…verneint. Zu lit. a wurde ausgeführt, die zur Erlangung abgabenrechtlicher Begünstigungen vorgesehene Voraussetzung der ausschließlichen und unmittelbaren Erfüllung des gemeinnützigen Zwecks in der tatsächlichen Geschäftsführung sei nicht gegeben, weil ein nur als Geldbeschaffungsquelle dienender Betrieb keinen unentbehrlicher Hilfsbetrieb darstellen würde. Das bloße Unterhalten eines Betriebs…
…Vermögensmasse, der die Begünstigung zukommen soll, nach Gesetz, Satzung, Stiftungsbrief oder ihrer sonstigen Rechtsgrundlage und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung der genannten Zwecke dient. Gemäß § 35 Abs. 1 BAO sind solche Zwecke gemeinnützig, durch deren Erfüllung die Allgemeinheit gefördert wird. Nach …
…werden, an die Voraussetzungen geknüpft, dass die Körperschaft, der die Begünstigung zukommen soll, nach ihrer Rechtsgrundlage und ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung der genannten Zwecke dient. Nach § 35 Abs. 1 BAO sind solche Zwecke gemeinnützig, durch deren Erfüllung die Allgemeinheit gefördert wird…
…der die Begünstigung zukommen soll, nach Gesetz, Satzung, Stiftungsbrief oder ihrer sonstigen Rechtsgrundlage und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung der genannten Zwecke dient. Auf Verlangen der Abgabenbehörde haben Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die im Inland weder ihren Sitz noch ihre Geschäftsleitung…
…der die Begünstigung zukommen soll, nach Gesetz, Satzung, Stiftungsbrief oder ihrer sonstigen Rechtsgrundlage und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung der genannten Zwecke dient. Auf Verlangen der Abgabenbehörde haben Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die im Inland weder ihren Sitz noch ihre Geschäftsleitung…
…0267). Dabei kommt es nicht auf die Verwendung bestimmter Worte (VwGH 289.9.2000, 99/16/0033), sondern darauf an, ob begünstigte Zwecke tatsächlich ausschließlich und unmittelbar gefördert werden. Betätigungen, die in der Rechtsgrundlage nicht verankert sind, vermögen selbst dann keine Gemeinnützigkeit herbeizuführen, wenn sie…
…ausschließlichen und unmittelbaren Förderung eines begünstigten Zweckes nicht Rechnung getragen. In einem wurden sowohl mögliche Zwecke als auch die Mittel zur Erreichung der Zwecke angeführt. Weitere, für die Erlangung einer Begünstigung erforderliche, Bestimmungen wie z.B. Gewinnerzielungsausschluss, Konkretisierung der finanziellen und ideellen Mittel zur Zweckerfüllung…
…Vermögensmasse, der die Begünstigung zukommen soll, nach Gesetz, Satzung, Stiftungsbrief oder ihrer sonstigen Rechtsgrundlage und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung der genannten Zwecke dient. Gemäß § 35 Abs. 1 BAO sind gemeinnützig solche Zwecke, durch deren Erfüllung die Allgemeinheit gefördert wird. Gemäß …
…normiert die Voraussetzung, dass die Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse nach Gesetz, Satzung, Stiftungsbrief oder ihrer sonstigen Rechtsgrundlage und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke dient. Gemäß § 35 Abs. 1 BAO sind gemeinnützig solche Zwecke, durch deren Erfüllung…
…an die Voraussetzungen geknüpft, dass die Körperschaft, der die Begünstigung zukommen soll, nach Gesetz, Satzung oder ihrer sonstigen Rechtsgrundlage und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung der genannten Zwecke zumindest überwiegend im Bundesgebiet dient. Gem. § 35 Abs. 1 BAO sind solche…
…keine Befreiung gewährt werden. Gemäß § 41 Abs. 1 BAO müsse nämlich die Satzung einer Körperschaft eine ausschließliche und unmittelbare Betätigung für einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck ausdrücklich vorsehen und diese Betätigung genau umschreiben. Eine Körperschaft sei nicht schon dann gemeinnützig, wenn sie tatsächlich gemeinnützige…
…Sacheinlagen übersteigt, nur für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verwendet werden. Gemäß § 41 Abs 1 BAO muss die Satzung der Körperschaft eine ausschließliche und unmittelbare Betätigung für einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck ausdrücklich vorsehen und diese Betätigung genau umschreiben; als Satzung im Sinn der §…
…der die Begünstigung zukommen soll, nach Gesetz, Satzung, Stiftungsbrief oder ihrer sonstigen Rechtsgrundlage und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung der genannten Zwecke dient. Auf Verlangen der Abgabenbehörde haben Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die im Inland weder ihren Sitz noch ihre Geschäftsleitung…
…nachhaltig erwerbswirtschaftliche Ziele verfolgt. Bei Betrachtung des Sachverhalts anhand typisierender Merkmale kommt die ausschließliche oder unmittelbare Ausrichtung der tatsächlichen Geschäftsführung auf gemeinnützige Zwecke nicht in der vom Gesetz geforderten Art und Weise zum Ausdruck. Über die Beschwerde wurde erwogen: Die Bf. wurde in der Rechtsform…
…Methoden und Vorgaben), stammten, so könne hierin keine Förderung der Allgemeinheit erblickt werden. Eine ausschließliche und unmittelbare Förderung der Allgemeinheit sei dann nicht gegeben, wenn die Vereinigung überwiegend Leistungen (Kurse, Seminare) gegen Entgelt anbiete und in erster Linie diejenigen Personen gefördert würden, welche die entgeltlichen…
…Vermögensmasse, der die Begünstigung zukommen soll, nach Gesetz, Satzung, Stiftungsbrief oder ihrer sonstigen Rechtsgrundlage und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung der genannten Zwecke dient. Gemäß § 35 Abs. 1 BAO sind gemeinnützig solche Zwecke, durch deren Erfüllung die Allgemeinheit gefördert wird. Eine…
…Beteiligung an und die Geschäftsführung und Pacht von Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand d) Die Gesellschaft ist nicht auf Gewinn ausgerichtet. Sie dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne der Bundesabgabenordnung. 2. Außerdem ist die Gesellschaft zu allen Handlungen, Geschäften und Maßnahmen berechtigt…
…Begünstigungsvoraussetzungen der BAO ergibt sich, dass die satzungsgemäße Tätigkeit grundsätzlich vom begünstigten Rechtsträger selbst - also unmittelbar - durchgeführt werden muss. Da es sich bei den genannten Rechtsträgern ausschließlich um juristische Personen handelt, sind sie zur Zweckerfüllung auf so genannte Erfüllungsgehilfen angewiesen. Dies sind im Normalfall meist…
…Arbeitsbedingungen zu erzeugen. Da ohne die Beschäftigung ‚der Transitarbeitskräfte der gemeinnützige Zweck nicht erfüllt werden kann, liegt ein unentbehrlicher Hilfsbetrieb vor. Die ausschließliche Zweckerfüllung zeigt sich auch darin, dass [Beschwerdeführerin] sowohl die Anzahl der Transitarbeitskräfte sowie die Personen nicht frei wählen darf. Vielmehr werden die…
…Anlagevermögen übertragen. Alle anderen Vermögensgegenstände würden sofort verkauft, weil die finanziellen Mittel für den unentbehrlichen Hilfsbetrieb notwendig seien. Die Übertragungen von Grundstücken im Erbwege erfolge ausschließlich dazu, die Arbeit im Zweckerfüllungsbetrieb des Beschwerdeführers zu ermöglichen. 3. Mit dem am 6. Februar 2019 zu GZ. RV…