…begangen hat. Handelt es sich um ein Delikt im Sinn des kanonischen Strafrechts, so ist gemäß den Bestimmungen des kanonischen Strafrechts vorzugehen. Sollte die Strafverfolgung die Entlassung aus dem Klerikerstand zur Folge haben, entfällt jede Verpflichtung des Diözesanbischofs zu einem angemessenen Unterhalt (vgl. c. 1350 §§…
…Vertrages räumt L seiner Ehefrau F, ………., zur Befestigung des gesetzlichen Anspruches seiner Ehefrau auf gemeinsame Wohnung und des angemessenen Unterhaltes, mit sofortiger Wirkung auf Lebenszeit das Wohnungsrecht in dem vorbeschriebenen Haus ein. Das Wohnungsrecht ist ein Wohnungsgebrauchsrecht. Das Wohnungsrecht ist als Dienstbarkeit…
…begangen hat. Handelt es sich um ein Delikt im Sinn des kanonischen Strafrechts, so ist gemäß den Bestimmungen des kanonischen Strafrechts vorzugehen. Sollte die Strafverfolgung die Entlassung aus dem Klerikerstand zur Folge haben, entfällt jede Verpflichtung des Diözesanbischofs zu einem angemessenen Unterhalt (vgl. c. 1350 §§…
…einer Erholungsreise, des Unterrichtes und der Berufsausbildung, der Befriedigung angemessener geistiger Bedürfnisse und Unterhaltungen und vieles mehr. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die nachfolgende Kostenaufstellung eines typischen Monats: [Grafik] In dieser Aufstellung nicht enthalten sind nicht regelmäßig anfallenden Kosten, wie die Neuanschaffung von…
… 2 Abs. 2 FLAG 1967 ab und führte weiters aus, dass der Sohn in der Lage sei, die Unterhaltskosten überwiegend selbst zu tragen. Ein Eigenantrag des Sohnes sei möglich. Der Bf. brachte gegen den Abweisungsbescheid fristgerecht Berufung ein, dies mit folgender Begründung: "1.) Die erhöhte…
…Erholungsreise, des Unterrichtes und der Berufsausbildung, der Befriedigung angemessener geistiger Bedürfnisse und Unterhaltungen und vieles mehr. Diese Kosten sind grundsätzlich konkret (allenfalls im Schätzungsweg) zu ermitteln. Sodann sind diesen tatsächlichen Unterhaltskosten die Unterhaltsleistungen des Familienbeihilfenwerbers gegenüberzustellen. Allerdings sind die relevanten Gesetzesstellen diesbezüglich widersprüchlich; so stellt …
…angemessener geistiger Bedürfnisse und Unterhaltungen und vieles mehr. Die tatsächlichen Unterhaltskosten eines Kindes sind grundsätzlich unter Mitwirkung des Erziehungsberechtigten (bei minderjährigen Kindern) bzw. bei volljährigen Kindern unter deren Mitwirkung konkret zu ermitteln, gegebenenfalls zu schätzen. Nicht entscheidungsrelevant ist dabei ua. die Feststellung fiktiver durchschnittlicher Unterhaltskosten…
…der Befriedigung angemessener geistiger Bedürfnisse und Unterhaltungen und vieles mehr. Diese Kosten sind grundsätzlich unter Mitwirkung des Familienbeihilfenwerbers konkret zu ermitteln. Ob eine Person die Unterhaltskosen für ein Kind überwiegend trägt, hängt nun einerseits von der Höhe der gesamten Unterhaltskosten für das Kind in einem…
…Familienbeihilfe dem Beschwerdeführer gewährt) nach Zustellung der gegenständlichen Entscheidung nicht umgehend (innerhalb angemessener Frist) durch das Finanzamt entschieden werden, stünde dem Sohn des Beschwerdeführers die Einbringung einer Säumnisbeschwerde gemäß § 284 BAO offen. Unter freier Würdigung aller angeführten Umstände, insbesondere der unterbliebenen Darstellung der tatsächlichen Unterhaltskosten…
…der Befriedigung angemessener geistiger Bedürfnisse und Unterhaltungen und vieles mehr (vgl. UFSW vom 26.06.2012, RV/3074-W/11; UFSW vom 26.06.2012, RV/3074-W/11). Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes hängt die Beurteilung, ob jemand die Unterhaltskosten für ein Kind…
…Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienstes und dem Beginn bzw. der frühestmöglichen Fortsetzung der Berufsausbildung das dauernde Unvermögen, sich selbst wegen einer Behinderung Unterhalt zu verschaffen. Da der Sohn des Bf. die Lehrzeit mit 27.9.2012 beendet hat, war wie im Spruch zu entscheiden. Für…
…Unterrichtes und der Berufsausbildung, der Befriedigung angemessener geistiger Bedürfnisse und Unterhaltungen und vieles mehr. Diese Kosten sind grundsätzlich konkret (allenfalls im Schätzungsweg) zu ermitteln. Sodann sind diesen tatsächlichen Unterhaltskosten die Unterhaltsleistungen des Familienbeihilfenwerbers gegenüberzustellen. Laut vorgelegten Überweisungen haben Sie im November 2024, Februar 2025 und…
…2. 2016 persönlich überreicht, dem Finanzamt bekannt: Kinderbetreuungskosten als Unterhaltspflichtiger Alleinerzieher für das Jahr 2012. Im Jahr 2012 wohnte ich getrennt von der Ex-Frau, in [*****Adresse_Wien_19_1*****]. Die Kinder gehören zum Haushalt meiner Ex-Frau. Die Kinder wurden tagsüber, an Nachmittagen zehn…
…und der Berufsausbildung, der Befriedigung angemessener geistiger Bedürfnisse und Unterhaltungen und vieles mehr. Diese Kosten sind grundsätzlich konkret (allenfalls im Schätzungsweg) zu ermitteln. Sodann sind diesen tatsächlichen Unterhaltskosten die Unterhaltsleistungen des Familienbeihilfenwerbers gegenüberzustellen. Da Sie nicht den überwiegenden Unterhalt für ***6*** finanzieren, besteht kein Anspruch…
…der Haushaltszugehörigkeit des Kindes im zusammenhangstehenden Lasten zu berücksichtigen sind. Die Kindesmutter bekommt für das bei ihr wohnende Kind vom Kindesvater einen monatlichen Unterhalt von € 350,00 und die Familienbeihilfe sowie den Kinderabsetzbetrag vom Finanzamt. Damit sind die Kosten für das bei der Kindesmutter…
…dass er für den Zeitraum Jänner 2017 bis August 2017 abgewiesen wurde. Begründet wurde dies wie folgt: "Da die Unterhaltszahlungen vom Kindesvater nicht in der Höhe der österreichischen Familienbeihilfe geleistet werden, ist der Antrag abzuweisen." Gegen diesen Bescheid richtet sich die Beschwerde vom 19.10…
…Ergänzende Feststellungen zu weiteren, allenfalls hier verfahrensrelevanten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers (Vorliegen zusätzlicher Zahlungs- bzw. Unterhaltsverpflichtungen) lassen sich aus der im Rahmen der amtswegigen Ermittlungspflicht festzustellenden Aktenlage, welche insbesondere keine Anhaltspunkte für abweichende Vermögensverhältnisse oder für zusätzlich dem Bf. zur Verfügung stehende Bezugsquellen…
…Berufsausbildung zu erfüllen. Die Eltern haben gemäß § 140 Abs. 1 ABGB zur Deckung der ihren Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse des Kindes unter Berücksichtigung seiner Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten nach ihren Kräften anteilig beizutragen. Der Anspruch auf Unterhalt mindert sich gemäß § 140 Abs. 3 ABGB insoweit…
…Haus um EUR 1.700,-- monatlich gemietet hätte, alles zu unternehmen, keinen Unterhalt für die Kinder zu bezahlen. Der Kindesvater schwerpunktmäßig strebt wie gesagt den hauptsächlichen Aufenthalt der Kinder bei sich an, führt aus, dass die Familienbeihilfe nach wie vor von der Mutter bezogen werde…
…der Stiftung sondern dem Stifter zugerechnet werden. [Seite 8 des Berufungsschreibens] Die vom VwGH nicht im Betriebsvermögen und auch nicht dem Unternehmen zugeordneten Fälle der Nutzung von Immobilien durch den Gesellschafter erfassten stets Fälle ohne jegliche bzw. ohne angemessene Einnahmenerzielung (vgl. VwGH 26.3.2007…