…Gewerbe- oder Betriebsräumen, dürfen nur dann vorgenommen werden, wenn begründeter Verdacht besteht, daß sich darin eine eines Finanzvergehens, mit Ausnahme einer Finanzordnungswidrigkeit, verdächtige Person aufhält oder daß sich daselbst Gegenstände befinden, die voraussichtlich dem Verfall unterliegen oder die im Finanzstrafverfahren als Beweismittel in Betracht kommen…
…feststeht, dass ein Finanzstrafverfahren begangen wurde. Es muss somit auch im Sinne der lit b ein begründeter Verdacht vorliegen. Die Tatbestandsvoraussetzungen für die Verfügung der Beschlagnahme sind der Verdacht der Begehung eines Finanzvergehens, die Bedrohung des Gegenstandes mit der Strafe des Verfalls oder der Umstand…
…sich darin eine eines Finanzvergehens, mit Ausnahme einer Finanzordnungswidrigkeit, verdächtige Person aufhält oder daß sich daselbst Gegenstände befinden, die voraussichtlich dem Verfall unterliegen oder die im Finanzstrafverfahren als Beweismittel in Betracht kommen. Verdacht eines Finanzvergehens: Für die Vornahme einer Hausdurchsuchung muss ein begründeter Verdacht vorliegen…
…auf die sich eine gesetzlich anerkannte Pflicht zur Verschwiegenheit erstrecke, unterlägen bei dem zur Verschwiegenheit Verpflichteten der Beschlagnahme nur a) soweit begründeter Verdacht bestehe, dass dieser selbst Beteiligter, Hehler oder Begünstigender in Bezug auf das Finanzvergehen sei oder b) wenn es sich um Bücher oder…
…leicht verderblichen Tabakwaren den Erlag eines Geldbetrages anstelle der Waren anordnen können. Die Behörde habe sich mit den vorgelegten Unterlagen aus der Buchhaltung nicht auseinandergesetzt, andernfalls hätte ihr auffallen müssen, dass hier kein Finanzvergehen vorliege und daher auch kein begründeter Verdacht zur Beschlagnahme dieser Gegenstände…
…Ein Verdacht eines Finanzvergehens gegen die Beschwerdeführerin ist in diesem Beschwerdeverfahren nicht thematisiert. Rechtslage: § 93 Abs. 2 FinStrG: Hausdurchsuchungen, das sind Durchsuchungen von Wohnungen und sonstigen zum Hauswesen gehörigen Räumlichkeiten sowie von Wirtschafts-, Gewerbe- oder Betriebsräumen, dürfen nur dann vorgenommen werden, wenn begründeter Verdacht besteht…
…Gewerbe- oder Betriebsräumen, dürfen nur dann vorgenommen werden, wenn begründeter Verdacht besteht, dass sich darin eine eines Finanzvergehens, mit Ausnahme einer Finanzordnungswidrigkeit, verdächtige Person aufhält oder dass sich daselbst Gegenstände befinden, die voraussichtlich dem Verfall unterliegen oder die im Finanzstrafverfahren als Beweismittel in Betracht kommen…
…Gewerbe- oder Betriebsräumen, dürfen nur dann vorgenommen werden, wenn begründeter Verdacht besteht, dass sich darin eine eines Finanzvergehens, mit Ausnahme einer Finanzordnungswidrigkeit, verdächtige Person aufhält oder dass sich daselbst Gegenstände befinden, die voraussichtlich dem Verfall unterliegen oder die im Finanzstrafverfahren als Beweismittel in Betracht kommen…
…Beweissicherung geboten sei. Beweismittel, auf die sich eine gesetzlich anerkannte Pflicht zur Verschwiegenheit erstrecke, unterlägen bei dem zur Verschwiegenheit Verpflichteten der Beschlagnahme nur, a) soweit begründeter Verdacht bestehe, dass dieser selbst Beteiligter, Hehler oder Begünstigender in Bezug auf das Finanzvergehen sei, oder b) wenn es…
…auf die sich eine gesetzlich anerkannte Pflicht zur Verschwiegenheit erstrecke, unterlägen bei dem zur Verschwiegenheit Verpflichteten der Beschlagnahme nur a) soweit begründeter Verdacht bestehe, dass dieser selbst Beteiligter, Hehler oder Begünstigender in Bezug auf das Finanzvergehen sei oder b) wenn es sich um Bücher oder…
…Gewerbe- oder Betriebsräumen, dürfen nur dann vorgenommen werden, wenn begründeter Verdacht besteht, dass sich darin eine eines Finanzvergehens, mit Ausnahme einer Finanzordnungswidrigkeit, verdächtige Person aufhält oder dass sich daselbst Gegenstände befinden, die voraussichtlich dem Verfall unterliegen oder die im Finanzstrafverfahren als Beweismittel in Betracht kommen…
…sich darin eine eines Finanzvergehens, mit Ausnahme einer Finanzordnungswidrigkeit, verdächtige Person aufhält oder daß sich daselbst Gegenstände befinden, die voraussichtlich dem Verfall unterliegen oder die im Finanzstrafverfahren als Beweismittel in Betracht kommen. Verdacht eines Finanzvergehens: Für die Vornahme einer Hausdurchsuchung muss ein begründeter Verdacht vorliegen…
…hinterfragt, sondern habe einfach den ihm von den Auftraggebern übergebenen Betrag an die Auftragnehmer weitergegeben. Weder A persönlich noch der Verein C haben durch Sanierungsarbeiten Umsätze gemacht. Die angefochtene Anordnung sei daher mangels Vorliegens irgendeines begründeten Verdachtes eines Finanzvergehens rechtswidrig. Zur Entscheidung wurde erwogen: 1…
…Gewerbe- oder Betriebsräumen. Sie dürfen nur dann vorgenommen werden, wenn begründeter Verdacht besteht, dass sich darin eine eines Finanzvergehens, mit Ausnahme einer Finanzordnungswidrigkeit, verdächtige Person aufhält (hier nicht relevant) oder dass sich daselbst Gegenstände befinden, die voraussichtlich dem Verfall unterliegen oder - hier von Bedeutung - die…
…93/14/0020, 0060, 0061). 1.5. Ein Verdacht als Voraussetzung für eine Hausdurchsuchung, wonach ein Finanzvergehen vorliege und an einem bestimmten Ort, der durchsucht werden soll, sich entsprechende Beweismittel befinden, muss also "begründet" sein, soll heißen, er muss objektivierbar sein, die bloß subjektive Überzeugung…
…eingreifen, als dies gesetzlich ausdrücklich vorgesehen und zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Jede dadurch bewirkte Rechtsgutbeeinträchtigung muss in einem angemessenen Verhältnis zum Gewicht des Finanzvergehens, zum Grad des Verdachts und zum angestrebten Erfolg stehen. Unter mehreren zielführenden Ermittlungshandlungen und Zwangsmaßnahmen hat die Finanzstrafbehörde jene zu ergreifen…
…Auch wenn bloß ein "begründeter Verdacht vorliegen sollte", kann die Tat hinsichtlich der objektiven Tatbestandselemente dennoch nicht schon entdeckt sein. Der Tatverdacht muss so weit verdichtet sein, dass durch die vorläufige Beurteilung der Nachweis der Verwirklichung des objektiven Tatbestandes eines Finanzvergehens wahrscheinlich ist (aaO Rz…
…Gewerbe- oder Betriebsräumen. Sie dürfen nur dann vorgenommen werden, wenn begründeter Verdacht besteht, dass sich darin eine eines Finanzvergehens, mit Ausnahme einer Finanzordnungswidrigkeit, verdächtige Person aufhält oder dass sich daselbst Gegenstände befinden, die voraussichtlich dem Verfall unterliegen oder - hier von Bedeutung - die im Finanzstrafverfahren als…
…Gewerbe- oder Betriebsräumen. Sie dürfen nur dann vorgenommen werden, wenn begründeter Verdacht besteht, dass sich darin eine eines Finanzvergehens, mit Ausnahme einer Finanzordnungswidrigkeit, verdächtige Person aufhält oder dass sich daselbst Gegenstände befinden, die voraussichtlich dem Verfall unterliegen oder - hier von Bedeutung - die im Finanzstrafverfahren als…
…Abs. 6 FinStrG lediglich ein begründeter Verdacht hinsichtlich einer Hinterziehung an Körperschaftsteuer für die Veranlagungsjahre 2012 und 2013 und an Kapitalertragsteuer betreffend die Zeiträume November 2012 bis Dezember 2013 bei der B-GmbH und an Einkommensteuer für die Veranlagungsjahre ab einschließlich 2017 bei A ergibt…