…Doppelstudium": § 2 Abs. 1 lit b FLAG 1967 enthält keine Sonderregelung für Doppel- bzw. Zweitstudien. Es ist daher möglich, nach Abschluss der Berufsausbildung für ein weiteres Studium die Familienbeihilfe zu beziehen. Für dieses weitere Studium sind die Anspruchsvoraussetzungen so zu prüfen, als wäre kein Erststudium…
…zu finden. Nach der Rechtsprechung würde ein Zweitstudium nach abgeschlossenen Erststudium die Unterhaltspflicht grundsätzlich nicht verlängern (vgl. zB OGH 26.2.1997, 3 Ob7/97v). Nur dann, wenn das Kind eine ernsthafte Neigung und besondere Eignung sowie ausreichenden Fleiß für das Zweitstudium erkennen lasse, wäre…
…von mir, Mag. A B, vorliegen. 3) Das Zweitstudium „Soziale Arbeit" erwies sich trotz des Vollzeitcharakters als geeignet, das Erststudium zu ergänzen, als einerseits „Soziale Arbeit" sozusagen die Praxisseite der Kultur- und Sozialanthropologie ist und andererseits von der Universität Wien in Aussicht gestellt wurde, allenfalls…
…haben. Festzustellen ist auch, dass nach der Übermittlung der Erfolgsnachweise aus dem Zweitstudium "Soziale Arbeit" und des Studienblattes für "Kultur- und Sozialanthropologie" im November 2015 Ende November durch das FA Gänserndorf/Mistelbach eine "Mitteilung über den Bezug der Familienbeihilfe" an mich erfolgte, die den Bezug…
…vom 17.6.2016 wird angegeben, das Studium der Kultur- und Sozialanthropologie sei (über Anraten eines Mitarbeiters des Finanzamts) weiter als Erststudium anzusehen ("weil sonst die Auszahlung der Familienbeihilfe einzustellen sei"). Das Studium "Soziale Arbeit" sei Zweitstudium. Die Behauptung, dass ab 2013/14 ein Studienwechsel…
…Doppelstudium Rechtswissenschaften und Geschichte und seit dem Studienjahr 2013/14 Philosophie. Im Studienjahr 2013/14 hat sie dabei die erforderlichen Punkte (16 im erste Semester und 17 im zweiten Semester) erreicht. Im aktuellen Studienjahr 2014/15 hat sie zusätzlich Katholische Fachtheologie inskribiert, ebenfalls als Zweitstudium…
…von ***M*** betriebene Lehramtstudium mit drei Unterrichtsfächern (Biologie und Umweltkunde, Deutsch und Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung) anzusehen. Das Erweiterungsstudium ist nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes kein Zweitstudium, sondern Teil des bestehenden Lehramtstudiums (= Hauptstudium). § 54a Universitätsgesetz 2002 regelt zu Erweiterungsstudien: "Die Zulassung zu einem und…
…dagegen auf dem Standpunkt, es seien nur die Prüfungen vom Bachelorstudium Philosophie (43 ECTS) als "Hauptstudium", nicht aber jene vom Bachelorstudium Deutsche Philologie (18 ECTS) als "Zweitstudium" anzuerkennen und gelangt so zu einer Wartezeit von einem Semester, es läge ein "Stehsemester" vor. Im im Falle…
…vorgelegen habe, dass sich aber auf Grund von anrechenbaren Prüfungen im Ausmaß 5,5 ECTS-Punkten aus dem Erststudium (Bachelorstudium ***Studienrichtung1***) für das Zweitstudium (Bachelorstudium ***Studienrichtung2***) der Rückforderungszeitraum auf den Zeitraum September 2023 bis Februar 2025 reduziere. Am 17.09.2025 habe die Bf. einen…
…ein FLAG-begünstigtes Doppelstudium vor. Die belangte Behörde ist zu Unrecht nicht auf die Anrechnung eines Teiles des im Zweitstudium erzielten Studienerfolgs auf den Erfolg im Erststudium nicht eingegangen. Belangte Behörde: Es liegt ein verspäteter und somit FLAG-schädlicher Studienwechsel vor, weil der Studienwechsel erst…
…Eine Versagung der Familienbeihilfe ist in der Folge nicht nachvollziehbar, wird sie doch in den Monaten Juli bis September auch während des Studiums gewährt. Eine Differenzierung zwischen Erst- und Zweitstudium sieht das Gesetz allerdings nicht vor, sodass vor Vollendung des 25. Lebensjahres jedenfalls Familienbeihilfe zusteht…
…geeigneten Universität zu haben, habe sich seine Tochter an der Anton Bruckner Privatuniversität für 1 Jahr (WS 2015/16 und SS 2016) beurlauben lassen. Gleichzeitig habe sie dieses Jahr für ein Zweitstudium bzw. Nebenstudium an der Universität Wien (Bachelorstudium Transkulturelle Kommunikation) genutzt. Ab dem WS…
…Wesentlichen aus, dass der Sohn der Bf. einen Studienwechsel vollzogen habe und auf Grund der Anrechnung von Vorstudienzeiten aus dem Erststudium sich die Studienzeit für eine Beihilfengewährung für das nachfolgende Zweitstudium verkürze. Dadurch ergebe sich kein Beihilfenanspruch für den genannten Zeitraum. In ihrer, gegen den…
…März 2015 führte die Bf. ins Treffen, dass ihre Tochter bereits im ersten Semester des Zweitstudium ein Wahlfach absolviert habe um den Studienerfolg von 16 ECTS bis zum Dezember 2014 erbringen zu können. Aus den Unterlagen sei ersichtlich, dass der geforderte Studienerfolg als mit 4…
…Erststudium) an der Fachhochschule FH abgeschlossen hat (Bachelorprüfungszeugnis vom 12.07.2013). Laut dieser AIS-Abfrage hat das besagte Kind im Wintersemester (WS) 2011/2012 an der Universität U das „Bachelorstudium Mathematik“ (Zweitstudium) begonnen. 4. Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht (BFG) Nach Vorlage der Berufung an…
…sind Sie der Meinung ich hätte einen Studienwechsel vorgenommen. Ich darf Ihnen versichern, dass weiterhin BWL mein Hauptstudium ist und Jus von mir nur als Zweitstudium betrieben wird. Zusätzlich zu meiner Teilnahme an BWL – Vorlesungen wurden von mir auch Übungen und Prüfungen in Jus abgelegt…
…Aufnahmetests angemeldet, sich diesbezüglich vorbereitet und den Test fürs Lehramt bestanden und somit ehestmöglich das Zweitstudium Lehramt ab Herbst 2023 aufgenommen habe. Der FB-Anspruch bestehe nach Ansicht des Bf "für die Zeit bis zum frühestmöglichen Beginn einer weiteren Berufsausbildung". Allerdings übersieht der Bf, dass…
…Zeitraum Oktober 2019 - März 2024 an der Universität ***13*** im Bachelorstudium ***10*** eingeschrieben. Seit Oktober 2021 betreibt sie das Diplomstudium ***12*** als Hauptstudienrichtung, das ***10*** wird als Zweitstudium geführt. Die Hauptstudienrichtung wurde nach dem 4. inskribierten Semester gewechselt, es liegt somit ein beihilfenschädlicher Studienrichtungswechsel vor…
…iZm einem ordentlichen Universitätsstudium oder einem Fachhochschulstudium stellten auch vorher nicht abzugsfähige Ausbildungskosten dar, vgl VfSlg 13/696/1994 sowie etwa VwGH 23.5.1996, 95/15/0038; anders uU beim Zweitstudium, vgl zum Jusstudium eines Betriebswirtes VwGH 7.4.1981, 14/2763/80, 1981…
…vom 18.3.2024 sowie dem übrigen Vorbringen als erwiesen anzusehen, dass ***K1a*** nicht beabsichtigte, sein Studium im Fach Metallurgie parallel als "Zweitstudium" weiterzuführen, sondern im Wintersemester (WS) 2018/19 ein weiteres (neues) Studium an der FH Wien begonnen hat, wodurch ein beihilfenschädlicher Studienwechsel iSd …