IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, vertreten durch die Steuerberater_A, über die Beschwerde vom 29. April 2014 gegen den Einkommensteuerbescheid der belangten Behörde Finanzamt_A für das Jahr 2011 (vom 2. April 2014) nach Durchführung…
Wenn ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (§ 31) die Grenzen überschreitet, die einem begünstigungsschädlichen "unentbehrlichen Hilfsbetrieb", also einem "Zweckverwirklichungsbetrieb", gezogen sind, oder überschreitet er den Bedingungs- und Wirkungskreis eines "entbehrlichen Hilfsbetriebes", werden also die der an sich begünstigten Körperschaft dienenden Potentiale, insbesondere die geschäftsartigen, betriebsähnlichen Mittel in einer…
…der Bescheidbeschwerde erhoben. Im Beschwerdefall komme die Steuerbefreiung nach § 21 Abs. 3 Z 4 KStG 1988 zur Anwendung. Die gesamte Tätigkeit des Beschwerdeführers stelle einen unentbehrlichen Hilfsbetrieb (Zweckverwirklichungsbetrieb im Sinne des § 45 Abs. 2 BAO dar, der in nur einer Buchhaltung abgebildet werde. Um diesen…
…Projekt besonders schwer beeinträchtige Personen beschäftigt werden, die eine besondere Betreuung benöügen. In der Bescheidbegründung bestätigt das Finanzamt die in der Literatur vertretene Rechtansicht, wonach die Frage des Wettbewerbes sich bei reinen Zweckverwirklichungsbetrieben nicht stellt. Nur bei Mischbetrieben, wenn ein einheitlicher Geschäftsbetrieb auch materielle Interessen…
…Dasselbe gilt, wenn die Körperschaft einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb iSd § 31 BAO führt, der weder ein entbehrlicher Hilfsbetrieb (§ 45 Abs. 1 Bzw. 1a BAO) noch als Zweckverwirklichungsbetrieb (§ 45 Abs. 2 BAO; unentbehrlicher Hilfsbetrieb) anzusehen ist (Ebner/Hammerl/Oberhuber, Die Besteuerung der Vereine11, B008/2). Laut § 31…
…Rechtsgrundlage verankerten Zweck eine logische Einheit. Betrieblicher und ideeller Bereich würden somit zusammenfallen und seien nicht trennbar. Durch die Betriebsführung selbst werde der Zweck verwirklicht, daher auch die synonyme Bezeichnung "Zweckverwirklichungsbetrieb" (vgl. ua Renner in Baldauf/Renner/Wakounig, Die Besteuerung der Vereine, C106 und C109)…
…2 BAO auszugehen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist ein unentbehrlicher Hilfsbetrieb iSd § 45 Abs. 2 BAO ("Zweckverwirklichungsbetrieb") nur dann anzunehmen, wenn die entfaltete Tätigkeit für sich die unmittelbare Zweckerfüllung ist, wenn die Tätigkeit also Teil des ideellen Zweckes ist, im Zweck gelegen ist…
…der Satzung des Bw. vom 28. Oktober 2010 sowie der Passus "zur Erhaltung der Vereinsanlage" lassen aus der Sicht des BFG allerdings den Schluss zu, dass es sich dabei um keinen Zweckverwirklichungsbetrieb, sondern primär um einen Mittelbeschaffungsbetrieb handelt, also um einen solchen, der in erster…
… 45 Abs. 2 BAO liegt dann vor, wenn der begünstigte Zweck nicht anders als durch den Geschäftsbetrieb erreicht werden kann. Der Zweckverwirklichungsbetrieb muss notwendiger Bestandteil der gemeinnützigen Tätigkeit sein. Die Unentbehrlichkeit wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der angestrebte Zweck auch durch unentgeltliche, nur durch Spenden…
…45 Abs. 2 BAO liegt somit nur dann vor, wenn der begünstigte Zweck nicht anders als durch den Geschäftsbetrieb erreicht werden kann. Der Zweckverwirklichungsbetrieb muss notwendiger Bestandteil der gemeinnützigen Tätigkeit sein. Die Unentbehrlichkeit wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der angestrebte Zweck auch durch unentgeltliche, nur…
…237ff., der zusammenfassend feststellt, dass von gemeinnützigen Rechtsträgern unterhaltene Beschäftigungsbetriebe für Menschen mit Behinderungen, für Haftentlassene und für Betriebe im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik (sozialökonomische Betriebe) den klassischen Zweckverwirklichungsbetrieb mit der gebotenen Zweck-Mittel-Identität darstellen. Nach Ansicht von Prinz/Prinz, Gemeinnützigkeit im Steuerrecht, 113…
…der Wettbewerbsneutralität vorrangig und aus der Sicht der Gemeinnützigkeit unvermeidbar. Nach Ansicht von Tanzer in Ritz, BAO § 45 Tz 2 sind reine Zweckverwirklichungsbetriebe nicht steuerpflichtig. Nur bei Mischbetrieben, wenn ein einheitlicher Geschäftsbetrieb auch materielle Interessen verfolgt, sollte die Konkurrenzfrage geprüft werden (ebenso Kofler in Achatz…
"Am 26.2.2009 wurde von Fa. Brigitta ***UV*** ein Krone Heckmähwerk EC 280 zum Preis von € 6416,67 exkl. USt erworben. Am gleichen Tag erfolgte der Ankauf eines gebrauchten Krone Heckmähwerks AM 2835 von ***IJ*** zum Preis von € 3.571,43 (exkl…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***1***, vertreten durch ***2***, über die Beschwerde vom 10. Juli 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich 1. vom 10. Juni 2009 betreffend Aufhebung gemäß § 299 BAO und 2. vom 18…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R über die als Beschwerde zu erledigende Berufung des M als Masseverwalter im Konkursverfahren der B.GmbH, vertreten durch V, Adresse, vom 23.01.2012 gegen den Körperschaftsteuerbescheid 2008 des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 20.12.2011…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl, über die Beschwerde der a b und c MEG a, d 56, h e, vertreten durch Dipl. Ing. c a, f 49, g i, vertreten durch Rechtsanwaltskanzlei Dr. a KG, m , h…
Das bedeutet aber noch nicht, dass entgegen den eindeutigen Urkunden Verkäuferin des Düngers die ***[1]*** Vertriebsges.m.b.H. und nicht die ***[8]*** ***[9]*** sp. z o.o. war. Insoweit – nicht aber hinsichtlich der vermeintlichen Existenz von „Einkaufsgemeinschaften“ in dem von der Bf behaupteten Umfang…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch BDO Graz GmbH, Hallerschloßstraße 1, 8010 Graz , über die Beschwerde vom 8.1.2013 gegen die Bescheide des Finanzamtes FA vom 04.12.2012, betreffend Einkommen- und Umsatzsteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Annika Streicher in der Beschwerdesache ***Bf***, ***BfAdr***, vertreten durch KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH, Fleischmarkt 1 Tür 3.Stock, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 7. September 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten…
(2) Die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit wird nicht selbständig ausgeübt, 1. soweit natürliche Personen, einzeln oder zusammengeschlossen, einem Unternehmen derart eingegliedert sind, daß sie den Weisungen des Unternehmers zu folgen, verpflichtet sind; 2. wenn eine juristische Person dem Willen eines Unternehmers derart untergeordnet ist, daß…