…Behörde (auch) die Beschwerde gegen den Wiederaufnahmebescheid als unbegründet ab. Der gesonderten Bescheidbegründung vom selben Tag ist dazu zu entnehmen: "Zur Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Körperschaftsteuer (...) 2011: (...) Neu hervorgekommen im Prüfungsverfahren ist jedenfalls die Tatsache, dass die Wertpapierkäufe im Jahre 2009 auf den Namen [X…
…vertreten durch ***Stb***, über die Beschwerde vom 18.01.2019 bzw vom 18.02.2019 gegen die Bescheide des seinerzeitigen Finanzamtes ***X*** vom 19.12.2018 über die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für die Jahre 2011 bis 2016 und…
…Verwaltungsgericht kann mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anderslautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können (vgl…
…auf die Bestimmung des § 19 leg. cit. verweisenden Rechtsfolgen Platz gegriffen und ein anderslautender Bescheid hätte erlassen werden können. Die Aufhebung nach § 278 Abs. 1 BAO stellt eine Ermessensentscheidung dar, welche nach den Grundsätzen der Zweckmäßigkeit und Billigkeit zu treffen ist. Zur Ermessensentscheidung hinsichtlich der…
…mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen worden sind, bei deren Durchführung ein anderslautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Becheiderteilung hätte unterbleiben können. In Ansehung…
…mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anderslautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Die Abgabenbehörde hat…
…mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1 BAO) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anderslautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Wie der…
…im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Voraussetzungen für die Wiederaufnahme eines abgeschlossenen Verfahrens sind daher - das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel - eine abändernde Auswirkung auf den Spruch des Bescheides und - eine dem Gesetz entsprechende Ermessensausübung 3.2. Ein im Spruch anderslautender Bescheid: Umsatzsteuerpauschalierung versus…
…Verwaltungsgericht kann mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anderslautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können (vgl…
…ein Geschäftsführerwechsel. Diese Subunternehmen sind nicht ident mit jenen der Außenprüfung für den Zeitraum 2018 - 2021. Die Abgabenbehörde hat Ermittlungen unterlassen, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden können. Insbesondere wurden unterlassen: 1) Ermittlungen dazu, welche Arbeitnehmer von den Subunternehmen beschäftigt wurden…
…anderslautende Einkommensteuerbescheide herbeizuführen, da die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 2 Abs. 2 EStG 1988) Teil der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer (§ 2 Abs. 1 EStG 1988) sind und damit zum Bescheidspruch (§ 198 Abs. 2 BAO) zählen. Dass die Wiederaufnahmegründe tatsächlich dazu führen, dass im Spruch anderslautende…
…kann das Verwaltungsgericht mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anderslautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können…
…Bf. fehlten, kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei ordnungsgemäßer Durchführung dieser Ermittlung von der Abgabenbehörde möglicherweise ein anderslautender Bescheid zu erlassen wäre oder auch eine Bescheiderlassung unterbleiben könne. Beispielsweise, weil die Antragstellerin im Zuge der vollständigen Offenlegung des Sachverhaltes im Lichte der dargestellten eindeutigen Rechtslage…
…mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anderslautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Zweck dieser Norm…
…setzt voraus, dass Ermittlungen gemäß § 115 Abs. 1 BAO unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderlassung hätte unterbleiben können (Ritz, BAO5, Rz 9 zu § 278). Im gegenständlichen Fall hat das Finanzamt ausgehend von der unrichtigen Rechtsauffassung, es…
…entsprechend dem § 1 VO BGBl. Nr. 1995/279 kein anderslautender Bescheid hätte ergehen können. Im Rahmen des mit dem Bf. durchgeführten finanzgerichtlichen Vorhalteverfahrens stellte sich folgender Sachverhalt heraus: Der Bf. betreibt/betrieb ein Speditionsunternehmen in Kiefersfelden und übernahm die Durchführung von Güterbeförderungen. Da er weder…
…2015, Ra 2015/16/0037). Zulässig ist sie nach dem Gesetz erstens, wenn Ermittlungen unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können (§ 278 Abs. 1 erster Satz BAO). Die Aufhebung und Zurückverweisung ist zweitens unzulässig…
…kann das Verwaltungsgericht mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anderslautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können…
…mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anderslautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Da die Abgabenbehörde…
…angeführten Gründen ergeben sich daher auch andere Bemessungsgrundlagen beim Umrechnungszuschlag. Es ist zudem -nach Ansicht des Richters- nicht ausgeschlossen, dass bei der Vornahme der gebotenen Ermittlungen (Überprüfung der einzelnen Meldungen) ein anderslautender Bescheid hätte erlassen werden können. Ermessensprüfung Die Aufhebung und Zurückverweisung gemäß § 278 Abs…