…Darin wurde ein Bilanzgewinn von 949.801,75 EURO ausgewiesen. Unter der Position „ausländische Einkünfte“ (Kennzahl 678) wurde ein Betrag von 629.237,74 EURO erklärt, der vom Bilanzgewinn in Abzug gebracht zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 320.564,01 EURO führte. Gleichzeitig mit…
…auch Ruppe/Achatz, UStG 5 § 21 Tz 37). Erbringen solche Unternehmer im Inland nur Leistungen, für die die Steuerschuld auf ihre Abnehmer übergeht (die Umsatzsteuer für sonstige Leistungen und Werklieferungen ausländischer Unternehmer geht gem. § 19 Abs 1 UStG 1994 auf den Leistungsempfänger über), so ist…
…1856a), - in bestimmten Fällen, in denen ein ausländischer Auftraggeber einem inländischen Unternehmer einen Gegenstand zur Be- oder Verarbeitung oder zur Ausführung einer Werkleistung oder Werklieferung überlässt (und er diesem Unternehmer somit nicht die Verfügungsmacht am Gegenstand verschafft), kann unter den in UStR 2000 Rz 1858…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Mit elektronischem Antrag vom 28.9.2012 begehrte der Beschwerdeführer (Bf.) als ausländischer Unternehmer ohne Sitz und Betriebsstätte im Inland Vorsteuern in Höhe von 241,21 €. Im angefochtenen Bescheid wurde der Erstattungsbetrag mit 0 Euro festgesetzt und…
…Subabsatz) UStG 1994 vor, wonach bei sonstigen Leistungen (ausgenommen bestimmte, hier nicht in Frage kommende Leistungen) und bei Werklieferungen die Steuer vom Leistungsempfänger (hier dem Beschuldigten) geschuldet wird, wenn der leistende Unternehmer (hier die BX) im Inland weder sein Unternehmen betreibt noch eine an der…
…seiner Tätigkeit für die Auftraggeberin ***5*** auch privat als leidenschaftlicher Jäger und Sportschütze in großem Ausmaße mit der gleichen Materie betraut: Veranstaltung und Vermittlung von Jagden in ganz Österreich, Organisation in- und ausländischer Gruppenjagden, Jagd- und Sportschießen (siehe dazu auch einen Zeitungsartikel in der Anlage)…
…Leistungen nach § 3a Abs. 10 UStG 1994 - "Katalogleistungen" -, wenn der Leistungsempfänger ein ausländischer Unternehmer ist) sind nicht abzugsfähig…)" Dagegen erhob die Bf. Berufung mit Eingabe vom 21. September 2012, die sich gegen die Versagung des Vorsteuerabzuges von € 4.000,00 richtet und führte…
…1 finden keine Anwendung, wenn d) sich der alleinige Zweck bei einer nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähigen Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit auf die Erfüllung eines einzigen Werkvertrages oder Werklieferung beschränkt..." Der vorgelegten "ARGE-Vereinbarung" ist nicht zu entnehmen, dass sie zur Erfüllung eines speziellen…
…die in § 3a Abs. 11a genannten Leistungen) und bei Werklieferungen wird die Steuer vom Empfänger der Leistung geschuldet, wenn - der leistende Unternehmer im Inland weder sein Unternehmen betreibt noch eine an der Leistungserbringung beteiligte Betriebsstätte hat und - der Leistungsempfänger Unternehmer im Sinne des § 3a Abs…
…Dabei handelt es sich um die Telefonvorwahl für Serbien. Somit ist davon auszugehen, dass auch CD eine "ausländische" Person ohne Wohnsitz im Gemeinschaftsgebiet ist. Die Abkürzung "RATEL" steht für "Republic Agency for Electronic Communications"; dabei handelt es sich um eine Regulierungsbehörde in Serbien (siehe https…
…wörtlich wiedergegebenen Bestimmung des § 1 Abs. 1 der Verordnung des BMF, mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird (BGBl 1995/279 idgF), Voraussetzungen für das Erstattungsverfahren. Es sei daher zwingend ein Erstattungsverfahren durchzuführen, eine Veranlagung gem…
…es zum verpflichtenden Übergang der Steuerschuld (Reverse Charge) auf den Leistungsempfänger, wenn ein ausländischer Unternehmer eine in Österreich steuerbare sonstige Leistung oder Werklieferung an einen österreichischen Unternehmer erbringt. Als ausländischer Unternehmer ist ein Unternehmer anzusehen, der im Inland weder Wohnsitz (Sitz) noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt…
…Eigenschaft (zB Geschäftsführer der Beschwerdeführerin, Arbeitnehmer, etc) er das Antwortschreiben vom 19.11.2018 verfasst hat. Auf die Bestimmungen über die Rechts- und Handlungsfähigkeit (ausländischer) juristischer Personen sowie auf den Umstand, dass auf Grund der derzeitigen Aktenlage davon auszugehen wäre, dass die Beschwerden vom 26…
…die ordnungsgemäße Bauleistungen erbringen. Aus dem Umstand, dass es sich bei den Geschäftsführern dieser Firmen um Personen ausländischer Herkunft gehandelt hat, könne nicht automatisch auf deren fehlende Seriosität geschlossen werden. Die zu Bauleistungen und Baufirmen ergangene VwGH-Rechtsprechung sei zu Fällen ergangen, wo extreme Sachverhalte…
…ist er verpflichtet, Rechnungen auszustellen. Führt der Unternehmer eine steuerpflichtige Werklieferung oder Werkleistung im Zusammenhang mit einem Grundstück an einen Nichtunternehmer aus, ist er verpflichtet eine Rechnung auszustellen. Der Unternehmer hat seiner Verpflichtung zur Rechnungsausstellung innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung des Umsatzes nachzukommen. Diese…
…Zweitschrift erkennbar ist. Daher kann der Unterschrift und Neudatierung keine streitentscheidende Bedeutung beigemessen werden. In rechtlicher Hinsicht sind folgende Bestimmungen maßgebend: Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird, BGBl. Nr…
…die er selbst beschafft, so ist die Leistung als Lieferung anzusehen, wenn es sich bei den Stoffen nicht nur um Zutaten oder sonstige Nebensachen handelt (Werklieferung). Das gilt auch dann, wenn die Gegenstände mit dem Grund und Boden fest verbunden werden. (5) Hat ein Abnehmer…
…Bestandteil dieses Spruches. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin ist als ausländisches Unternehmen beim Finanzamt Graz Stadt zur Umsatzsteuer veranlagt. Das Unternehmen führt Geschäftsvermittlungen, Handel mit Waren aller Art sowie Baumanagementleistungen aus…
… 3a Tz 81). Gemäß § 19 Abs 1 UStG 1994 geht die Steuerschuld bei sonstigen Leistungen und Werklieferungen auf den Empfänger der Leistung über, wenn der leistende Unternehmer im Inland weder sein Unternehmen betreibt noch eine an der Leistungserbringung beteiligte Betriebsstätte hat und der Leistungsempfänger selbst…
…Behörde nochmals Programm, Einladung und Teilnehmerliste an und wies darauf hin, für die weiterverrechneten Leistungen sei die Steuerschuld in Österreich auf die ausländischen Leistungsempfänger übergegangen und fragte an, ob diese zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt seien. In ihrer Antwort fügte die Bf. den Ablaufplan…