… 167 Abs. 2 BAO) und kämen daher in jenen Fällen zum Tragen, in denen berechtigte Zweifel am wahren wirtschaftlichen Gehalt einer behaupteten vertraglichen Gestaltung bestehen. Die Rechtsprechung über die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen ist Ausfluss der wirtschaftlichen Betrachtungsweise des § 21 BAO (vgl…
……." (siehe festgestellter Sachverhalt). Diese Buchung sehe so aus wie jede andere Buchung. Am Ende der Mitteilung sei das Restguthaben ihres Kontos um 2,10 € verringert. Dieses Vorbringen ist durchaus geeignet, Zweifel am tatbestandsmäßigen Verhalten der Bf. zu erwecken. Denn aufgrund der Sachverhaltsfeststellungen im…
…Einbringen des Vorlageantrages am 22.09.2021 die an sie vorgenommene Zurechnung durch ihr diesbezügliches Vorbringen veranlasste, maß der erkennende Senat diesen früher getätigten Aussagen einen höheren Wahrheitsgehalt zu als der in der mündlichen Verhandlung getätigten, abweichenden Aussage. 2.2.2. Vorliegen eines vorsätzlichen Handelns …
…nicht in Zweifel stehende Bezahlung der hart arbeitenden Arbeitskräfte ist keine gemeinnützige Leistung. Das Anbieten und Ausüben von Reinigungsarbeiten einfacher Art für Betriebe und Haushalte am freien Markt bei marktüblichem Entgelt, von welchem überdies nur ein Anteil von 5 % (zusätzlich eines Anteiles am Gehalt des…
…zu verteidigen. Von einer Verhandlungsunfähigkeit kann daher ebenfalls nicht ausgegangen werden. Dennoch stehen seitens des erkennenden Senates begründete Zweifel am Vorliegen einer schuldhaften Verhaltensweise der Bf. dahingehend, dass sie es vorsätzlich für die Monate Monate 1-12/2009 und 1-12/2010 unterlassen habe, richtige…
…durch die Beschuldigte telefonisch (am 19.8.2013) bekannt gegebene Adresse: Adr mittels Hinterlegung zugestellt. Der strafbestimmende Wertbetrag beträgt insgesamt € 69.242,00 und gliedert sich wie folgt: USt 2008 € 41.314,00 fahrlässig ESt 2011 € 27.928,00 vorsätzlich. Die maßgeblichen…
…Da der Bf. bei Kenntnisnahme der beiden Aufforderungen umgehend gehandelt und nachgemeldet hat, war nicht von einer vorsätzlichen Meldepflichtverletzung auszugehen, zumal er erst am 31. Oktober 2023 die beiden Aufforderungen gelesen hat. Er hat dadurch das Finanzvergehen der grob fahrlässigen Verletzung der Meldepflicht nach § 5…
…gesprochen. Meiner Meinung nach sind sie Freunde." Wie der Spruchsenat mit dieser Aussage eine Beteiligung des Beschuldigten konstruieren kann, ist jedenfalls nicht nachvollziehbar. Es fehlt nicht nur an Wissentlichkeit, sondern allem voran am Vorsatz des Beschuldigten, dem Z. N. € 1.000,00 zu borgen…
…VwGH betont jedoch, dass diese Kriterien nur im Rahmen der Beweiswürdigung Bedeutung haben und daher dann zum Tragen kommen, wenn berechtigte Zweifel am wahren wirtschaftlichen Gehalt einer behaupteten vertraglichen Gestaltung bestehen. Das Fehlen einer schriftlichen Vereinbarung allein bewirkt daher keine verdeckte Ausschüttung. Die besonderen Umstände…
…Willen gehabt hätte, diese Beträge wieder an die GmbH zurück zu führen. Somit bestehen schon Zweifel am Vorliegen der objektive Tatseite und kann diese als nicht gesichert erwiesen angesehen werden. Darüber hinaus hat der Bf. in Bezug auf die subjektive Tatseite vorgebracht, seiner Steuerberaterin sämtliche…
…davon auszugehen, dass in Fällen, in denen eine Straftat mit rechtskräftigem Urteil als erwiesen angenommen wurde, keine begründeten Zweifel am Tatgeschehen offengeblieben sind, die eine nochmalige Überprüfung durch ein anderes Gericht oder eine Verwaltungsbehörde rechtfertigen (vgl VwGH 24.4.2025, Ra 2024/15/0060, mwN…
…Dezember 2024 (zugestellt am 19.12.2024) wurde die Beschwerde vom 22.08.2024 als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen angeführt, dass angesichts des mehrjährigen Aufenthaltes ***L***, die Bf unter Berücksichtigung der Hinweise auf den Mitteilungen des Finanzamtes Zweifel am weiterhin bestehenden Beihilfenanspruch hätte…
…die durchgeführten Erhebungen, Beweisergebnisse und die darauf basierenden Betriebsprüfungsberichte in sich schlüssig und nachvollziehbar und durch das Geständnis des ***Name1*** dem Grunde nach bestätigt worden. Es gab daher für das Gericht am vorsätzlichen Handeln des Beschuldigten keine Zweifel, zumal festgestellt worden ist, dass Geschäfte vorgetäuscht…
…nicht berücksichtigen. Andererseits müssen zweifelhafte Tatsachen, die den Beschuldigten entlasten zu Gunsten des Beschuldigten berücksichtigt werden. Bestehen zum Beispiel Zweifel am Tatvorsatz, so kommt eine Bestrafung wegen eines Vorsatzdeliktes - in dubio pro reo - nicht in Betracht (Fußnote 4: Leitner/Prandl/Kert, Handbuch Finanzstrafrecht4, Rz 2647…
…Vollmacht auszuweisen. Gem § 83 Abs 4 BAO kann von einer ausdrücklichen Vollmacht abgesehen werden, wenn keinerlei Zweifel am Bestehen und Umfang der Vertretungsbefugnis bestehen. Eine solche Vertretungsbefugnis kann auch durch eine konkludente Handlung erteilt werden, wenn nämlich der Vollmachtgeber einen äußeren Tatbestand gesetzt hat, der…
…oder bei Gericht gemäß § 31 Abs. 4 lit. b FinStrG nicht eingerechnet wird (hier: die Zeit ab Einleitung des Finanzstrafverfahrens am 30.1.2013). Begeht der Finanzstraftäter während der Verjährungsfrist betreffend ein Finanzvergehen ein weiteres vorsätzliches, nicht bloß geringfügiges Finanzvergehen, so tritt gemäß § 31 Abs…
…bis November 2014 konkret diese angeblichen Scheinleistungen Y-GmbH betreffen (siehe Punkt 1.). Nachdem die Finanz selbst 50% als Fremdleistung anerkennt, liegen zumindest Zweifel am Nichtvorliegen der Fremdleistungen vor, sodass in dubio pro reo hinsichtlich der gesamten Abgabe vorzugehen ist. c) Zur Subfirma J.K…
…49 Abs. 1 lit. a FinStrG erstattet. Auch insoweit bestehen keine Zweifel am Vorliegen des Eventualvorsatzes betreffend die nicht zeitgerechte Entrichtung der im Schuldspruch A) b) genannten lohnabhängigen Abgaben. Gemäß § 28a Abs. 2 VbVG sind für von der Finanzstrafbehörde zu ahndende Finanzvergehen von Verbänden die §…
…im Veranlagungsjahr 2012 in Höhe von insgesamt € 27.423,54 sowohl bei Vorliegen der Eingangsrechnungen als auch aufgrund der Bankbelege gewinnmindernd erfasst wurde. Insoweit bestehen seitens des Bundesfinanzgerichtes sehr wohl Zweifel am Vorliegen einer grob fahrlässigen Handlungsweise des Bf., der die entsprechenden Belege (Rechnungen…
…Handlungsweise mit Ablauf des Jahres 2014 beendet hat, weswegen eine Zuschätzung zu den Besteuerungsgrundlagen in Anlehnung an die Vorjahre als realitäts- und wirtschaftsnah sowie der Lebenserfahrung entsprechend anzusehen ist. Insgesamt bestehen Zweifel am Vorliegen der objektiven Tatseite, wie sie im Spruch dieses Erkenntnisses dargestellt und…