…in vollem Umfang, auch hinsichtlich der jeweils den anderen Beschuldigten betreffenden Schuld- und Strafaussprüche und gegen die Verfahrenseinstellungen Beschwerde an das Bundesfinanzgericht erhoben. Gegen die Ausmessung der Strafen, darunter auch die anteiligen Wertersatzstrafen, wurde dabei vorgebracht wie folgt: Letztlich sei die verhängte Strafe, insbesondere zum…
…8. Die obigen Ausführungen gelten grundsätzlich auch für eine Ausmessung einer anteiligen verhältnismäßigen Wertersatzstrafe samt diesbezüglicher Ersatzfreiheitsstrafe betreffend B. Betreffend seine Person hat der Spruchsenat in Anbetracht der von ihm festgestellten nur untergeordneten Beteiligung des Zweitbeschuldigten die Geldstrafe lediglich mit € 6.000,00, also…
…wirtschaftlichen Verhältnisse wohl unverhältnismäßig. In diesem Sinne auch der Spruchsenat, wenn er im Spruch seiner Entscheidung ausdrücklich auf § 19 Abs. 5 FinStrG Bezug genommen hat. Liegt aber eine Unverhältnismäßigkeit vor, sind gemäß § 19 Abs. 6 FinStrG bei der Bemessung der anteiligen verhältnismäßigen Wertersatzstrafe wiederum die…
…Kz, mit einem gemeinen Wert von 6.500,00 €, über den Bf. eine anteilige Wertersatzstrafe iHv. 1.040,00 € (in Worten: eintausendvierzig Euro) und gemäß § 20 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit auf eine Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Tagen verhängt. C) Gemäß § 185 Abs…
…begangen und werde hiefür zu einer Geldstrafe von EUR 5.000,00 im Nichteinbringungsfall zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 3 Wochen und einer anteiligen Wertersatzstrafe von EUR 60.000,00 im Nichteinbringungsfall ebenso zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 3 Wochen sowie zum Ersatz der Kosten des Verfahrens…
…8. Die obigen Ausführungen gelten grundsätzlich auch für eine Ausmessung einer anteiligen verhältnismäßigen Wertersatzstrafe samt diesbezüglicher Ersatzfreiheitsstrafe betreffend B. Betreffend seine Person hat der Spruchsenat in Anbetracht der von ihm festgestellten nur untergeordneten Beteiligung des Zweitbeschuldigten die Geldstrafe lediglich mit € 6.000,00, also…
…1.050,93, festzusetzen. 7. Die genannten und oben ausführlich dargestellten Strafzumessungsgründe gelten auch für die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafen im Falle der Uneinbringlichkeit der anteiligen verhältnismäßigen Wertersatzstrafen, wobei wiederum der Umstand der schlechten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Beschuldigten außer Ansatz zu lassen ist. 8. Die den…
…0296). In gleicher Weise etwa auch BFG 6.10.2015, RV/1300004/2014) (zur Entwicklung der Judikatur ausführlich z.B. Doralt, ÖJZ 2019/7, "FinStrG: Wertersatzstrafe und gemeiner Wert - OGH/VwGH gegen OGH/VwGH" sowie Fellner, FinStrG I, § 19 Rz 12; Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt…
…allerdings die Gitarren zwischenzeitig schon verkauft wurden, stünde der gesamte Wertersatz zur Bedeutung der Tat oder zu dem den Täter treffenden Vorwurf außer Verhältnis. War nun beim Beschuldigten von der Vorschreibung des anteiligen Wertersatzes für die Gitarren infolge Unverhältnismäßigkeit teilweise abzusehen, sind dabei wiederum gemäß …
…als geringfügig einzustufen. Einer weiteren Reduzierung der anteiligen Wertersatzstrafe standen jedoch vor allem generalpräventive Gründe entgegen, um mögliche Finanzstraftäter in vergleichbaren Situationen von der Begehung von Finanzvergehen abzuhalten. Die Verfahrenskosten gründen sich auf § 185 FinStrG. Zahlungsaufforderung: Die Wertersatzstrafe und die Kosten des Finanzstrafverfahrens werden gemäß …
…der Begehung des Finanzvergehens hatten; ist dieser Zeitpunkt nicht feststellbar, so ist der Zeitpunkt der Aufdeckung des Finanzvergehens maßgebend. Die Ausmessung der anteiligen Wertersatzstrafe iHv. € 5.500,00 erfolgte entsprechend der Relation der verhängten Geldstrafe (1/3). Die Verfahrenskosten gründen sich auf § 185 Abs…
…Abs. 1 lit. a FinStrG, wonach ein anteiliger Kostenersatz im Ausmaß von pauschal 10% der verhängten Geldstrafe, maximal aber ein Betrag von € 500,00, festzusetzen ist. Zahlungsaufforderung: Die zusätzliche Geldstrafe, die verhältnismäßige Wertersatzstrafe und die Kosten des Finanzstrafverfahrens werden gemäß § 171 Abs. 1 und …
…Schuld der Beschuldigten (§ 23 Abs 1 FinStrG) wäre ohne Berücksichtigung des besonderen Milderungsgrundes der unverhältnismäßig langen Verfahrensdauer einerseits beim Erstbeschuldigten die Verhängung einer Geldstrafe von EUR 29.000,00 (dies entspricht etwa 30 % des höchstmöglichen Strafrahmens von EUR 97.256,05), im Uneinbringlichkeitsfall 85 Tage…
…angesichts des aktenkundigen Tatplanes gravierend ist, kann von einem unverhältnismäßigen Vorwurf keine Rede sein. Da es sich beim Verfall um eine zwingende Rechtsfolge handelt, können die Milderungs- und Erschwerungsgründe zudem nur bei der Verhängung der Geld- oder Wertersatzstrafe Berücksichtigung finden, wobei der Verfall bei der…
…II resultierenden nicht ergriffenen 100 Stangen Zigaretten der Marke Chesterfield Blue ein anteiliger Teilwertersatz in der Höhe von € 2.000,00 verhängt. e. Gemäß § 20 Abs. 1 FinStrG tritt an die Stelle der Wertersatzstrafe im Falle deren Uneinbringlichkeit eine (weitere) Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer…
…Möglichkeit in Erwägung gezogen, hier eine weitere Strafe in Form eines Wertersatzes auszusprechen. Die ausgesprochene (Neben-)Strafe ist schon dem Grunde nach unberechtigt. Dem Erkenntnis ist zu entnehmen, dass sich die Wertensatzstrafe insb auf § 19 Abs 1 lit a FinStrG stützt. Gemäß § 19 Abs 1…
…Verfall aufgehoben und gemäß § 19 Abs. 5 FinStrG über Bf. eine teilweise Wertersatzstrafe in Höhe von 19.890,- (60%) € verhängt. Gemäß § 20 FinStrG wurde die für den Fall der Uneinbringlichkeit des Wertersatzes an dessen Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe mit 26 Tagen festgesetzt. Gemäß § 35 Abs…
… 19 Abs. 6 FinStrG sind dabei die Grundsätze der Strafbemessung (§ 23 FinStrG) anzuwenden. Die Finanzstrafbehörde hat die Vorschreibung eines vollen Wertersatzes gegenüber dem Beschuldigten als unverhältnismäßig angesehen, ohne dies zu begründen. Bei einem errechneten Wertersatz von € 23.113,37 (Warenwert inklusive Eingangsabgaben) hat die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. über die Beschwerde des Bf., Wien, vom 4. September 2019, gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, als Abgabenstrafbehörde vom 26. August 2019, MA67/67/2019, wegen der Verwaltungsübertretung…
…Verwirklichung des Straftatbestandes aus besonderen Gründen nur schwer hätte vermieden werden können. Dem Beschwerdeführer kommen die Milderungsgründe der verwaltungsstrafrechtlichen Unbescholtenheit sowie der unverhältnismäßig langen Dauer des Verfahrens aus einem nicht vom Beschwerdeführer zu vertretenden Grund zu (der Einspruch gegen die Strafverfügung datiert vom 18.10…