…wenn die tätige Person in der Betätigung ihres geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers steht oder im geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist. Die von der B-s.r.o. bzw. von A als deren Geschäftsführer bei den diversen inländischen…
…sich als Zulassungsbesitzer selbst als Täter einer Verwaltungsübertretung zu bezeichnen, weshalb die gegenständliche Lenkererhebung ein Verstoß gegen das Selbstbezichtigungsverbot des Art. 6 MRK darstelle. Das Instrument der Lenkerauskunft nach § 2 des Wiener Parkometergesetzes 2006 und der inhaltlich gleichlautenden Bestimmung des § 103 Abs. 2 KFG steht…
…des Verwaltungsgerichtshofes genügt es nicht, der Behörde irgendeine Mitteilung zu machen; vielmehr ist die zur Auskunftserteilung verpflichtete Person durch die Erteilung einer unrichtigen bzw. unvollständigen Auskunft – sei es, dass eine andere Person genannt wurde als diejenige, der das Fahrzeug tatsächlich überlassen worden ist, sei es…
…Eintritt zu laufen. Sie beginnt aber nie früher zu laufen als die Verjährungsfrist für die Festsetzung der Abgabe, gegen die sich die Straftat richtet. Gemäß § 31 Abs. 2 FinStrG beträgt die Verjährungsfrist für Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 drei Jahre, für andere Finanzordnungswidrigkeiten ein Jahr, für die…
…Unerheblich ist dabei, ob der Täter gegen Pflichten verstößt, die ihm persönlich auferlegt sind, oder ob es sich um einen Verstoß gegen Pflichten handelt, die einen anderen treffen, aber vom Täter für diese andere Person wahrgenommen werden. Als subjektiver Tatbestand ist bedingter Vorsatz, es ernstlich…
…die ergeben hätten, dass es sich um eine andere Person gleichen Namens handelt, hat die belangte Behörde nicht gepflogen. Der Umstand, dass sich Mde. ***9*** ***10*** im Zeitpunkt der Abstellung des Kraftfahrzeuges im 77. oder 78. Lebensjahr befunden hat, steht der Annahme, dass ihr das…
…Verständigung von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gelegene Vorhalt von Taten nicht dadurch preisgegeben werden, dass dieser auf Ebene der Finanzstrafbehörde nicht in die entsprechenden Feststellungen einging, soll dem Bundesfinanzgericht die theoretische (abstrakte) Möglichkeit belassen werden, anders als mit Freispruch über den Tatvorwurf aus der Einleitungsverfügung…
…weil er weiterhin eine andere Person als Gesellschafter-Geschäftsführerin vorgeschoben hatte. Wer umfangreiche und langfristige Handlungen zur Verdunkelung eines steuerlich relevanten Sachverhaltes (hier: der Tatsache, dass er selbst der Empfänger der in Österreich als Einkünfte aus Kapitalvermögen einkommensteuerbaren und -steuerpflichtigen Ausschüttungen aus der bulgarischen YD…
…demnach war dies eine andere Person, was der Bf. vor dem BFG auch zugestanden hat. Beide Damen gaben die Kreditkartenumsätze in einer nahezu geringfügigen Größenordnung an, was dafür spricht, dass eine Annahme von 10 % Kreditkartenumsätzen als sehr großzügig geschätzt anzusehen ist. Auch die Angaben von…
…Grad wahrscheinlichen tatsächlich anderen Geschehensablauf hinzuweisen (vgl. z. B. VwGH 20.11.1996, 96/15/0135; UFS 7.6.2004, FSRV/0129-W/03). Damit steht aber für das gegenständliche Verfahren fest, dass es sich sowohl bei der Täterschaft eines Dritten, als auch bei der…
…Bundesfinanzgericht als erwiesen erachteter abweichender Sachverhalt angenommen, sondern das Verfahren lediglich eingestellt, weil keine grobe Fahrlässigkeit im Sinne der §§ 36 Abs. 1, 8 Abs. 3 FinStrG vorgelegen sei. In der Begründung des Erkenntnisses wird darüber hinaus ausdrücklich festgehalten, dass sich die grobe Fahrlässigkeit anders definiere…
…Bundesfinanzgericht als erwiesen erachteter abweichender Sachverhalt angenommen, sondern das Verfahren lediglich eingestellt, weil keine grobe Fahrlässigkeit im Sinne der §§ 36 Abs. 1, 8 Abs. 3 FinStrG vorgelegen sei. In der Begründung des Erkenntnisses wird darüber hinaus ausdrücklich festgehalten, dass sich die grobe Fahrlässigkeit anders definiere…
…des VwGH ausreichend, dass der Bf. als Zulassungsbesitzer die begehrte Auskunft unterlassen bzw. dem individuell bezeichneten Auskunftsverlangen nicht entsprochen hat (vgl. VwGH 29.1.1992, Zl. 92/02/0017; 26.1.1998, Zl. 96/17/0345). Sachverhaltsmäßig steht fest, dass der Bf. die Lenkerauskunft mit…
…hinterzogen wurde.) Indem im anzuwendenden Gesetzeswortlaut „hinterzogen“ als Eigenschaft der Abgabe, hinsichtlich deren Festsetzung die Verjährung zu untersuchen ist, behandelt wird, umfasst der Gesetzeswortlaut auch Fälle, in denen nicht der Abgabepflichtige, sondern eine andere Person die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale der Hinterziehung erfüllt hat. Nach…
…werden können, hier somit der vom Bf. ausgeliehene, zur Tatbegehung angesichts der festgestellten Menge zweifellos unentbehrliche PKW, der (zusätzlichen) Strafdrohung des Verfalls. Dabei gilt allerdings, dass dann, wenn andere Personen (als der Täter) ihr Eigentum an den vorstehend genannten Sachen, außer Monopolgegenständen, nachweisen, auf Verfall…
…auch tatsächlich von der beschuldigten Person verwirklicht worden ist. Nach den getroffenen Sachverhaltsfeststellungen vermochte das Bundesfinanzgericht nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit festzustellen, ob der Bf als Beschuldigter das verfahrensgegenständliche zum Beanstandungszeitpunkt am angelasteten Tatort abgestellt hat. Somit sieht es das Bundesfinanzgericht in…
…B und allenfalls auch andere Personen - als für die Beschwerdeführerin handelnd - mit der D-AG abgeschlossen haben: Insoweit ist nach der obigen Definition der Verein C die aus den gesuchten Geschäftsverbindungen mit der Bank verfügungsberechtigte Person und somit tatsächlich beschwerdeberechtigt. Dies gilt auch für die…
…wie sich der „Markenwert“ ziffernmäßig zusammensetzt. Erst im Zuge der Betriebsprüfung sei festgestellt worden, dass sich der Firmenwert des eingebrachten Einzelbetriebes verwiegend aus nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern ergebe. Grundsätzlich stehe es dem Abgabepflichtigen frei, eine andere Rechtsansicht als die Abgabenbehörde zu vertreten. Um die Strafbarkeit auszuschließen…
…wenn der Täter die Verwirklichung des Unrechtes des Sachverhaltes zwar nicht anstrebt, ja nicht einmal mit Bestimmtheit des verpönten Erfolgs rechnet, dies jedoch für möglich hält, d. h. als naheliegend ansieht, einen solchen Erfolg hinzunehmen gewillt ist. Auch unter Berücksichtigung des festgestellten Sachverhaltes ist davon…
… 136 FinStrG eingestellt. Als Begründung wurde ausgeführt: "Auf Grund des durchgeführten Beweisverfahrens, insbesondere Einsichtnahme in die Veranlagungsakten und Verlesung des Strafaktes steht im Zusammenhalt mit der Verantwortung des Beschuldigten nachstehender Sachverhalt fest: [...] Der Beschuldigte weist keine finanzstrafrechtlichen Vorstrafen auf. Im Jahr 2020 wurde eine Betriebsprüfung…