…Die „wirtschaftlich Verfügungsberechtigte " und Erstbegünstigte ist insofern dispositionsbefugt, als sie durch das ihr vorbehaltene Veto- und Zustimmungsrecht die Gestaltungsfreiheit des Stiftungsrats stark einzuengen vermag13. Dieser objektive Umstand kann - unter Bedachtnahme auf die Literatur - dem Vorliegen eines Mandatsvertrages gleichgesetzt werden.14 Auch wenn das Iiechtensteinische Recht…
…Einkünftezurechnung nicht zwischen In- und Auslandssachverhalten zu unterscheiden. Dem Stifter und Erstbegünstigten ist das formal übertragene Vermögen weiterhin zuzurechnen, da er aufgrund des Mandatsvertrags das Vermögen nicht aus der Hand gegeben hat. Die Einkünfte aus Kapitalvermögen sind demjenigen zuzurechnen, dem die Befugnis oder auch die…
…Treuhänder und Stiftungsrat aber in Wahrheit ein kontrolliertes Gebilde, eine transparente Einrichtung geschaffen wurde. - Für jede Beschlussfassung betreffend das Erlassen von Statuten oder Beistatuten (laut Beistatut 2002: nur mehr der Reglemente) muss die schriftliche Genehmigung des Stifters (der Allein- bzw. Erstbegünstigten) eingeholt werden. Aus der…
…Anlagen-Nr. 66. _________________________________________________________ gesetzlicher Bestimmungen gar nicht als wirtschaftlich berechtigte Person genannt werden. Im Sinne des Gesetzeszweckes des SPG 199660 und der damals in Kraft befindlichen EU-Geldwäscherichtlinie61 ist bei einer Stiftung der Stifter bzw. im vorliegenden Fall eben die Begünstigte, nämlich die Beschwerdeführerin, zu…
…ihrem eigenen Tod, bzw. bis zur Besachwalterung; diese Einschränkung ihrer Handlungsfähigkeit ergab sich erst nach dem Jahr 2007 und bleibt daher für die Lösung der hier strittigen Zurechnungsfrage ohne Bedeutung. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von…
…Stiftung — und das Vorliegen einer solchen kann die Abgabenbehörde bzw. die belangte Behörde nicht von vornherein ausschließen — ist es einem Begünstigten nur eingeschränkt möglich, Unterlagen zur Stiftung herauszugeben. Die Beschwerdeführerin hat die nicht gegründet, sondern ist lediglich nach dem Tod ihres Ehegatten Ermessens-Erstbegünstigte der…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes genügt es, von mehreren Möglichkeiten jene als erwiesen anzunehmen, die gegenüber allen anderen Möglichkeiten eine überragende Wahrscheinlichkeit oder gar die Gewissheit für sich hat und alle anderen Möglichkeiten absolut oder mit Wahrscheinlichkeit ausschließt oder zumindest weniger wahrscheinlich erscheinen lässt. Die Abgabenbehörde bzw…
…Bezug auf Erlangung der Begünstigtenrechte bzw. Informationsrechte der Begünstigen bzw. in Bezug auf die Befugnisse des Stiftungsrates getätigt, so kann diesen Ausführungen aus folgenden Gründen nicht gefolgt werden: Gemäß Z. 3 Beistatut sind Zweitbegünstigte nach dem Ableben der Erstbegünstigten und nach Vornahme der Ausschüttung gemäß…
…über ein reduziertes Vermögen verfügt habe, und Y.Z. auch nach der erfolgten Änderung der Stiftungsurkunde und dem Ausschluss des Bf. bzw. seinen Nachkommen als Begünstigte der AB Privatstiftung nicht eigenständig über das Vermögen der Stiftung verfügen habe können. Daher sei ein wirtschaftlicher Vorteil von…
…dass sie seit dem Tod der Stifterin als Begünstigte der Stiftung anzusehen sind - zumal in Ausnahmefällen (Ausbildung, Lebenshaltung, Krankheit, Unfall, Existenzgründung) schon vorher mit Zustimmung anderer Familienangehöriger Zuwendungen erfolgen könnten. Sämtliche Risiken und Chancen aus Wertänderungen des Vermögens gingen damit zugunsten bzw zulasten der Begünstigten. …
…akzeptiert, dass die zeitlich vorgelagerten Mitstifter (also die erste Generation, d. s. seine Eltern, bzw. nach Ableben des Vaters seine Mutter alleine) von ihrem Änderungsrecht und zwar unbeschränkt und ohne Mitsprache der nachgereihten Stiftergenerationen Gebrauch machen können, was schließlich auch tatsächlich eingetreten ist. Dem Bf…
…dem BFG wandte der Vertreter der Abgabenbehörde zusätzlich zu den bereits bekannt gegebenen Bedenken ein, es sei nicht nachvollziehbar, warum der Stiftungsrat ***5*** anlässlich seiner Amtsübergabe nicht alle wesentlichen Urkunden und Papiere übergeben haben sollte. Auch befinde sich keine schriftliche Zustimmung des Erstbegünstigten, nämlich des…
…keine Äußerungen vorliegen, ist zu festzuhalten: Es wurde auch im bisherigen Verfahren seitens der Abgabenbehörde und des BFG nicht behauptet, es sei ein Mandatsvertrag mit dem Inhalt verfasst worden, dass eine Weisungsbindung der Stiftung an die Instruktionen des Stifters bzw. Begünstigten besteht. Ebenso wurde nicht…
…nicht nur eine besondere rechtliche Handhabe gehabt haben, mit der er die Durchführung bestimmter Geschäfte gegenüber dem Stiftungsvorstand bzw. Verwaltungsrat hätte durchsetzen können, er müsste auch Chance und Risiko von Wertänderungen tragen. Die bloß faktische Erwartung allein, dass sich der Vertreter der Stiftung seinen Wünschen…
…bei An- und Verkaufsbeteiligungen innerhalb des Konzerns zu unerwünschten Gestaltungen geführt hat. Werden Beteiligungsanschaffungen im Konzern fremdfinanziert, sollen die Zinsen nicht mehr abzugsfähig sein; dadurch kann eine künstliche Erzeugung von abzugsfähigem Finanzierungsaufwand verhindert werden" (EBRV 981 BlgNR XXIV. GP, 9). "Seit dem Steuerreformgesetz 2005 sind…
…über die gesamte Laufzeit gegenüber dem Gegenwartswertverfahren und eine Abweichung von durchschnittlich 47,75% gegenüber dem Teilwertverfahren ohne Berücksichtigung zukünftiger Gehaltssteigerungen. Unabhängig davon, dass aus den EStR keine über das Gesetz hinausgehenden Rechte oder Pflichten begründet werden können, soll nach Ansicht des FAG der im…
…Juni 1996 wurde allen Begünstigten der X-Privatstiftung das Recht eingeräumt, das Ferienhaus B-Gasse (KG Y) höchstpersönlich selbst bzw. gemeinsam mit Familienangehörigen zu nutzen. Diese Zuwendung von Nutzungsrechten an Begünstigte wird im Zuge der Betriebsprüfung mit dem Mittelpreis des Verbraucherortes bewertet und entsprechend der…
…Vermögensübertragungen an Begünstigte oder Letztbegünstigte. Sie können in offener oder in verdeckter Form erfolgen und als Geld- bzw. Sachleistungen oder als Nutzungszuwendungen gewährt werden (vgl. Doralt, EStG 16 (1.1.2013) § 27 Tz 278). Sie setzen eine Bereicherung des Empfängers der Zuwendung und einen subjektiven…
…immer" anfallende Kapitalertragsteuer kann somit nicht bei der hier strittigen Bemessungsgrundlage der Stiftungseingangssteuer berücksichtigt werden und ist eine derartige Anrechnung weder dem Gesetzestext noch der Literatur bzw. Judikatur zu entnehmen. 3.2. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig…
…auf Steuergutschriften ab dem Jahr 2011 zum Ausdruck bringe. Der schwer verständliche zweite Satz in dieser Übergangsbestimmung, bringe lediglich zum Ausdruck, dass für vergangene Jahre weiterhin nur eine 12,5 %-ige Anrechnung erfolgen solle. Sinn und Ziel der Gesetzgebung sei die Beseitigung des Thesaurierungsvorteiles durch…