…2015). Der Bf. beschäftigte sich daher bereits zumindest ab dem Jahr 1993 beruflich mit Grundstücksgeschäften. Auf Grund dieser beruflichen Nahebeziehung ist bei ihm auch ein strengerer Maßstab anzulegen. Es war von vornherein geplant, das Grundstück zu parzellieren und die neu entstandenen Baugründe zu veräußern (s…
Der gegenständliche Beschwerdefall wirft keine derartige Rechtsfrage auf. Strittig waren vielmehr Sachverhaltsfragen, nämlich (zunächst) ob das vom Bf. dargelegte Treuhandverhältnis tatsächlich bestand bzw. steuerlich anzuerkennen war. In weiterer Folge ergab sich vor dem BFG die Frage, ob auf Seiten des Bf. gewerblicher Grundstückshandel vorliegt. Diese…
…im Einzelfall bietende Gesamtbild der Verhältnisse (VwGH vom 24.6.2010, 2007/15/0033). Im Fall einer beruflichen Nahebeziehung genügt bereits eine sehr geringe Anzahl von Verkaufsvorgängen (VwGH vom 24.6.2010, 2007/15/0033). Dabei ist auf einen mehrjährigen Betrachtungszeitraum abzustellen (VwGH vom 24…
…zwar insbesondere in der Form von Hypothekardarlehen vermittelt eine berufliche Nahebeziehung zum Immobiliengeschäft, weil diese Tätigkeit eine Einschätzung des Wertes von Immobilien bzw. von notwendigen Adapatierungen bzw. der Sanierung von Gebäuden voraussetzt. Im Fall einer beruflichen Nahebeziehung sind zur Bejahung der Gewerblichkeit weniger Verkäufe ausreichend…
…ist auf einen mehrjährigen Betrachtungszeitraum abzustellen (VwGH 24.2.2005, 2001/15/0159). Eine geringe Anzahl von Verkaufsvorgängen stellt nach dem Verwaltungsgerichtshof bei einer beruflichen Nahebeziehung des Veräußerers zum Immobiliengeschäft einen gewerblichen Grundstückshandel dar (VwGH 24.6.2010, 2007/15/0033). Das Bundesfinanzgericht (BFG 13…
…Darlehens wurde mit den Kreditinstituten endfällig mit dem Verkauf der Liegenschaften vereinbart. 6. Berufliche Nahebeziehung In der Vergangenheit war ***Bf1*** immer wieder mit der Entwicklung und Umsetzung von Immobilienprojekten beschäftigt (zB Projekt "***A***"); darüber hinaus ist er laufend in der Entwicklung von Neuprojekten (z.B…
…2008/15/0025). Bei bestehender beruflicher Nahebeziehung kann bereits eine sehr geringe Anzahl von Verkaufsvorgängen als für die Gewerblichkeit ausreichend angesehen werden. So können in diesem Fall gegebenenfalls bereits zwei Verkäufe innerhalb von zwei Kalenderjahren für die Gewerblichkeit als ausreichend erachtet werden (VwGH 28.05…
…der Tätigkeit, der zeitliche Zusammenhang zwischen Erwerb und Verkauf bzw. die Behaltedauer, der wirtschaftliche Zusammenhang, die Art und Weise der Finanzierung, die berufliche Nahebeziehung, die Verwendung des Veräußerungserlöses, die werbende Tätigkeit sowie die Gewinnerzielungsabsicht. 3.2. Zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen Gemäß § 184 Abs. 1 BAO…
…zu I.Ab. bestanden- habe I.Ab., offensichtlich mit dem Hintergedanken einer beruflichen Zusammenarbeit, wieder Kontakt zu Gf. aufgenommen, ohne dass sich dadurch eine berufliche Nahebeziehung zwischen den beiden zu diesem Zeitpunkt ergeben hätte. Eine enge geschäftliche Beziehung zu I.Ab. habe sich erst nach…
…zu l.Ab. bestanden) hätte l.Ab., offensichtlich mit dem Hintergedanken einer beruflichen Zusammenarbeit spontan wieder Kontakt zu Gf. aufgenommen, ohne dass sich dadurch eine berufliche Nahebeziehung zwischen den beiden zu diesem Zeitpunkt ergeben hätte. Eine „engere“ geschäftliche Beziehung zu I.Ab. habe sich erst…
…Nebenwohnsitz" bezeichnet wird, da die Bezeichnung für sich wohl nur eines von vielen zu beurteilenden Indizien darstellen wird. 2. Berufliche/wirtschaftliche Nahebeziehung: Fest steht nach dem Akteninhalt und bisher durchgeführten Erhebungen, dass der Beschwerdeführer ***Bf1*** (Bf) ab 2009 im Inland berufstätig bzw. jedenfalls im strittigen…
…in ***26***, weil man in ***26*** über keine Abstellmöglichkeit verfüge. Dieses Fahrzeug stehe daher seit 01/2013 - weder für private noch für berufliche Fahrten - nicht mehr zur Verfügung. Die Hinzurechnung eines Sachbezugswertes für Frau ***76*** ***16*** sei deshalb nicht gerechtfertigt, weil nicht einmal theoretisch die…
…ersetzten UPC-Kosten ist das BVwG (im Schätzungswege) zu dem Ergebnis gelangt, dass das Nutzungspaket zu 40% betrieblich und zu 60% privat verwendet worden sei. In seinem Schriftsatz hat das Finanzamt auf die familiäre Nahebeziehung (Frau ***4***: Geschäftsführerin und 25%-Gesellschafterin; Herr ***3***: 25%-Gesellschafter…
…habe sie jedenfalls am Monatsende die ausstehende Barzahlung vorgenommen. In den Listen habe sie auch die Zahlungen vermerkt. In ihrem Arbeitskalender würden eine Vielzahl beruflicher Vermerke eingetragen, unter anderem auch die Fremdbetreuung durch die genannten Personen. Die Abrechnungsbelege pro Angehörigen (Lebensgefährte sowie dessen Mutter und…
…Judikatur). Es ist daher nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts davon auszugehen, dass die Veranlassung für die Bürgschaftsübernahmen nicht im beruflichen Bereich des Bf, sondern in der persönlichen Nahebeziehung zwischen dem Bf und seinen Arbeitgeberinnen gelegen war. Aus diesem Grund war ein Abzug als nachträgliche Werbungskosten nicht…
…aus privater Veranlassung und vor allem wegen der besonderen Nahebeziehung zwischen Hundeführer und Hund erfolgten. Solche Fahrten würden auch von privaten Personen unternommen werden, bei denen es keine Anknüpfungspunkte zu einem Beruf gäbe. Die ausschließliche berufliche Bedingtheit für diese Aufwendungen müsse durch eine Bestätigung des…
…vom Bf. freiwillig, aber nicht aus privater Veranlassung, vor allem wegen der Nahebeziehung zwischen Hundeführer und Hund erfolgen. Als langjähriger Diensthundeführer habe man natürlich zu jedem seiner Hunde ein Naheverhältnis, da diese ja im privaten Bereich gehalten werden und man ihnen ständig vertrauen sollte. Aber…
…bei sehr gutem Einkommen des Partners), die für eine Unzumutbarkeit der Wegverlegung sprechen würden. Wird nun von diesem Familienwohnsitz in der Nähe der Arbeitsstätte ohne berufliche Veranlassung der Familienwohnsitz wieder wegverlegt, so sind dies private Gründe, die nicht zu einer Berücksichtigung von Aufwendungen für Familienheimfahrten…
…Licht" diente (im maßgeblichen Zeitpunkt der Kostenentstehung) überwiegend der Befriedigung privater Bedürfnisse, stand nach dem ursprünglichen, inzwischen relativierten Vorbringen der Bf in einer (sehr losen) Nahebeziehung zum Beruf als Lehrerin. Dies wiederum bedeutet, dass der Einkommensteuerbescheid vom 7.8.2006 nicht rechtswidrig im Sinne von …
…als auch den Bereich der privaten Lebensführung betreffen, zur Berücksichtigung der Werbungskosten eine berufliche Notwendigkeit erforderlich sei. Eine solche konnte durch den Bf aus Sicht der belangten Behörde nicht nachgewiesen werden. Gegen die Kürzung der Werbungskosten durch das erhaltene Stipendium sowie gegen die steuerliche Nichtanerkennung…