…Vermögensmasse, der die Begünstigung zukommen soll, nach Gesetz, Satzung, Stiftungsbrief oder ihrer sonstigen Rechtsgrundlage und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung der genannten Zwecke dient. Gemäß § 35 Abs. 1 BAO sind solche Zwecke gemeinnützig, durch deren Erfüllung die Allgemeinheit gefördert wird. Nach …
…der die Begünstigung zukommen soll, nach Gesetz, Satzung, Stiftungsbrief oder ihrer sonstigen Rechtsgrundlage und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung der genannten Zwecke dient. Auf Verlangen der Abgabenbehörde haben Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die im Inland weder ihren Sitz noch ihre Geschäftsleitung…
…ausschließlichen und unmittelbaren Förderung eines begünstigten Zweckes nicht Rechnung getragen. In einem wurden sowohl mögliche Zwecke als auch die Mittel zur Erreichung der Zwecke angeführt. Weitere, für die Erlangung einer Begünstigung erforderliche, Bestimmungen wie z.B. Gewinnerzielungsausschluss, Konkretisierung der finanziellen und ideellen Mittel zur Zweckerfüllung…
…Vermögensmasse, der die Begünstigung zukommen soll, nach Gesetz, Satzung, Stiftungsbrief oder ihrer sonstigen Rechtsgrundlage und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung der genannten Zwecke dient. Gemäß § 35 Abs. 1 BAO sind gemeinnützig solche Zwecke, durch deren Erfüllung die Allgemeinheit gefördert wird. Gemäß …
…normiert die Voraussetzung, dass die Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse nach Gesetz, Satzung, Stiftungsbrief oder ihrer sonstigen Rechtsgrundlage und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke dient. Gemäß § 35 Abs. 1 BAO sind gemeinnützig solche Zwecke, durch deren Erfüllung…
…keine Befreiung gewährt werden. Gemäß § 41 Abs. 1 BAO müsse nämlich die Satzung einer Körperschaft eine ausschließliche und unmittelbare Betätigung für einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck ausdrücklich vorsehen und diese Betätigung genau umschreiben. Eine Körperschaft sei nicht schon dann gemeinnützig, wenn sie tatsächlich gemeinnützige…
…Sacheinlagen übersteigt, nur für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verwendet werden. Gemäß § 41 Abs 1 BAO muss die Satzung der Körperschaft eine ausschließliche und unmittelbare Betätigung für einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck ausdrücklich vorsehen und diese Betätigung genau umschreiben; als Satzung im Sinn der §…
…der die Begünstigung zukommen soll, nach Gesetz, Satzung, Stiftungsbrief oder ihrer sonstigen Rechtsgrundlage und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung der genannten Zwecke dient. Auf Verlangen der Abgabenbehörde haben Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die im Inland weder ihren Sitz noch ihre Geschäftsleitung…
…nachhaltig erwerbswirtschaftliche Ziele verfolgt. Bei Betrachtung des Sachverhalts anhand typisierender Merkmale kommt die ausschließliche oder unmittelbare Ausrichtung der tatsächlichen Geschäftsführung auf gemeinnützige Zwecke nicht in der vom Gesetz geforderten Art und Weise zum Ausdruck. Über die Beschwerde wurde erwogen: Die Bf. wurde in der Rechtsform…
…Arbeitsbedingungen zu erzeugen. Da ohne die Beschäftigung ‚der Transitarbeitskräfte der gemeinnützige Zweck nicht erfüllt werden kann, liegt ein unentbehrlicher Hilfsbetrieb vor. Die ausschließliche Zweckerfüllung zeigt sich auch darin, dass [Beschwerdeführerin] sowohl die Anzahl der Transitarbeitskräfte sowie die Personen nicht frei wählen darf. Vielmehr werden die…
…Anlagevermögen übertragen. Alle anderen Vermögensgegenstände würden sofort verkauft, weil die finanziellen Mittel für den unentbehrlichen Hilfsbetrieb notwendig seien. Die Übertragungen von Grundstücken im Erbwege erfolge ausschließlich dazu, die Arbeit im Zweckerfüllungsbetrieb des Beschwerdeführers zu ermöglichen. 3. Mit dem am 6. Februar 2019 zu GZ. RV…
…Tätigkeit für sich die unmittelbare Zweckerfüllung ist, wenn die Tätigkeit also Teil des ideellen Zweckes ist, im Zweck gelegen ist, im Zweck aufgeht. Der Zweck der Körperschaft müsse sich mit dem Zweck der Unterhaltung des Geschäftsbetriebes decken und in ihm selbst unmittelbar seine Erfüllung finden…
…anderer hoheitlicher Akte gerichtet, sondern bloß auf die Einhaltung bestimmter gesetzlicher Regelungen. Ein Wesensmerkmal von Akten unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt sei, dass diese nicht in einem förmlichen Verfahren ergehen und ihnen aus diesem Grunde die Anwendung von Verfahrensvorschriften nicht vorausgehe. Wie dort näher vorzugehen…
…des Zwecks in § 2 noch um folgenden Passus erweitert: „Die Tätigkeit des Vereins ist nicht auf Gewinn gerichtet. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der BAO.“ Unter § 4 führen die Statuten die Mittel („Aufgaben“) zur Verwirklichung der Zwecke an. Die konkrete Umschreibung…
…des Zwecks in § 2 noch um folgenden Passus erweitert: „Die Tätigkeit des Vereins ist nicht auf Gewinn gerichtet. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der BAO.“ Unter § 4 führen die Statuten die Mittel („Aufgaben“) zur Verwirklichung der Zwecke an. Die konkrete Umschreibung…
…oder nicht wieder eine Beschäftigung gefunden haben sowie die Einbindung von arbeitslosen Menschen mit Fluchthintergrund aus verschiedenen Nationen in den Österreichischen Arbeitsmarkt. 2. Die Tätigkeit des Vereins ist nicht auf die Erzielung von Gewinnen ausgerichtet und hat dem angeführten Zweck ausschließlich und unmittelbar zu dienen (§…
…an der „unmittelbaren“ Zweckerfüllung durch Bf erhoben. Der entscheidende Punkt liegt nach Meinung des BMF vielmehr darin, dass Bf ausschließlich Tätigkeiten gemäß § 40a Z 2 BAO erbringt. Denn nach Auffassung des BMF „muss eine Körperschaft, um als gemeinnützig zu gelten, zunächst jedenfalls unmittelbar gemeinnützige Zwecke…
…Nicht schädlich ist, wenn diese Überschüsse zur Schaffung einer finanziellen Basis für künftige Zweckerfüllungen angestrebt werden; derart angestrebte Gebarungsüberschüsse müssen freilich in der Folge den begünstigten Zwecken zugeführt werden. Zuwendungen an Mitglieder sind insoweit nicht begünstigungsschädlich als es sich dabei um angemessene Vergütungen im Rahmen…
…Nicht schädlich ist, wenn diese Überschüsse zur Schaffung einer finanziellen Basis für künftige Zweckerfüllungen angestrebt werden; derart angestrebte Gebarungsüberschüsse müssen freilich in der Folge den begünstigten Zwecken zugeführt werden. Zuwendungen an Mitglieder sind insoweit nicht begünstigungsschädlich als es sich dabei um angemessene Vergütungen im Rahmen…
…Errichtung einer Windenergieanlage auf einem zur Verfügung gestellten Grundstücksteil. Die sei aufgrund der Möglichkeit zur Fruchtziehung als Verpachtung anzusehen. Die Nebenberechtigungen, die ausschließlich ihre Zweckerfüllung in der Hauptvereinbarung sähen, nämlich die Anlage von Montageplätzen und Zuwendungen, die Zutritts-, Geh- und Fahrtrechte sowie das Recht auf…