…als Hilfstatsache herangezogene Aufstellung eines Spielgerätes im X- Cafe, kann keinen ausreichenden Bezug dazu herstellen, dass dieser vom Bf. betrieben worden sei. Dass in der Regel nahestehende Personen der O. GmbH auftreten und für ausländische Rechtsträger faktische Gebarungshandlungen vornehmen, reicht für eine Zurechnung zum Bf…
…leer) folgendes Motorrad: Marke FLHTC Hersteller Harley-Davidson Fahrgestellnummer XXX Motornummer (leer) Baujahr 2002 Farbe (leer) gemäß Rechnung vom 25.01.2010 über 14.750 € übernommen und in Betrieb genommen hat." Die folgenden Rubriken "Datum, Unterschrift, ausländischer Ort" tragen den Firmenstempel der Fa. XY…
…protokolliert war. Gegenstand des Unternehmens waren Herstellung, Vertrieb und Handel mit bedruckten Verpackungen und Displays aus Papier, Pappe, Wellpappe, Karton und artverwandten Materialien wie Kunststoffen, Faserstoffen und dergleichen. Die Gesellschaft war berechtigt, sich an gleichartigen oder artverwandten in- oder ausländischen Firmen zu beteiligen, diese zu…
…die Serien- und Siegelnummern (LOT-Nummern) der Handelsware bei Lieferung erfasst. Die Bestätigung des A.T. in der Einvernahme vom 27.Februar 2003, von DN.1 ein E-Mail mit ausländischen Kundenkontakten erhalten zu haben, in dem auch die A-Ltd. enthalten gewesen sein solle…
…2005 in Höhe von je € 12.000,00 seien daher zu stornieren: Im Jahr 2003 habe der BF einen innergemeinschaftlichen Erwerb durch den Kauf eines Motorbootes von einem deutschen Hersteller getätigt. Dieses Motorboot samt Zubehör sei in weiterer Folge an die L in Schweiz …
…1 und 3 Verbrauchssteuer-Systemrichtlinie 2008/118/EG ausscheide, da die juristische Person weder ausländischer Besitzer noch Lieferer noch inländischer Empfänger der Ware ist Der Art 33 Abs. 3 der Richtlinie 2008/118/EG lautet im Wortlaut: "Steuerschuldner der zu entrichtenden Verbrauchsteuer ist entsprechend der…
…eines österreichischen Gewinnes die Steuerbasis auch um auf ausländische Einsätze entfallende Gewinne gemindert wird und im Gegenzug bei einem ausländischen Gewinn die inländischen Wetteinsätze nicht überhöht der Besteuerung unterliegen. Darüber hinaus liegen sogenannte Pool Jackpots vor, die insbesondere von den Herstellern der Spiele eingerichtet werden…
…rechnerisch anteilig auf die "österreichischen" Spieler entfallende Gewinntangente vorstellen. 29. Darüber hinaus liegen sogenannte Pool Jackpots vor, die insbesondere von den Herstellern der Spiele eingerichtet werden. Jeder Internet Gaming Operator verpflichtet sich, einen Teil der Einsätze an den Spielehersteller (Provider) weiterzugeben und jener speist damit…
…wonach eine Veranlagung zur Umsatzsteuer nicht erfolge, da nach § 1 Abs. 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird, BGBl. Nr. 279/1995 idgF, zwingend das Vorsteuererstattungsverfahren durchzuführen sei. Aus…
…Eidgenössischen Justiz und Polizeidepartments vom 11. Juli 2007 für Gr zur nichtgewerbsmäßigen Einfuhr von Waffen und Munition (unter Anführung der Bf. als Herstellerin). In der Beschwerdeverhandlung hielt der steuerliche Vertreter der Bf. zum Sachverhalt ergänzend noch Folgendes fest: Die Kunden der Bf. seien überwiegend Millionäre…
…in den freien Verkehr mit anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung angemeldet habe. Nachdem das Zollamt Lörrach von der C. eine Lizenz des Herstellers der Chips verlangt habe, sei diese nach Österreich ausgewichen und habe die Sendungen über die Zollstelle St. Margareten umgeleitet. Anfang Februar 2010 sei dem…
…maßgebend. Besteht keine Verpflichtung zur Bekanntgabe des Gesamtverbrauchs gemäß MVEG-Zyklus, so hat bei Kraftfahrzeugen gemäß § 2 Z 2 der Steuerschuldner den Kraftstoffverbrauch durch eine Bestätigung des Herstellers des Kraftfahrzeuges nachzuweisen. Bei ausländischen Herstellern trifft die Verpflichtung den gemäß § 29 Abs. 2 KFG Bevollmächtigten. Wird…
…Wird keine derartige Bestätigung beigebracht, so ist der Steuersatz mit dem 0,2fachen der Leistung in Kilowatt anzunehmen." Da gegenständlich weder ein CO2-Emmissionswert noch ein Kraftstoffverbrauchswert gemäß MVEG-Zyklus oder durch Bestätigung des ausländischen Herstellers nachgewiesen wurde, war die NoVA nach der oben zitierten…
…maßgebend. Besteht keine Verpflichtung zur Bekanntgabe des Gesamtverbrauchs gemäß MVEG-Zyklus, so hat bei Kraftfahrzeugen gemäß § 2 Z 2 der Steuerschuldner den Kraftstoffverbrauch durch eine Bestätigung des Herstellers des Kraftfahrzeuges nachzuweisen. Bei ausländischen Herstellern trifft die Verpflichtung den gemäß § 29 Abs. 2 KFG Bevollmächtigten. Wird…
…maßgebend. Besteht keine Verpflichtung zur Bekanntgabe des Gesamtverbrauchs gemäß MVEG-Zyklus, so hat bei Kraftfahrzeugen gemäß § 2 Z 2 der Steuerschuldner den Kraftstoffverbrauch durch eine Bestätigung des Herstellers des Kraftfahrzeuges nachzuweisen. Bei ausländischen Herstellern trifft die Verpflichtung den gemäß § 29 Abs. 2 KFG Bevollmächtigten. Wird…
…zumessen. Diese kann unseres Erachtens nur darin erblickt werden, dass der Gesetzgeber eine Akzessorietät zwischen einem geltend gemachten Vorsteuerabzug und dem Erfordernis einer Vorsteuerberichtigung herstellen1 und Letztere somit nur für den Fall, dass der ursprüngliche Vorsteuerabzug durch den Leistungsempfänger (zumindest partiell) erfolgreich geltend gemacht wurde…
…im Veranlagungs- oder im Erstattungsverfahren - geben darf. Im Fall von Bf. ist richtigerweise ausschließlich das Vorsteuererstattungsverfahren anwendbar, da Bf. ein ausländischer Unternehmer ist, der keine umsatzsteuerbaren Ausgangsumsätze in Österreich ausführt und somit die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 der VO BGBl 1995/279 idgF erfüllt…
…von § 9 Abs 2 TS 2 KStG zu "ignorieren". 13 Denn nur so können auch tiefere ausländische Ebenen pro forma als Gruppenmitglieder auftreten und damit insgesamt - also bis zum nächsthöheren inländischen Gruppenmitglied oder dem Gruppenträger - eine durchgängige Beteiligungskaskade iSv § 9 Abs 4 KStG herstellen. Tritt…
…auf eigene Kosten anderwärtig angemietet, wobei die Bf. in ihrer Entscheidung völlig frei gewesen sei, welchem Hersteller/Vermieter sie sich bediene und ob sie die VLTs käuflich erwerbe oder anmiete. Im vorliegenden Fall überlasse die Bf. der B. nicht die Berechtigung, VLTs in ihren Räumlichkeiten…
…vielmehr auf eigene Kosten anderwärtig angemietet, wobei die Beschwerdeführerin in ihrer Entscheidung völlig frei war, welchem Hersteller/Vermieter sie sich bedient und ob sie die VLTs käuflich erwirbt oder anmietet. Weiters ist festzuhalten, dass sich die Beschwerdeführerin - wie unterstellt - auch nicht verpflichtet hat, irgendwelche Annehmlichkeiten…