…in Wahrheit um eine Neuerrichtung von Mietgegenständen (hier durch den Umbau eines Lagers zu Wohn- bzw. Geschäftsräumlichkeiten), träfen die Voraussetzungen für eine (begünstigte) Absetzung von entsprechendem Herstellungsaufwendungen nach § 28 Abs. 3 Z 1 EStG 1988 von vornherein nicht zu. Über die vorliegende Beschwerde wurde erwogen…
…Bestimmungen des MRG über die Verwendung der Hauptmietzinse unterliegen, über Antrag gleichmäßig auf fünfzehn Jahre verteilt abzusetzen (Z 1). Eine über Antrag des Abgabepflichtigen zu gewährende begünstigte Absetzung von Herstellungsaufwendungen für ein Gebäude setzt somit voraus, dass das betreffende Gebäude überhaupt den Bestimmungen des MRG…
Begünstigter Herstellungsaufwand (Zehntel- bis Fünfzehntelabschreibungen gemäß § 28 Abs. 3 EStG 1988) ist gemäß § 16 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 auf eine "Normal-AfA" umzustellen (Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG21a, Liebhabereiverordnung Rz 398f; VwGH 22.01.1985, 84/14/0048; 26.06.1990, 89/14…
…Die Prognose über die Erzielung eines wirtschaftlichen Gesamterfolges sie unter Heranziehung fiktiver marktkonformer Mieten zu erstellen, wobei davon auszugehen sei, dass der Steuerpflichtige den durch preisrechtliche Zwangsvorschriften vorgegebenen Rahmen im Wesentlichen ausschöpft. Begünstigter Herstellungsaufwand (Zehntel- bis Fünfzehntelabschreibungen gemäß § 28 Abs. 3 EStG 1988) ist gemäß …
…der Baubewilligung, Baupläne sowie der Besichtigung vor Ort zur Ansicht gelangt sei, dass durch die Entfernung des gesamten Dachstuhls sowie Schaffung zweier Wohneinheiten ein aktivierungspflichtiger Herstellungsaufwand vorliege. Da der Zubau nicht mit öffentlichen Mitteln gefördert worden sei, liege kein begünstigter Herstellungsaufwand gemäß § 28 Abs. 3…
…die über den bloßen Erhalt der Substanz hinausgehen, bzw. auch Herstellungsaufwand für diese Liegenschaften, wie dem Anlagenverzeichnis zu entnehmen sei. 4.) Mit Beschwerdevorentscheidung vom 30.01.2023 wies die belangte Behörde die Beschwerde als unbegründet ab, da die Beschwerdeführerin nicht wie eine Eigentümerin über die…
…die bisher pauschal auf 10 Jahre verteilt steuerlich abgesetzt worden waren, differenziert zu betrachten und inhaltlich in Erhaltungs- bzw Herstellungsaufwand sowie aktivierungspflichtige Anschaffungskosten aufzuteilen sind. Mit Ersuchen um Stellungnahme des Bundesfinanzgerichtes vom 13. Juli 2021 wurde den Parteien der ermittelte Sachverhalt betreffend das digitale Röntgensystem…
…als Sonderausgaben abzuziehen. Herstellungsaufwand liegt insbesondere dann vor, wenn Veränderungen an der Bausubstanz vorgenommen oder Anlagen nachträglich errichtet werden (vgl. Jakom, EStG 2020, § 18 Rz 78 mit weiteren Literaturhinweisen). Die durchgeführten Arbeiten (Grundanstrich und Überlasur) stellen zweifelsfrei keinen Herstellungsaufwand dar. Instandsetzungsaufwendungen sind nur dann begünstigt…
…im Sinne des Einkommensteuergesetzes 1988 darstellten. Es handelte sich um bloße Instandhaltungsaufwendungen, diese würden nicht zur begünstigten Wohnraumsanierung zählen. Außerdem sei die Rechnung im Jahr 2014 bezahlt worden. Am 11.04.2015 stellte der Bf einen Vorlageantrag und brachte vor, dass das FA Sonderausgaben in…
…Aufwendungen steht damit außer Zweifel. Strittig ist aber, ob es sich bei diesen Aufwendungen um sofort absetzbare Instandhaltungsarbeiten oder um aktivierungspflichtigen Herstellungsaufwand handelte. Herstellungsaufwand liegt vor, wenn durch den Aufwand ein Wirtschaftsgut neu geschaffen oder die Wesensart eines Wirtschaftsgutes verändert wird. Die Wesensart eines Wirtschaftsgutes…
…Anlagen. Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten durch die ein Bauwerk nicht erweitert oder in seiner Wesensart verändert wird, wie zB bloße Sanierungsarbeiten, fallen daher nicht unter die begünstigten Auslandstätigkeiten (zur Abgrenzung zwischen begünstigtem Herstellungsaufwand und nicht begünstigtem Erhaltungsaufwand vgl. auch BFG 3.3.2015, RV/1100299/2011)…
…Die in der Beschwerdevorentscheidung im Jahr 2016 dargestellte AfA würde nicht der beantragten AfA entsprechen, da der begünstigte Herstellungsaufwand und die damit verbundene Abschreibung auf 15 Jahre nicht anerkannt worden wären. Leider wäre über diesen Antrag auch nicht abgesprochen worden oder dieser wäre vielleicht übersehen…
…gibt eine berichtigte Einkommensteuererklärung 2014 (mit negativen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von -10.024,53 Euro, die laut Erklärung zur Gänze aus begünstigtem Herstellungsaufwand gemäß § 28 Abs 3 EStG bestehen) sowie eine Umsatzsteuererklärung 2014 (mit begehrter Vorsteuer im Ausmaß von 30.073…
…in der Beschwerde auch gar nicht mehr behauptet worden. Die in der Beschwerde vorgenommene Adaptierung der auf 10 Jahre zu verteilenden Instandsetzungsaufwendungen auf eine wirtschaftliche Nutzungsdauer von 25 Jahren sei nicht möglich, weil eine solche nur bei begünstigtem Herstellungsaufwand iSd § 28 (3) EStG vorgesehen sei…
…Aufwendungen auf (Schreiben des Bf vom 1.5.2011, S. 11), ist zu prüfen, ob es sich bei diesen Aufwendungen um begünstigten Herstellungsaufwand (§ 28 Abs 3 EStG) handelt. Andere verteilungspflichtige oder –fähige Aufwendungen, speziell Aufwendungen iS des § 28 Abs 2 EStG dürfen bei der Prognose…
…der Meinung der EStR 2000, Rz 6481, wonach in Fällen, in denen eine Förderungszusage nur für einen Teil eines Gebäudes erteilt wird, der gesamte Herstellungsaufwand begünstigt abgesetzt werden kann, insoweit dieser Maßnahmen betrifft, die einer Förderung nach den im § 28 Abs. 3 Z 2 EStG…
…der Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen gehören. Im Rahmen der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sieht § 28 Abs. 3 leg. cit. die begünstigte Abschreibungsmöglichkeit von Herstellungsaufwand ('gleichmäßig auf fünfzehn Jahre verteilt') unter bestimmten Voraussetzungen vor. § 28 Abs. 3 Z. 2 leg. cit…
…Umqualifizierung der Absetzung der Herstellungskosten ex tunc für alle Jahre zu erfolgen hätte. Dies habe im Endergebnis zur Konsequenz, dass schlussendlich keine begünstigten Herstellungsaufwendungen gem § 28 Abs 3 EStG geltend gemacht worden seien. Aufgrund dieser vorzunehmenden Berichtigung ex tunc sei die Immobilie sodann als Altgrundstück…
…nicht außerhalb einer betrieblichen Tätigkeit zur Erzielung von Einkünften verwendet worden sind. Wurden sie zur Erzielung nichtbetrieblicher Einkünfte verwendet, dann sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um die berücksichtigten Beträge an Absetzung für Abnutzung oder an begünstigten Abschreibungen von Herstellungsaufwand zu vermindern. Beteiligungen, deren Veräußerung nach …
…ist die vom Schreiben des Bundesfinanzgerichtes von 24. Jänner 2017 geführte Ermittlung eines Renditesatzes entbehrlich. lm Einzelnen erlaube ich mir wie folgt Stellung zu nehmen: - Der tatsächlich getätigte Herstellungsaufwand der Beschwerdeführerin beträgt EUR 1.546.000,00, da insgesamt EUR 236.000,00 an Vorsteuern…