…6 ALSAG qualitätsgesicherte Baurestmassen, von der Firma A bezogen und für die Einbettung von Erdkollektoren verwendet worden seien. Die Veranlassung der beitragspflichtigen Tätigkeit durch den Bf. gründete das Zollamt im Wesentlichen auf dessen Bauherreneigenschaft und den Umstand, dass er das in Rechnung gestellte Recyclingmaterial bezahlt…
…Baurestmassen, von der Firma A bezogen und als Unterbau bei Errichtung einer näher bezeichneten Zufahrtsstraße verwendet worden seien. Die Veranlassung der beitragspflichtigen Tätigkeit durch den Bf. gründete das Zollamt im Wesentlichen auf dessen vertragliche Verpflichtung zur Errichtung dieser Zufahrtsstraße. Gegen diesen Bescheid hat der Bf…
…6 ALSAG qualitätsgesicherte Baurestmassen (Asphaltgranulat), von der Fa. A, bei der Sanierung eines Güterweges verwendet worden seien. Die Veranlassung der beitragspflichtigen Tätigkeit durch die Bf. gründete das Zollamt im Wesentlichen darauf, dass die Bf. Auftraggeber der Wegsanierung gewesen sei und die Lieferung von Recyclingmaterial zu…
…4 BAO). Gemäß § 7 Abs. 1 ALSAG entsteht die Beitragsschuld im Fall der Ablagerung nach Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem die beitragspflichtige Tätigkeit vorgenommen wurde. Eine Unterbrechungshandlung im Sinne von § 209 Abs. 1 BAO liegt dann vor, wenn die zuständige Abgabenbehörde in einer jeden Zweifel…
Ist der Inhalt und Zweck einer Norm [hier: § 3 Abs. 1 Buchstabe c)] - wie bereits dargelegt - durch ständige eindeutige kongruente Rechtsprechung des VwGH geklärt, so ist im Grunde einer lediglich überschlägig gebotenen Prüfung der objektive Wille der Vorschrift erfasst und liegt keine verschiedene Interpretationen zulassenden…
…Auswirkung haben. Da der in der bekämpften Entscheidung dargestellte objektive Abgabenanspruch im Wesentlichen unbestritten ist, reduziert sich der anhängige Rechtsstreit damit auf die Frage nach dem Abgabenschuldner und damit wer die beitragspflichtige Tätigkeit veranlasst hat bzw. in wessen Verantwortung diese durchgeführt worden ist. Aus der…
…Baurestmassen beauftragten Unternehmen nachgewiesen werden konnte. Die Recyclingmaterialien seien von der Bf. selbst bzw. in deren Auftrag verwendet (verfüllt) worden und sie somit als Veranlasser der beitragspflichtigen Tätigkeiten anzusehen. Der Spruch des zu 2. genannten Bescheides wurde dahingehend abgeändert, dass die offensichtlich irrtümlich vertauschten Beitragswerte…
…kann daher kein ernsthafter Zweifel daran bestehen, dass die Bf. die beitragspflichtige Tätigkeit - wie in § 4 Z 3 erster Halbsatz AlSAG normiert - durch die Auftragserteilung veranlasst hat. Diese Ansicht findet ihre Deckung in der ständigen Rechtsprechung des VwGH. So hat das Höchstgericht in einem vergleichbaren…
…und durch circa 2.800 m3 tragfähiges Material zu ersetzen. Wir haben D+ weder den Auftrag erteilt, unter das Altlastengesetz fallende Recyclingbaustoffe beizuschaffen noch haben wir der Verwendung solcher Materialien in irgendeiner Weise zugestimmt. Die beitragspflichtige Tätigkeit wurde - wenn überhaupt - jedenfalls von Herrn D. veranlasst…
…mit Ablauf des Kalendervierteljahres, indem die Beförderung begonnen wurde. Daraus sei ableitbar, dass spätestens zu diesem Zeitpunkt die beitragspflichtige Tätigkeit feststehen müsse. Dieses sei bei den gegenständlichen Verbringungen jedoch nicht der Fall gewesen. Die belangte Behörde setzte gegenüber der Bf., mit den, im Spruch dieses…
…In der Zeit vom Quartal I/2006 bis inklusive Quartal III/2007 führte S. das Unternehmen als Einzelperson und wäre, soweit man das Vorliegen einer beitragspflichtigen Tätigkeit annimmt, jeweils mit Ablauf des Kalendervierteljahres gemäß § 7 Abs.1 ALSAG (idF ab 1.1.2006) zum Schuldner…
…Deponien - noch im September 2013 und damit über ein halbes Jahr nach der oben zitierten Grundsatzentscheidung des VwGH vom 24.1.2013 vom Zollamt SELBST (betreffend Prüfungszeitraum 2007-2012) als eine nicht beitragspflichtige Tätigkeit angesehen wurde (vgl die Niederschrift vom 04.09.2013 Beilage ./7)…
…Altlastenbeitragsschuldentstehungstatbestand eingetreten ist, ist dabei ohne Bedeutung. Von der Beitragspflicht ausgenommen ist gemäß § 3 Abs.2 Z.2 ALSAG nämlich nur jene beitragspflichtige Tätigkeit, soweit für diese Abfälle bereits ein Altlastenbeitrag entrichtet wurde. Da für dieses Recyclingmaterial unbestrittenermaßen noch kein Altlastenbeitrag entrichtet wurde, ist für…
…1992, ***19***, genehmigten Recyclinganlage keine Abfälle iSd § 2 Abs. 4 ALSAG sind und in der Verwendung dieser Materialien im Kieswerk ***KW1*** keine beitragspflichtige Tätigkeit iSd § 3 Abs.1 ALSAG vorliegt" zurückgewiesen. In der Bescheidbegründung heißt es u.a., dass die Bf. mit Schreiben vom 31…
… 7 Abs. 1 ALSAG der Altlastenbeitrag mit Ablauf des Kalendervierteljahres, im dem die Bf. die erwähnten beitragspflichtigen Tätigkeiten vorgenommen hat. Die Bf., als diejenige Person, die die beitragspflichtige Tätigkeit veranlasst hat, war gem. § 4 Z 3 ALSAG als Beitragsschuldner heranzuziehen. Substantiierte Einwände gegen den vom…
…Anlage, in der eine Tätigkeit gemäß § 3 Abs 1 Z 1 bis 3a AlSAG vorgenommen wird, Beitragsschuldner. Bemessungsgrundlage ist die Masse des Abfalls entsprechend dem Rohgewicht (§ 5 AlSAG); die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem in § 6 AlSAG enthaltenen Katalog der beitragspflichtigen Tätigkeiten. Die…
…über ein halbes Jahr nach der zitierten Grundsatzentscheidung des VwGH vom 24.1.201341 vom Zollamt selbst (für den Zeitraum 2007 bis 2012) als eine nicht beitragspflichtige Tätigkeit angesehen (vgl die Niederschrift vom 04.09.2013 Beilage ./..) und noch das "first in - first out"-Prinzip…
…13***, alle KG ***14***, abgelagerten Aushubmaterialien bzw. grubeneigenen Abraum- und Schlämmmaterialien in ihrer Gesamtheit um Abfall handle; dass eine beitragspflichtige Tätigkeit vorliege; dass folgende Abfallkategorien vorlägen: Bodenaushubmaterial mit Hintergrundbelastung; Bodenaushubmaterial der Qualität A2 nach Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2011 (BAWP 2011); sowie sonstige verunreinigte Böden; weiters dass…
…Lagerfrist und für die Beurteilung, ob das Material schon länger als drei Jahre gelagert worden sei, auf den Ort der Lagerung an. Dass auch das Lagern von Abfällen eine beitragspflichtige Tätigkeit sein könne, sei bereits seit der Stammfassung des ALSAG durch BGBl. 299/1989 vorgesehen…
…vom 16. November 2018 binnen offener Frist Beschwerde erhoben. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, die Veranlassung der beitragspflichtigen Tätigkeit sei der Verkauf des Materials durch den Masseverwalter an die Bf, der zudem bei der Bf den Eindruck erweckt habe, das Material sei qualitätsgesichert hergestellt. Beitragsschuldner…