…Das Finanzamt ersuchte im Schreiben vom 2. August 2018 um Ergänzung des Vorlageantrags, insbesondere um eine Aufgliederung und den Nachweis der behaupteten Ausgaben. Gleichzeitig wurde auf die Bindung der Ausgabenbeurteilung an das Feststellungsverfahren hingewiesen. In der Vorhaltsbeantwortung vom 20. August 2018 legte der Beschwerdeführer weder…
…den Spruchbestandteilen eines Feststellungsbescheides Drapela/Knechtl/Moser/Wagner, SWK-Spezial: Die Feststellungserklärung 2022, Kapitel 1.3.1 und 1.3.2). Die Beschwerde stützt sich demnach lediglich auf die Behauptung der Unrichtigkeit des dem angefochtenen Bescheid zugrundeliegenden Feststellungsbescheides. Folglich war die Beschwerde gemäß § 252 Abs…
…somit innerhalb der in § 238 BAO normierten Verjährungsfrist, weswegen der Einwand der Verjährung nicht zutrifft. Behauptete Unrichtigkeit der Buchungen auf dem Abgabenkonto und der Zuordnung von Zahlungen und Guthaben Gemäß § 216 BAO ist mit Bescheid (Abrechnungsbescheid) über die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung (§ 213) sowie…
…aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. Der Antrag hat zu enthalten: a) die Bezeichnung des aufzuhebenden Bescheides; b) die Gründe, auf die sich die behauptete Unrichtigkeit stützt. (…) 3.2. Keine Bescheidaufhebung gem. § 299 Das Finanzamt kann einen Bescheid aufheben…
…zu enthalten: a) die Bezeichnung des aufzuhebenden Bescheides; b) die Gründe, auf die sich die behauptete Unrichtigkeit stützt. Der Inhalt eines Bescheides ist nicht richtig, wenn der Spruch des Bescheides nicht dem Gesetz entspricht (VwGH 07.04.2020, Ra 2017/13/0009). Der gegenständliche Antrag…
…VwGH 6.9.2022, Ra 2021/13/0115, mwN). Die behauptete Unrichtigkeit der Abgabenfestsetzung kann auch nicht im Rahmen der Ermessensübung zur Geltendmachung der Haftung Berücksichtigung finden (VwGH 03.03.2023, Ra 2020/13/0071). Zur Frage, ob eine schuldhafte Pflichtverletzung, welche eine Uneinbringlichkeit von…
…hat zu enthalten: a) die Bezeichnung des aufzuhebenden Bescheides; b) die Gründe, auf die sich die behauptete Unrichtigkeit stützt. (2) Mit dem aufhebenden Bescheid ist der den aufgehobenen Bescheid ersetzende Bescheid zu verbinden. Dies gilt nur, wenn dieselbe Abgabenbehörde zur Erlassung beider Bescheide zuständig ist. …
…b, c und d gar nicht nötig. Eine Begründung im Sinne des § 250 Abs. 1 lit. d BAO muss Ansatzpunkte erkennen lassen, WORIN (in welcher gedanklichen Fehlerquelle) die Ursache für die behauptete Unrichtigkeit liege (vgl. Tanzer/Unger in Rzeszut/Tanzer/Unger, BAO2, § 250 Rz 33)…
…2025 (s dazu bereits oben unter Punkt i) in der Darstellung des Verfahrensganges) zu Recht verwiesen hat, die behaupteten offensichtlichen Unrichtigkeiten aus den Abgabenerklärungen oder den Beilagen hierzu nicht zu erkennen waren (Abgabenerklärung ist nur die erste Erklärung, nicht aber eine diese später berichtigende Eingabe…
…hat zu enthalten: a) die Bezeichnung des aufzuhebenden Bescheides; b) die Gründe, auf die sich die behauptete Unrichtigkeit stützt." Den Aufhebungsgrund bestimmt bei der Aufhebung auf Antrag die betroffene Partei. Sie gibt im Aufhebungsantrag an, aus welchen Gründen sie den Bescheid für inhaltlich rechtswidrig erachtet…
…7.2013 beantragt. Aus dem Vorlagebericht ergibt sich, dass dieser Antrag nach Befolgung eines Mängelbehebungsauftrages mängelfrei geworden sei. Der Mängelbehebung ist zu entnehmen, dass als Begründung für die behauptete Unrichtigkeit der BVE vorgebracht wurde, dass es unrichtig sei, dass die in § 82 Abs. 8 KFG…
…nicht richtig erweist. Der Antrag hat zu enthalten: a) die Bezeichnung des aufzuhebenden Bescheides; b) die Gründe, auf die sich die behauptete Unrichtigkeit stützt. Mit dem aufhebenden Bescheid ist gemäß § 299 Abs. 2 BAO der den aufgehobenen Bescheid ersetzende Bescheid zu verbinden. Dies gilt nur…
…hat zu enthalten: a) die Bezeichnung des aufzuhebenden Bescheides; b) die Gründe, auf die sich die behauptete Unrichtigkeit stützt. Abzuweisen ist ein Antrag auf Aufhebung eines Bescheides, wenn der antragsgegenständliche Bescheid nicht rechtswidrig ist. Gemäß § 34 Abs 1 EStG 1988 sind bei der Ermittlung des…
…hat zu enthalten: a) die Bezeichnung des aufzuhebenden Bescheides; b) die Gründe, auf die sich die behauptete Unrichtigkeit stützt. (2) Mit dem aufhebenden Bescheid ist der den aufgehobenen Bescheid ersetzende Bescheid zu verbinden. Dies gilt nur, wenn dieselbe Abgabenbehörde zur Erlassung beider Bescheide zuständig ist. …
…aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. Der Antrag hat zu enthalten: a) die Bezeichnung des aufzuhebenden Bescheides; b) die Gründe, auf die sich die behauptete Unrichtigkeit stützt." 2. Abänderungen, Zurücknahmen und Aufhebungen von Bescheiden sind, soweit nicht anderes bestimmt ist…
…zu. Die Bestimmung wäre nicht anwendbar, wenn die behauptete Unrichtigkeit beim Lohnsteuerabzug im Wege der Veranlagung möglich wäre. Die Veranlagung wäre bereits im Oktober 2017 erfolgt. Mit Eingabe per FinanzOnline ersuchte der Abgabepflichtige um Verlängerung der Frist zur Abgabe einer Beschwerde bis zum 15. März…
…hat zu enthalten: a) die Bezeichnung des aufzuhebenden Bescheides; b) die Gründe, auf die sich die behauptete Unrichtigkeit stützt. (2) Mit dem aufhebenden Bescheid ist der den aufgehobenen Bescheid ersetzende Bescheid zu verbinden. Dies gilt nur, wenn dieselbe Abgabenbehörde zur Erlassung beider Bescheide zuständig ist. …
…hat zu enthalten: a) die Bezeichnung des aufzuhebenden Bescheides; b) die Gründe, auf die sich die behauptete Unrichtigkeit stützt. (2) Mit dem aufhebenden Bescheid ist der den aufgehobenen Bescheid ersetzende Bescheid zu verbinden. Dies gilt nur, wenn dieselbe Abgabenbehörde zur Erlassung beider Bescheide zuständig ist. …
…a) die Bezeichnung des aufzuhebenden Bescheides; b) die Gründe, auf die sich die behauptete Unrichtigkeit stützt." Die Begründung der Aufhebungsbescheide betreffend Körperschaftsteuer 2012, 2013 und 2014 verweist auf die abgabenrechtliche Prüfung sowie der darüber aufgenommenen Niederschrift bzw den Prüfungsbericht. "Daraus ist auch die Begründung für…
…nicht richtig erweist. Der Antrag hat zu enthalten: a) die Bezeichnung des aufzuhebenden Bescheides; b) die Gründe, auf die sich die behauptete Unrichtigkeit stützt. Abs. 2: Mit dem aufhebenden Bescheid ist der den aufgehobenen Bescheid ersetzende Bescheid zu verbinden. Dies gilt nur, wenn dieselbe Abgabenbehörde…