…bestehen, dass vorsätzliche Finanzvergehen, ausgenommen bloße Finanzordnungswidrigkeiten, von entsprechendem Gewicht begangen worden wären, wobei zu seiner Aufklärung derartige Auskunftsersuchen an Kredit- oder Bankinstitute gerechtfertigt und erforderlich erscheinen. 6. Ein Verdacht ist dabei mehr als eine bloße Vermutung; er hat auch die subjektive Tatseite zu umfassen…
Im gegenständlichen Fall wird A jedoch nicht lediglich vorgeworfen, dass er in der YD-Eood der tatsächliche Machthaber (also der faktische Entscheidungsträger im Unternehmen) gewesen sei bzw. ist, sondern dass er selbst der tatsächliche Gesellschafter gewesen sei bzw. ist und im Rahmen seines Tatplanes zur…
…ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten, über dem Bankgeheimnis nach § 38 Abs. 1 BWG unterliegende Tatsachen von Kredit- oder Bankinstituten eingeholt werden. Ausgeschlossen wäre in diesem Sinne eine zur Sachverhaltsaufklärung erforderliche Anordnung von Auskunftsersuchen an Bank- und Kreditinstitute nach § 99 Abs. 6 FinStrG jedenfalls, wenn bloß der Verdacht begangener…
…wahrt. 10. Es hat somit aufgrund der die Finanzstrafbehörde zugekommenen Akten- und Beweislage ein entsprechender Verdacht zu bestehen, dass vorsätzliche Finanzvergehen, ausgenommen bloße Finanzordnungswidrigkeiten, von entsprechendem Gewicht begangen worden sind, wobei zu seiner Aufklärung derartige Auskunftsersuchen an Kredit- oder Bankinstitute erforderlich und, weil auch verhältnismäßig…
…dass vorsätzliche Finanzvergehen, ausgenommen bloße Finanzordnungswidrigkeiten, von entsprechendem Gewicht begangen worden sind, wobei zu seiner Aufklärung derartige Auskunftsersuchen an Kredit- oder Bankinstitute gerechtfertigt und erforderlich erscheinen. 3.5. Ein Verdacht ist dabei mehr als eine bloße Vermutung; er hat auch die subjektive Tatseite zu umfassen…
…ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten, über dem Bankgeheimnis nach § 38 Abs. 1 BWG unterliegende Tatsachen von Kredit- oder Bankinstituten eingeholt werden. Ausgeschlossen wäre in diesem Sinne eine zur Sachverhaltsaufklärung erforderliche Anordnung von Auskunftsersuchen an Bank- und Kreditinstitute nach § 99 Abs. 6 FinStrG jedenfalls, wenn bloß der Verdacht begangener…
…Abgabenhinterziehung schuldig, wenn er vorsätzlich - entgegen der oben beschriebenen Verpflichtung - einen Teil seiner steuerpflichtigen Umsätze nicht in sein steuerliches Rechenwerk aufgenommen hat oder zu Unrecht Vorsteuern aus seiner Privatsphäre geltend gemacht hat und solcherart unter Verletzung der genannten Verpflichtung zur Abgabe von dem obgenannten § 21…
… 83 Abs. 2 FinStrG idFd BGBl I 2010/104) und gerade dieser Umstand einer Durchbrechung des Bankgeheimnisses im Falle einer Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen des Verdachtes eines vorsätzlichen Finanzvergehens (mit Ausnahme von Finanzordnungswidrigkeiten) zuvor den Verfassungsgerichtshof veranlasst hatte, der schriftlichen Verständigung über die erfolgte Einleitung…
…des genannten Gesetzes oder in Amtshilfefällen gem. § 2 Abs. 2 ADG aufgehoben ist und für vorsätzliche Finanzvergehen, ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten, die mit Finanzvergehen, für die das Bankgeheimnis aufgehoben ist, unmittelbar zusammenhängen. (5) Behauptet der zur Verschwiegenheit Verpflichtete oder der Beschuldigte, dass die Voraussetzungen für eine Beschlagnahme…
…werden darf und der Vorsteuerabzug nicht versagt werden darf, wird bei der Verletzung von formalen Verpflichtungen (bloßen Finanzordnungswidrigkeiten) im Normalfall die Anwendung gelinderer Maßnahmen wie zB die Verhängung einer angemessenen Geldbuße dem Verhältnismäßigkeitsgebot eher Rechnung tragen als der Verlust des Vorsteuerabzuges. Das österreichische UStG 1994…
…295.957,37 € und Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen in Höhe von 32.965,30 €) bis spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit sowie der nicht erfolgten Bekanntgabe der Höhe der geschuldeten Beträge bis zum obig angeführten Zeitpunkt wegen der Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeiten nach …
…die Prüfung auch auf den Zeitraum ab 2016 beschränkt. Aus dem Akteninhalt nicht ableitbar und als Begründung für die Abweisung unseres Beschwerdebegehrens untauglich erscheint die in der Begründung der BVE aufscheinende, bloße Behauptung: Der Tatbestand der vorsätzlichen, bzw. zumindest bedingt vorsätzlichen Abgabenverkürzung ist jedenfalls gegeben…
…Geschäftsführung gesetzt wurden, auf Grund derer über die Körperschaft wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung oder eines vorsätzlich begangenen Finanzvergehens im Sinne des Finanzstrafgesetzes (FinStrG), BGBl. Nr. 129/1958, ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten, rechtskräftig eine Verbandsgeldbuße im Sinne des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes (VbVG), BGBl. I Nr. 151/2005, verhängt worden…
…des genannten Gesetzes oder in Amtshilfefällen gem. § 2 Abs. 2 ADG aufgehoben ist und für vorsätzliche Finanzvergehen, ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten, die mit Finanzvergehen, für die das Bankgeheimnis aufgehoben ist, unmittelbar zusammenhängen. (5) Behauptet der zur Verschwiegenheit Verpflichtete oder der Beschuldigte, daß die Voraussetzungen für eine Beschlagnahme…
…des genannten Gesetzes oder in Amtshilfefällen gem. § 2 Abs. 2 ADG aufgehoben ist und für vorsätzliche Finanzvergehen, ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten, die mit Finanzvergehen, für die das Bankgeheimnis aufgehoben ist, unmittelbar zusammenhängen. (5) Behauptet der zur Verschwiegenheit Verpflichtete oder der Beschuldigte, daß die Voraussetzungen für eine Beschlagnahme…
…des genannten Gesetzes oder in Amtshilfefällen gem. § 2 Abs. 2 ADG aufgehoben ist und für vorsätzliche Finanzvergehen, ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten, die mit Finanzvergehen, für die das Bankgeheimnis aufgehoben ist, unmittelbar zusammenhängen. (5) Behauptet der zur Verschwiegenheit Verpflichtete oder der Beschuldigte, daß die Voraussetzungen für eine Beschlagnahme…
…Bankgeheimnisses im Abgabenverfahren war nicht vorgesehen, sondern bestand nur gegenüber den Strafgerichten oder den Finanzstrafbehörden. Die Auskunftserteilung der Bank setzte ein eingeleitetes Finanzstrafverfahren wegen vorsätzlicher Finanzvergehen, ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten, voraus (§ 38 Abs 2 Bankwesengesetz/BWG in der bis 14.Aug 2015 geltenden Fassung BGBl. I Nr…
…durch ein Organ der Finanzstrafbehörde erfolgen. 9. Nach alter Rechtslage hingegen hatte die Verständigung über die erfolgte Einleitung eines Untersuchungsverfahrens wegen vorsätzlicher Finanzvergehen (ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten) tatsächlich in Bescheidform zu ergehen (siehe die Erkenntnisse VfGH 9.6.1988, B 92/88 und VwGH 5.4.1989…
…durch ein Organ der Finanzstrafbehörde erfolgen. 9. Nach alter Rechtslage hingegen hatte die Verständigung über die erfolgte Einleitung eines Untersuchungsverfahrens wegen vorsätzlicher Finanzvergehen (ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten) tatsächlich in Bescheidform zu ergehen (siehe die Erkenntnisse VfGH 9.6.1988, B 92/88 und VwGH 5.4.1989…
…Umstände feststellen können. Diese Konsequenz des § 12 Abs. 14 UStG können durch die bloße Einhaltung formaler Voraussetzungen nationaler Vorschriften nicht beseitigt werden (EuGH 18.12.2014, C‑131/13). Der Vorsteuerabzug bei Wissenmüssen um eine Mehrwertsteuerhinterziehung bzw. einem Finanzvergehen iZm der Mehrwertsteuer ist nicht nur in…