…weil ihr eigenes Hausrecht betreffend - zulässig, jedoch letztendlich unbegründet: 3.1. Gemäß § 93 Abs. 2 FinStrG dürfen - wie oben erwähnt - Hausdurchsuchungen, das sind Durchsuchungen von Wohnungen und sonstigen zum Hauswesen gehörigen Räumlichkeiten sowie von Wirtschafts-, Gewerbe- oder Betriebsräumen, nur dann vorgenommen werden, wenn begründeter Verdacht…
…veräußert. Auch diese Vorgänge sind wohl als verdeckte Ausschüttungen zu qualifizieren, bei welchen - wennschon keine Verkürzung von Körperschaftsteuer infolge vorliegender operativer Verluste bei der GmbH - zumindest wiederum Kapitalertragsteuer in beträchtlicher Höhe angefallen sein muss. Der Umstand, dass der Masseverwalter im Nachhinein von den rechtswidrigen Kaufverträgen…
…Hausrecht unterliegen, besteht für eine solche dritte Person, welche nicht in ihrem Hausrecht verletzt ist, keine Berechtigung, sich gegen diese Weisung zu beschweren. 4. Wie erwähnt, kann jeder, der durch die Durchführung der Durchsuchung (als ausgeübte unmittelbare finanzstrafbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt) in seinem Hausrecht betroffen…
…daher spruchgemäß zurückzuweisen. Selbst wenn man davon ausgehen würde, dass die Bf. durch die Anordnung der Durchsuchung dieses Safefachs bei der Bank in ihrem Hausrecht verletzt wurde und somit beschwerdelegitimiert ist, hätte der gegenständlichen Beschwerde aus folgenden Gründen auch inhaltlich kein Erfolg beschieden sein können:…
…eigenes Hausrecht betreffend - zulässig und zum Teil auch objektiv begründet: 3.1. Gemäß § 93 Abs. 2 FinStrG dürfen - wie oben erwähnt -Hausdurchsuchungen, das sind Durchsuchungen von Wohnungen und sonstigen zum Hauswesen gehörigen Räumlichkeiten sowie von Wirtschafts-, Gewerbe- oder Betriebsräumen, nur dann vorgenommen werden, wenn begründeter…
…die Anordnung erlassen habe, läge keine wirksame Anordnung vor (vgl. VwGH 19.5.2020, Ra 2019/14/0317, dort zur Frage der Erkennbarkeit der bescheiderlassenden Behörde). Dem Erfordernis dieser Bezeichnung der Behörde ist Rechnung getragen, wenn - nach objektiven Gesichtspunkten für jedermann, also unabhängig von der…
…eigenes Hausrecht betreffend - zulässig und zum Teil auch objektiv begründet: 3.1. Gemäß § 93 Abs. 2 FinStrG dürfen - wie oben erwähnt -Hausdurchsuchungen, das sind Durchsuchungen von Wohnungen und sonstigen zum Hauswesen gehörigen Räumlichkeiten sowie von Wirtschafts-, Gewerbe- oder Betriebsräumen, nur dann vorgenommen werden, wenn begründeter…
…eigenes Hausrecht betreffend - zulässig und zum Teil auch objektiv begründet: 3.1. Gemäß § 93 Abs. 2 FinStrG dürfen - wie oben erwähnt -Hausdurchsuchungen, das sind Durchsuchungen von Wohnungen und sonstigen zum Hauswesen gehörigen Räumlichkeiten sowie von Wirtschafts-, Gewerbe- oder Betriebsräumen, nur dann vorgenommen werden, wenn begründeter…
…eigenes Hausrecht betreffend - zulässig und zum Teil auch objektiv begründet: 3.1. Gemäß § 93 Abs. 2 FinStrG dürfen - wie oben erwähnt -Hausdurchsuchungen, das sind Durchsuchungen von Wohnungen und sonstigen zum Hauswesen gehörigen Räumlichkeiten sowie von Wirtschafts-, Gewerbe- oder Betriebsräumen, nur dann vorgenommen werden, wenn begründeter…
…Zur Zurückweisung der übrigen Beschwerden: Gemäß § 93 Abs. 7 FinStrG in der nunmehr relevanten Fassung ist jeder, der durch die Durchsuchung in seinem Hausrecht betroffen ist (hier: die B-GmbH), berechtigt, sowohl gegen die Anordnung als auch gegen die Durchführung der Durchsuchung derartiger, vom Hausrecht…
…Jänner 2011, ist jeder, der durch die Durchsuchung in seinem Hausrecht betroffen ist (hier: der Beschuldigte A und die mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt in einer Mietwohnung an der Anschrift X lebende Ehegattin B), berechtigt, sowohl gegen die Anordnung als auch gegen die Durchführung…
…der Beamten lediglich Mauerreste und ein Schutthaufen vorhanden waren, welche noch abgetragen wurden. An einem derartigen Gebilde besteht kein Hausrecht, welches verletzt werden könnte. Laut Judikatur des Verfassungsgerichtshofes bezweckt das Hausrechtsgesetz offenkundig den Schutz der Intimsphäre des Inhabers jeder "Räumlichkeit", die einer Wohnung vergleichbar ist…
…die Anordnung erlassen habe, läge keine wirksame Anordnung vor (vgl. VwGH 19.5.2020, Ra 2019/14/0317, dort zur Frage der Erkennbarkeit der bescheiderlassenden Behörde). Dem Erfordernis dieser Bezeichnung der Behörde ist Rechnung getragen, wenn - nach objektiven Gesichtspunkten für jedermann, also unabhängig von der…
…die Anordnung erlassen habe, läge keine wirksame Anordnung vor (vgl. VwGH 19.5.2020, Ra 2019/14/0317, dort zur Frage der Erkennbarkeit der bescheiderlassenden Behörde). Dem Erfordernis dieser Bezeichnung der Behörde ist Rechnung getragen, wenn - nach objektiven Gesichtspunkten für jedermann, also unabhängig von der…
…seien einer systematischen Durchsuchung unterzogen worden, sei auf die Rechtsprechung der Höchstgerichte hingewiesen. Nach dieser stellt die bloße Besichtigung eines wenn auch durch das Hausrecht geschützten Raumes bzw. die Vornahme eines Augenscheins in einem solchen keine Hausdurchsuchung isd HausRG dar. Ein Betreten zum Zwecke einer…
…(Verfahrenseinstellung und Zurückweisung) Grundsätzlich liegt ein AuvBZ vor, wenn Verwaltungsorgane im Rahmen der Hoheitsverwaltung einseitig gegen individuell bestimmte Adressaten einen Befehl erteilen oder Zwang ausüben und damit unmittelbar, d.h. ohne vorangegangenen Bescheid in subjektive Rechte des Betroffenen eingreifen. Inwieweit es sich bei den gesetzten…
…über die Funktionsweise der Kennzahl 335 berichtet worden ist. Ebenso wurde kein Zwang oder kein zwangsbewehrter Befehl ausgeübt, wenn der Veranlagungsakt betreffend Dr.C durch das Finanzamt P dem Bezirksgericht X übersendet worden ist (davon abgesehen, dass diese Amtshandlung nicht durch die belangte Behörde vorgenommen…
…Antrag auf Prüferwechsel (da eine unvoreingenommene Prüfung auf dieser Basis als schwer möglich erschien) verknüpft. Nach Rücknahme des Bescheides über die Begrenzung der UID-Nummer, kam betreffend der Betriebsprüfung keine weitere Verständigung, bis sich schließlich mit einem Telefonat am 9.12.2014 der o.g…
…und dazu auch keine Veranlassung hat. 4. Gründe für die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes In Anlehnung an die in § 143 BAO normierte Auskunftspflicht soll eine Auskunftsperson (natürliche oder juristische Person) in fremder Sache erst dann befragt werden, wenn die Verhandlungen mit dem Abgabepflichtigen (Betroffenen) nicht…
…Läge zwar die Ausübung einer Befehls- und Zwangsgewalt vor, fände diese aber wiederum ihre Deckung in erlassenen Bescheiden, bestünden keine faktischen Amtshandlungen. Mit Beschwerde bekämpfbar, wenn solches zugelassen, wären vielmehr die dem behördlichen Wirken zugrundeliegenden Bescheide. Eine etwaige Rechtswidrigkeit der Bescheide ist dabei ohne Belang…