…der Zumutbarkeit, die bei Auslandsbeziehungen eine mehr oder weniger starke Einschränkung erfährt (vgl. VwGH 23.2.2010, 2007/15/0292). Behauptet die Partei des Abgabenverfahrens das Vorliegen ungewöhnlicher Umstände, so unterliegt sie bei Feststellung dieser Verhältnisse einer erhöhten Mitwirkungspflicht (VwGH 26.7.2007, 2005/15…
…oder eine solche unterlässt. Die Grenze der amtlichen Ermittlungspflicht orientiert sich an der Zumutbarkeit, die bei Auslandsbeziehungen eine mehr oder weniger starke Einschränkung erfährt. Diese erhöhte Mitwirkungspflicht gilt insbesonders bei aufklärungsbedürftigen Vorgängen die ihren Ursprung im Ausland haben (siehe für viele: Fischerlehner/Brennsteiner, Abgabenverfahren I3, …
…Kann dem Abgabepflichtigen ein Beweis nach den Umständen nicht zugemutet werden, so genügt die Glaubhaftmachung. Erhöhte Mitwirkungspflichten bestehen nach der Judikatur bei Auslandsbeziehungen (VwGH 01.06.2006, 2004/15/0066). Nach der Rechtsprechung des VwGH bedarf es seitens eines Betriebsausgaben geltend machenden Steuerpflichtigen für die…
…Einen solchen Nachweis hat der Bf. bis dato nicht erbracht. In diesem Zusammenhang wird auch auf die erhöhte Mitwirkungspflicht des Bf. bei Auslandsbeziehungen verwiesen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes liegt eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Partei (eine in den Hintergrund tretende amtswegige Ermittlungspflicht) ua. dann vor…
…den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern, zu ergänzen und dessen Richtigkeit zu beweisen. Erhöhte Mitwirkungspflichten bestehen nach der Judikatur bei Auslandsbeziehungen (VwGH 1.6.2006, 2004/15/0066). Erhöhte Nachweisanforderungen bestehen nach herrschender Rechtsprechung und Lehre auch für Betriebsausgaben, die aus Leistungsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen…
…nach der Judikatur bei Auslandsbeziehungen (vgl. VwGH 1.6.2006, 2004/15/0066). Erhöhte Nachweisanforderungen bestehen nach herrschender Rechtsprechung und Lehre für Betriebsausgaben, die aus Leistungsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen stammen. Der Beschwerdeführer ist bei der französischen Firma sowohl Alleingesellschafter als auch Alleingeschäftsführer. Bei gesellschaftlich begründeten…
…den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern, zu ergänzen und dessen Richtigkeit zu beweisen. Erhöhte Mitwirkungspflichten bestehen nach der Judikatur bei Auslandsbeziehungen (VwGH 1.6.2006, 2004/15/0066). Erhöhte Nachweisanforderungen bestehen nach herrschender Rechtsprechung und Lehre auch für Betriebsausgaben, die aus Leistungsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen…
…Mitwirkung an der Wahrheitsfindung nicht bereit ist oder eine solche unterlässt. Die Grenze der amtlichen Ermittlungspflicht orientiert sich an der Zumutbarkeit, die bei Auslandsbeziehungen eine mehr oder weniger starke Einschränkung erfährt (VwGH 23.02.2010, 2007/15/0292). Weiters haben auf Verlangen der Abgabenbehörde gemäß …
…Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern, zu ergänzen und dessen Richtigkeit zu beweisen. Erhöhte Mitwirkungspflichten bestünden -bei Auslandsbeziehungen -bei Begünstigungen -Bei Behauptung ungewöhnlicher Sachverhalte Die Steuerpflichtige treffe für von ihr behauptete Sachverhalte, die nach dem Gesamtbild außergewöhnlich und daher nicht zu vermuten sind, die Beweislast Die…
… 4, Rz 279). Erhöhte Mitwirkungspflichten bestehen nach der Judikatur bei Auslandsbeziehungen (VwGH vom 01.06.2006, 2004/15/ 0066), bei Begünstigungsbestimmungen (VwGH 23.04.2004, 2003/17/0207) sowie bei Behauptung von ungewöhnlichen und unwahrscheinlichen Sachverhalten (VwGH vom 28.03.2000, 96/14/0107). Nach…
…werden könne, die Partei aber zur Mitwirkung an der Wahrheitsfindung nicht bereit sei oder eine solche unterlasse. Die Grenze der amtlichen Ermittlungspflicht orientiere sich an der Zumutbarkeit, die bei Auslandsbeziehungen eine mehr oder weniger starke Einschränkung erfahre (VwGH 23.02. 2010, 2007/15/0292). Der…
…Je geringer die Ermittlungsmöglichkeiten der Abgabenbehörde sind, desto größer ist die Mitwirkungspflicht der Partei z.B. bei Auslandsbeziehungen. Sie haben den Nachweis Ihrer Beschäftigung in Österreich im oben angeführten Zeitraum nicht erbracht und war daher, wie im Spruch ersichtlich, zu entscheiden." Mit 8.Oktober 2020…
…Bei Auslandsbeziehungen sei eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen gegeben. Zur mangelnden Nachvollziehbarkeit der Beträge: Diesbezüglich sei auf Grund der Rechnungen der Betrag für den betreffenden Zeitraum umgelegt und als Bemessungsgrundlage herangezogen worden. Aus den angeführten Gründen seien daher die Rechtsverhältnisse der Arbeiter zur Firma der…
…jeder einzelnen Fahrt zweifelsfrei und klar angeben. Erhöhte Mitwirkungspflichten bestehen nach der Judikatur bei Auslandsbeziehungen (VwGH 1.6.2006, Zl. 2004/15/0066), bei Begünstigungsbestimmungen (VwGH 23.4.2004, Zl. 2003/17/0207) sowie bei Behauptung von ungewöhnlichen und unwahrscheinlichen Sachverhalten (VwGH 28.3.2000…
…sie für den Inhalt der Anbringen von Bedeutung sind. Erhöhte Mitwirkungspflichten bestehen nach der Judikatur bei Auslandsbeziehungen (VwGH 01.06.2006, 2004/15/0066), bei Begünstigungsbestimmungen (VwGH 23.04.2004, 2003/17/0207) sowie bei Behauptung von ungewöhnlichen und unwahrscheinlichen Sachverhalten (VwGH 28.03.2000…
…Inhalt der Anbringen von Bedeutung sind. Erhöhte Mitwirkungspflichten bestehen nach der Judikatur bei Auslandsbeziehungen (VwGH 1.6.2006, 2004/15/0066), bei Begünstigungsbestimmungen (VwGH 23.4.2004, 2003/17/0207) sowie bei Behauptung von ungewöhnlichen und unwahrscheinlichen Sachverhalten (VwGH 28.3.2000, 96/14/0107…
…nach den Umständen nicht zugemutet werden, so genügt die Glaubhaftmachung. Erhöhte Mitwirkungspflichten bestehen nach der Judikatur bei Auslandsbeziehungen, bei Begünstigungsbestimmungen sowie bei Behauptung von ungewöhnlichen und unwahrscheinlichen Sachverhalten (VwGH 28.3.2000, 96/14/0107). Der Bf behauptet einen Sachverhalt, der den vorgelegten Beweismitteln nicht…
…Beweis nach den Umständen nicht zugemutet werden, so genügt die Glaubhaftmachung. Erhöhte Mitwirkungspflichten bestehen nach der Judikatur - wie bereits oben ausgeführt - bei Auslandsbeziehungen (VwGH 1.6.2006, 2004/15/0066). Da gegenständlich aufgrund des durchgeführten Beweisverfahrens festgestellt wurde, dass die streitgegenständlichen Leistungen nicht für das…
…Zum Faktum, dass es sich bei dem Berufsförderungswerk ***XX*** um keine juristische Person des öffentlichen Rechts bzw keine Körperschaft öffentlichen Rechts handelt, ist im Detail auszuführen, dass im Rahmen der bei Auslandsbeziehungen bestehenden erhöhten Mitwirkungspflicht grundsätzlich von Parteienseite der Nachweis erbracht werden muss, dass es…
…Mitwirkung an der Wahrheitsfindung nicht bereit ist oder eine solche unterlässt. Die Grenze der amtlichen Ermittlungspflicht orientiert sich an der Zumutbarkeit, die bei Auslandsbeziehungen eine mehr oder weniger starke Einschränkung erfährt (VwGH 23.02.2010, 2007/15/0292). Weiters haben auf Verlangen der Abgabenbehörde gemäß …