100). Hätte A eine…
…geständig, habe eine teilweise Schadensgutmachung vorgenommen und beabsichtige auf sein Zureden hin in Hinkunft, seine berufliche Tätigkeit vollständig nach Rumänien zu verlegen, weshalb schon deswegen weitere Finanzvergehen des A gegenüber dem österreichischen Fiskus unwahrscheinlich sein würden. Zur Entscheidung wurde erwogen: 1. Straferkenntnisse erwachsen in Teilrechtskraft…
…wäre aus Sicht des Finanzamtes daher diesbezüglich abzuändern. Der Bf. wurde aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen. Diesem Ersuchen wurde im Beschwerdeverfahren nicht entsprochen. Rechtslage Umsatzsteuergesetz 1994, BGBI. 663/1994 § 2 (idF BGBI 201/1996) (1) Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt…
…eines Konsulentenvertrags nichts ändert: Der Beschuldigte wusste, dass sein Aufenthalt in der Union und seine berufliche Tätigkeit als Konsulent nicht nur vorübergehend war; sondern dass diese Tätigkeit eben "unbefristet" und "dauerhaft" angelegt war, es fehlt die Bestimmung des "Endzwecks", des "Gegenstands der befristeten besonderen Verwendung…
…nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts allerdings nicht übernommen werden, da der Beschuldigte als (einziger) Unternehmer hinsichtlich der Umsätze aus den Glücksspielautomaten anzusehen ist und diesem somit die gesamten Umsätze zuzurechnen sind. Nach § 2 Abs. 1 UStG 1994 ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig…
…gesamte Inhalt des Finanzstrafaktes der Behörde zur Würdigung herangezogen werden. Gemäß § 77 Abs. 1 BAO ist Abgabepflichtiger im Sinne dieses Bundesgesetzes, wer nach den Abgabenvorschriften als Abgabenschuldner in Betracht kommt. Gemäß § 2 Abs. 1 UStG ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt…
…der Haushaltshilfe werbe der Beschuldigte als Obmann des Vereins vorwiegend Studenten (häufig ausländischer Herkunft) an, welche sich bereits in Österreich befinden und eine berufliche Tätigkeit neben ihrem Studium suchen. Die Kontaktaufnahme erfolge mittels Inseraten in diversen Zeitungen, Online-Jobportalen (zzzzzz), über die Homepage des Vereins…
…die Tätigkeit des Vereins umsatzsteuerrechtlich Liebhaberei sei, sie habe den Deal mit der Finanz akzeptiert. Sie habe sich auch nicht so recht ausgekannt, habe sich aber auf das verlassen, was die Finanz gesagt hat. F. Zu seinen nunmehrigen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen hat der Beschuldigte…
…gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird. Nach § 2 Abs. 2 Z 1 UStG 1994 wird die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nicht selbständig ausgeübt, soweit natürliche Personen, einzeln oder zusammengeschlossen, einem Unternehmen derart eingegliedert sind, daß sie den Weisungen des Unternehmers zu folgen, verpflichtet sind. 2. Nach …
…bereits versteuerte Einkünfte betrafen, als steuerbare Umsätze angesetzt wurden. Da sich aufgrund der Tätigkeit des Beschuldigten die Betriebsausgaben vor allem aus KFZ-Kosten und Hotel- und Reisekosten im Ausland ergeben, welche zu keinem Vorsteuerabzug berechtigen, wurden die abziehbaren Vorsteuern mit 1,8% der steuerbaren Umsätze…
…als Werbungskosten anerkannt hat. Der in der Beschwerde des Finanzamtes angesprochenen (Mit)Veranlassung der Aufwendungen durch die private Lebensführung kommt beim gegebenen Sachverhalt im Hinblick auf die klar und deutlich im Vordergrund stehende Veranlassung durch die berufliche Tätigkeit keine relevante Bedeutung zu. Die belangte Behörde…
…eines Konsulentenvertrags nichts ändert: Der Beschuldigte wusste, dass sein Aufenthalt in der Union und seine berufliche Tätigkeit als Konsulent nicht nur vorübergehend war; sondern dass diese Tätigkeit eben "unbefristet" und "dauerhaft" angelegt war, es fehlt die Bestimmung des "Endzwecks", des "Gegenstands der befristeten besonderen Verwendung…
…berufliche nachhaltige Tätigkeit des Unternehmers zur Einnahmenerzielung (§ 2 Abs. 1 UStG 1994), wobei Leistungen im wirtschaftlichen Sinn ausgeführt werden. Erfolgen diese Aktivitäten eines Unternehmers jedoch nicht zur Erzielung von Einnahmen, sondern aufgrund anderweitiger Veranlassung, ist der Vorgang nicht der unternehmerischen, sondern der nichtunternehmerischen Sphäre des…
…berufliche nachhaltige Tätigkeit des Unternehmers zur Einnahmenerzielung (§ 2 Abs. 1 UStG 1994), wobei Leistungen im wirtschaftlichen Sinn ausgeführt werden. Erfolgen diese Aktivitäten eines Unternehmers jedoch nicht zur Erzielung von Einnahmen, sondern aufgrund anderweitiger Veranlassung, ist der Vorgang nicht der unternehmerischen, sondern der nichtunternehmerischen Sphäre des…
…berufliche nachhaltige Tätigkeit des Unternehmers zur Einnahmenerzielung (§ 2 Abs. 1 UStG 1994), wobei Leistungen im wirtschaftlichen Sinn ausgeführt werden. Erfolgen diese Aktivitäten eines Unternehmers jedoch nicht zur Erzielung von Einnahmen, sondern aufgrund anderweitiger Veranlassung, ist der Vorgang nicht der unternehmerischen, sondern der nichtunternehmerischen Sphäre des…
…habe, ausbezahlt worden sei. Tatsächlich seien diesen Verkäufen jedoch weder reale Leistungen oder Lieferungen zu Grunde, noch übten die Firmen gewerbliche oder berufliche Tätigkeiten selbständig aus. Aufgrund des festgestellten Sachverhalts gelange die Abgabenbehörde zur steuerrechtlichen Beurteilung, dass keine Unternehmereigenschaft iSd § 2 Abs 1 UStG vorliege…
…oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird. Erforderlich ist eine ernsthaft auf die Erbringung von entgeltlichen Leistungen angelegte Tätigkeit…