…weil ihr eigenes Hausrecht betreffend - zulässig, jedoch letztendlich unbegründet: 3.1. Gemäß § 93 Abs. 2 FinStrG dürfen - wie oben erwähnt - Hausdurchsuchungen, das sind Durchsuchungen von Wohnungen und sonstigen zum Hauswesen gehörigen Räumlichkeiten sowie von Wirtschafts-, Gewerbe- oder Betriebsräumen, nur dann vorgenommen werden, wenn begründeter Verdacht…
…veräußert. Auch diese Vorgänge sind wohl als verdeckte Ausschüttungen zu qualifizieren, bei welchen - wennschon keine Verkürzung von Körperschaftsteuer infolge vorliegender operativer Verluste bei der GmbH - zumindest wiederum Kapitalertragsteuer in beträchtlicher Höhe angefallen sein muss. Der Umstand, dass der Masseverwalter im Nachhinein von den rechtswidrigen Kaufverträgen…
…Hausrecht unterliegen, besteht für eine solche dritte Person, welche nicht in ihrem Hausrecht verletzt ist, keine Berechtigung, sich gegen diese Weisung zu beschweren. 4. Wie erwähnt, kann jeder, der durch die Durchführung der Durchsuchung (als ausgeübte unmittelbare finanzstrafbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt) in seinem Hausrecht betroffen…
…daher spruchgemäß zurückzuweisen. Selbst wenn man davon ausgehen würde, dass die Bf. durch die Anordnung der Durchsuchung dieses Safefachs bei der Bank in ihrem Hausrecht verletzt wurde und somit beschwerdelegitimiert ist, hätte der gegenständlichen Beschwerde aus folgenden Gründen auch inhaltlich kein Erfolg beschieden sein können:…
…eigenes Hausrecht betreffend - zulässig und zum Teil auch objektiv begründet: 3.1. Gemäß § 93 Abs. 2 FinStrG dürfen - wie oben erwähnt -Hausdurchsuchungen, das sind Durchsuchungen von Wohnungen und sonstigen zum Hauswesen gehörigen Räumlichkeiten sowie von Wirtschafts-, Gewerbe- oder Betriebsräumen, nur dann vorgenommen werden, wenn begründeter…
…die Anordnung erlassen habe, läge keine wirksame Anordnung vor (vgl. VwGH 19.5.2020, Ra 2019/14/0317, dort zur Frage der Erkennbarkeit der bescheiderlassenden Behörde). Dem Erfordernis dieser Bezeichnung der Behörde ist Rechnung getragen, wenn - nach objektiven Gesichtspunkten für jedermann, also unabhängig von der…
…eigenes Hausrecht betreffend - zulässig und zum Teil auch objektiv begründet: 3.1. Gemäß § 93 Abs. 2 FinStrG dürfen - wie oben erwähnt -Hausdurchsuchungen, das sind Durchsuchungen von Wohnungen und sonstigen zum Hauswesen gehörigen Räumlichkeiten sowie von Wirtschafts-, Gewerbe- oder Betriebsräumen, nur dann vorgenommen werden, wenn begründeter…
…eigenes Hausrecht betreffend - zulässig und zum Teil auch objektiv begründet: 3.1. Gemäß § 93 Abs. 2 FinStrG dürfen - wie oben erwähnt -Hausdurchsuchungen, das sind Durchsuchungen von Wohnungen und sonstigen zum Hauswesen gehörigen Räumlichkeiten sowie von Wirtschafts-, Gewerbe- oder Betriebsräumen, nur dann vorgenommen werden, wenn begründeter…
…eigenes Hausrecht betreffend - zulässig und zum Teil auch objektiv begründet: 3.1. Gemäß § 93 Abs. 2 FinStrG dürfen - wie oben erwähnt -Hausdurchsuchungen, das sind Durchsuchungen von Wohnungen und sonstigen zum Hauswesen gehörigen Räumlichkeiten sowie von Wirtschafts-, Gewerbe- oder Betriebsräumen, nur dann vorgenommen werden, wenn begründeter…
…Zur Zurückweisung der übrigen Beschwerden: Gemäß § 93 Abs. 7 FinStrG in der nunmehr relevanten Fassung ist jeder, der durch die Durchsuchung in seinem Hausrecht betroffen ist (hier: die B-GmbH), berechtigt, sowohl gegen die Anordnung als auch gegen die Durchführung der Durchsuchung derartiger, vom Hausrecht…
…Jänner 2011, ist jeder, der durch die Durchsuchung in seinem Hausrecht betroffen ist (hier: der Beschuldigte A und die mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt in einer Mietwohnung an der Anschrift X lebende Ehegattin B), berechtigt, sowohl gegen die Anordnung als auch gegen die Durchführung…
…wenn sie damit betraut werden; anderenfalls hätte es dieser Formulierung im Gesetz nicht bedurft). Sämtliche Hausdurchsuchungen im finanzstrafbehördlichen Verfahren sind also nach der nunmehrigen Rechtslage Ausübungen unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, wobei jedem davon in seinem Hausrecht Betroffenen zweierlei Rechtsmittel zur Verfügung stehen: Ihm wird…
…der Beamten lediglich Mauerreste und ein Schutthaufen vorhanden waren, welche noch abgetragen wurden. An einem derartigen Gebilde besteht kein Hausrecht, welches verletzt werden könnte. Laut Judikatur des Verfassungsgerichtshofes bezweckt das Hausrechtsgesetz offenkundig den Schutz der Intimsphäre des Inhabers jeder "Räumlichkeit", die einer Wohnung vergleichbar ist…
…Beschwerdevorbringen auch nicht dargelegt oder dezidiert zumindest behauptet, durch Amtshandlungen in AA in seinem Hausrecht verletzt worden zu sein, weshalb ihm diesbezüglich - wie oben ausgeführt - keine Beschwerdelegitimation zu kommt und das von ihm (auch) getragene Rechtsmittel betreffend seine Person in Pkt. 1.) und 4.) zurückzuweisen…
…auch nicht dargelegt oder dezidiert zumindest behauptet, durch Amtshandlungen an den genannten Anschriften in seinem Hausrecht verletzt worden zu sein, weshalb ihm diesbezüglich - wie oben ausgeführt - keine Beschwerdelegitimation zu kommt und das von ihm (auch) getragene Rechtsmittel betreffend seine Person in Pkt. 2.) und 3.…
…Beschwerdevorbringen auch nicht dargelegt oder dezidiert zumindest behauptet, durch Amtshandlungen in AA in ihrem Hausrecht verletzt worden zu sein, weshalb ihr diesbezüglich - wie oben ausgeführt - keine Beschwerdelegitimation zu kommt und das von ihr (auch) getragene Rechtsmittel betreffend ihre Person in Pkt. 1.) und 4.) zurückzuweisen…
…die Anordnung erlassen habe, läge keine wirksame Anordnung vor (vgl. VwGH 19.5.2020, Ra 2019/14/0317, dort zur Frage der Erkennbarkeit der bescheiderlassenden Behörde). Dem Erfordernis dieser Bezeichnung der Behörde ist Rechnung getragen, wenn - nach objektiven Gesichtspunkten für jedermann, also unabhängig von der…
…die Anordnung erlassen habe, läge keine wirksame Anordnung vor (vgl. VwGH 19.5.2020, Ra 2019/14/0317, dort zur Frage der Erkennbarkeit der bescheiderlassenden Behörde). Dem Erfordernis dieser Bezeichnung der Behörde ist Rechnung getragen, wenn - nach objektiven Gesichtspunkten für jedermann, also unabhängig von der…
…seien einer systematischen Durchsuchung unterzogen worden, sei auf die Rechtsprechung der Höchstgerichte hingewiesen. Nach dieser stellt die bloße Besichtigung eines wenn auch durch das Hausrecht geschützten Raumes bzw. die Vornahme eines Augenscheins in einem solchen keine Hausdurchsuchung isd HausRG dar. Ein Betreten zum Zwecke einer…
…(Verfahrenseinstellung und Zurückweisung) Grundsätzlich liegt ein AuvBZ vor, wenn Verwaltungsorgane im Rahmen der Hoheitsverwaltung einseitig gegen individuell bestimmte Adressaten einen Befehl erteilen oder Zwang ausüben und damit unmittelbar, d.h. ohne vorangegangenen Bescheid in subjektive Rechte des Betroffenen eingreifen. Inwieweit es sich bei den gesetzten…