…Ich“-Form geschrieben. Es gibt darin keinen Hinweis darauf, dass die Bf. als Vertreterin (Bevollmächtigte) für eine andere Person auftritt. Die einzige Erwähnung einer anderen Person, nämlich dass das Kraftfahrzeug „auf meine Mutter angemeldet“ ist, bedeutet vom Wortsinn her kein Auftreten der Bf. im Namen…
…ist im Rechtsmittelverfahren absolut unzulässig, sodass hier dahingestellt bleiben kann, ob etwa eine andere Person durch das Abstellen des Fahrzeuges in der Lorystraße 55 die Parkometerabgabe verkürzt hätte oder ob die Voraussetzungen für die Befreiung von der Parkometerabgabe gemäß § 6 lit. b zweiter Fall Parkometerabgabeverordnung…
…mehrere Personen als verantwortliche Beauftragte zu bestellen, denen für das ganze Unternehmen oder für bestimmte räumlich oder achlich abgegrenzte Bereiche des Unternehmens die Verantwortung für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften obliegt. Für bestimmte räumlich oder sachlich abgegrenzte Bereiche des Unternehmens können aber auch andere Personen zu…
…sei und so seine nunmehrige Verantwortung keine neue, sondern vielmehr die erste Verantwortung im bisherigen Strafverfahren darstelle. Dem Bf. sei (zum Zeitpunkt des gegen ihn durchgeführten Finanzstrafverfahrens) lediglich die Person des Y, nicht jedoch (schon) der Umstand bekannt gewesen, dass der Genannte letztlich – am 13…
…P2 zu belegen im Stande wären, wurden von Ihnen im Zuge des gegenständlichen Verwaltungsstrafverfahrens, trotz gebotener Gelegenheit weder angeboten noch vorgelegt. Deshalb scheint Ihre Behauptung, das Fahrzeug sei einer anderen Person (welche mittlerweile verstorben ist) überlassen gewesen bzw. gelenkt worden, unglaubwürdig. Dies lässt darauf schließen…
…in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, Anspruch auf Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften des zuständigen Mitgliedstaats, als ob die Familienangehörigen in diesem Mitgliedstaat wohnen würden" Des Weiteren gelte laut selbiger Verordnung folgende Rechtslage: "Wird nach den gemäß Nummern 1 und 2 anzuwendenden Rechtsvorschriften eine Person nur dann…
…wurde dort die Vermittlung von Geschäftsdienstleistungen angeführt. Konkret hat A Leiharbeiter vermittelt an die Kunden R-GmbH (2007 bis Anfang 2008) sowie S-K.s. (2008 bis ca. Mitte 2009) [andere Personalbereitsteller]. Die S-K.s. ist eine Kommanditgesellschaft, die in Tschechien im Handelsregister eingetragen…
…diese Sache (für einen bestimmten Zweck, für eine bestimmte Aufgabe) nutzt. Unzweifelhaft hat A und nicht eine andere Person laut den Beobachtungen der Polizei in Übereinstimmung mit der übrigen Aktenlage solcherart den gegenständlichen PKW mit tschechischem Kennzeichen verwendet. Als geschäftsführender Alleingesellschafter der B-s.r…
…werden insoweit obsolet, als sich durch Änderung der Sach- oder Rechtslage die Voraussetzungen für ihren Inhalt ändern. Abgabenrechtliche Ansprüche, z.B. auf Familienbeihilfe, sind grundsätzlich weder verzichtbar noch vom Anspruchsberechtigten auf eine andere Person übertragbar. Die gesetzlichen Voraussetzungen für den Verzicht im Sinne des § 2a…
…Das Auskunftsbegehren der belangten Behörde wurde zwar fristgerecht beantwortet, allerdings ohne eine konkrete Person bekanntzugeben, der das verfahrensgegenständliche Fahrzeug zum Abstellzeitpunkt überlassen worden war, da die beschwerdeführende Partei sich selbst und eine andere Person genannt hat, sodass die belangte Behörde berechtigt war die erteilte Auskunft…
…arbeitet ***6*** und ist eine korrekte, unbescholtene und absolut glaubwürdige Person. Es ist auch nicht notwendig, daß die in der Parkometerabgabeverordnung bestimmte Verpflichtung zur Abgabenentrichtung vom Fahrzeuglenker erfüllt wird, dies kann auch unmittelbar durch jede andere Person erfolgen, wie eben auch im gegenständlichen Fall. Aufgrund…
…15/0023), ist diese Judikaturlinie nicht auf den gegenständlichen Fall übertragbar. Dies schon deswegen nicht, weil die belangte Behörde im Beschwerdefall ausdrücklich einen Bescheidadressaten im Spruch des Bescheides nennt und dieser eine andere Person ist, als jene, die im Adressfeld des Bescheides aufscheint. Nach Ansicht…
…persönlich gerichteten Beschwerdevorentscheidung vom 23. Dezember 2015, Zahl nnnnnn/nnnnn/02/2015, als unzulässig zurück. Begründend führte das Zollamt aus, dass mit der Zeichenfolge "Vollmacht ausgewiesen zu RV xxxxxx/2010 u.a." der einschreitende Rechtsanwalt erklärt habe, im Namen und auf Rechnung einer anderen Person…
…ein vom Bf in Österreich angelegtes Depot mit Radarwarngeräten gibt es laut Aktenlage nicht. ***X*** oder eine andere Person hat die Sendungen dann in Österreich abgeholt oder wurden diese auf Anweisung von ***X*** nach Deutschland weitergeschickt. Damit wurde das Risiko einer Zollkontrolle in Deutschland umgangen…
…Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer hat im Jahr ***15*** keine Unterhaltszahlungen für die Kinder ***6*** und ***7*** geleistet. 2. Für diese Kinder stand in sämtlichen Monaten des Jahres ***15*** einer anderen Person ein Unterhaltsabsetzbetrag nach § 33 Abs. 4 Zif. 3 Einkommensteuergesetz (EStG)…
…hat, Einspruch erheben. Beschuldigter ist die in der Strafverfügung als solche bezeichnete Person. Nur sie kann gegen die Strafverfügung Einspruch erheben, nicht aber eine andere Person. Ein von einer anderen Person erhobener Einspruch ist daher zurückzuweisen. Die angefochtene Strafverfügung wird ausdrücklich an Herrn ***2*** gerichtet…
…idgF" zu korrigieren. 3.1. Objektives Tatbild Als Erwachsenenvertreter hatte der Beschwerdeführer unter anderem die Verwaltung des Vermögens und die Vertretung bei Rechtsgeschäften, insbesondere zur Deckung des Wohn-, Lebens- und Betreuungsbedarfs der vertretenen Person zu besorgen. Reparaturarbeiten und § 57a KFG-Überprüfungen wurden regelmäßig durch den…
…eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig" ist. Dies ist im Fall der Beschwerdeführerin Österreich (siehe oben). Solche Doppelbesteuerungsabkommen teilen das Besteuerungsrecht nach bestimmten Kriterien zwischen den beteiligten Staaten auf. So sieht Art. 18 Abs. 1 DBA ***3*** vor, dass wenn "eine in einem Vertragsstaat ansässige Person…
… 6 Abs. 4 Buchstabe c) UStG die seinerzeitige steuerbefreite Ausfuhr aus der Union durch eine andere Person (H.-AT) erfolgte, welche nunmehr die Rückwarenbegünstigung in Anspruch nimmt. Auf Grund der obenstehenden Ausführungen war daher der Beschwerde teilweise stattzugeben und spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision…
…ein vom Bf in Österreich angelegtes Depot mit Radarwarngeräten gibt es laut Aktenlage nicht. ***X*** oder eine andere Person hat die Sendungen dann in Österreich abgeholt oder wurden diese auf Anweisung von ***X*** nach Deutschland weitergeschickt. Damit wurde das Risiko einer Zollkontrolle in Deutschland umgangen…