…Rechtliche Beurteilung (Spruchpunkt I.) Gegen eine Beschwerdevorentscheidung kann nach § 264 Abs 1 BAO innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe der Antrag auf Entscheidung über die Bescheidbeschwerde durch das Verwaltungsgericht gestellt werden. Zuständig zu einer Entscheidung (in der Sache) ist das Bundesfinanzgericht daher im Regelfall nur dann…
…über die es seiner Ansicht nach in Ermangelung einer Beschwerdevorentscheidung oder eines Vorlageantrages nicht zu entscheiden hat, der Abgabenbehörde ohne unnötigen Aufschub zurückschicken und den Beschwerdeführer davon verständigen. Die neue Verständigungspflicht gemäß § 281a BAO soll, insbesondere im Hinblick auf die Verständigung des Beschwerdeführers vom Zeitpunkt…
…0164). Ein nach Ergehen der Entscheidung über die Berufung (nunmehr Bescheidbeschwerde) eingebrachter Aussetzungsantrag ist daher gemäß dem eindeutigen Gesetzeswortlaut als unzulässig eingebracht zurückzuweisen. Weiters wird auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes verwiesen: „Es besteht keine gesetzliche Grundlage dafür, die Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO wegen…
…über die es seiner Ansicht nach in Ermangelung einer Beschwerdevorentscheidung oder eines Vorlageantrages nicht zu entscheiden hat, der Abgabenbehörde ohne unnötigen Aufschub zurückschicken und den Beschwerdeführer davon verständigen. Die neue Verständigungspflicht gemäß § 281a BAO soll, insbesondere im Hinblick auf die Verständigung des Beschwerdeführers vom Zeitpunkt…
…2b BAO ist der Antrag auf Aussetzung der Einhebung in folgenden Fällen zurückzuweisen: 1. wenn keine Beschwerde eingebracht wurde, 2. wenn der Bescheid keine Nachforderung im Sinne des Abs. 1 ausweist, 3. wenn er nach Ergehen einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Beschwerdeverfahren eingebracht wird oder…
…für 2013) im Ausmaß von EUR 1.500,00, über die jedenfalls noch nicht bescheidmäßig entschieden sei, und die unrichtiger Nachfestsetzung von Umsatzsteuer in der Höhe von EUR 6.833,33. Es treffe überdies nicht zu, dass die Aussetzung nach § 212a BAO nur für Nachforderungen…
…über die es seiner Ansicht nach in Ermangelung einer Beschwerde-vorentscheidung oder eines Vorlageantrages nicht zu entscheiden hat, der Abgabenbehörde ohne unnötigen Aufschub zurückschicken und den Beschwerdeführer davon verständigen. Die neue Verständigungspflicht gemäß § 281a BAO soll, insbesondere im Hinblick auf die Verständigung des Beschwerdeführers vom…
…über die es seiner Ansicht nach in Ermangelung einer Beschwerdevorentscheidung oder eines Vorlageantrages nicht zu entscheiden hat, der Abgabenbehörde ohne unnötigen Aufschub zurückschicken und den Beschwerdeführer davon verständigen. Die neue Verständigungspflicht gemäß § 281a BAO soll, insbesondere im Hinblick auf die Verständigung des Beschwerdeführers vom Zeitpunkt…
…2010 über die Abweisung eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung. Im Zuge der mündlichen Verhandlung vor dem Senat beim Bundesfinanzgericht am 02.06.2010, zog der Beschwerdeführer die Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid nach ausführlicher Erörterung der Sach- und Rechtslage zurück. Rechtslage: § 256 BAO lautet: …
…über die es seiner Ansicht nach in Ermangelung einer Beschwerdevorentscheidung oder eines Vorlageantrages nicht zu entscheiden hat, der Abgabenbehörde ohne unnötigen Aufschub zurückschicken und den Beschwerdeführer davon verständigen. Die neue Verständigungspflicht gemäß § 281a BAO soll, insbesondere im Hinblick auf die Verständigung des Beschwerdeführers vom Zeitpunkt…
…Begründung wie folgt aus: "Gemäß § 212a Abs. 2b Z 4 BAO ist der Antrag auf Aussetzung der Einhebung zurückzuweisen, wenn im Zeitpunkt der Antragstellung ein Insolvenzverfahren anhängig ist. Diese Tatsache wird in der Beschwerde nicht bestritten. Die Beschwerde konnte daher keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides…
…über die es seiner Ansicht nach in Ermangelung einer Beschwerdevorentscheidung oder eines Vorlageantrages nicht zu entscheiden hat, der Abgabenbehörde ohne unnötigen Aufschub zurückschicken und den Beschwerdeführer davon verständigen. Die neue Verständigungspflicht gemäß § 281a BAO soll, insbesondere im Hinblick auf die Verständigung des Beschwerdeführers vom Zeitpunkt…
…über die es seiner Ansicht nach in Ermangelung einer Beschwerdevorentscheidung oder eines Vorlageantrages nicht zu entscheiden hat, der Abgabenbehörde ohne unnötigen Aufschub zurückschicken und den Beschwerdeführer davon verständigen. Die neue Verständigungspflicht gemäß § 281a BAO soll, insbesondere im Hinblick auf die Verständigung des Beschwerdeführers vom Zeitpunkt…
…Bescheid über Bescheidbeschwerden abzusprechen. Gegen eine Beschwerdevorentscheidung kann nach § 264 Abs 1 BAO innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe der Antrag auf Entscheidung über die Bescheidbeschwerde durch das Verwaltungsgericht gestellt werden. Zuständig zu einer Entscheidung (in der Sache) ist das Bundesfinanzgericht daher im Regelfall nur dann…
…der Rechtsmittelbehörde und die Beschleunigung des Beschwerdeverfahrens (siehe dazu im Kommentar zur BAO „Ritz“ 5. Aufl.). Aufgrund des zwingend erforderlichen Mängelbehebungsauftrages wird es für zweckmäßig erachtet dies durch die Abgabenbehörde vornehmen zu lassen, sodass auch Gründe der Kostenersparnis nicht gegen eine Aufhebung und Zurückverweisung sprechen…
…nicht wesentlich ab, so steht dies der Bewilligung der Aussetzung im beantragten Ausmaß nicht entgegen. § 212a Abs. 9 BAO: Für Abgabenschuldigkeiten sind a) solange auf Grund eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung, über den noch nicht entschieden wurde, Einbringungsmaßnahmen weder eingeleitet noch fortgesetzt werden (§ 230…
…84). Mit Bescheid vom 11. Oktober 2013 wies das Finanzamt den Aussetzungsantrag zurück und führte begründend aus, dass die Aussetzung der Einhebung nach § 212a BAO nach dem Wortlaut des Gesetzes eine Nachforderung zur Voraussetzung hätte, die auf einen Bescheid zurückgehe, der von einem Anbringen abweiche…
…278 BAO). Die Aufhebung nach § 278 Abs. 1 BAO stellt eine Ermessensentscheidung dar, welche gemäß § 20 BAO nach den Grundsätzen der Zweckmäßigkeit und Billigkeit zu treffen ist. Zweckmäßig ist die Zurückverweisung im gegenständlichen Fall deshalb, weil zur Klärung des für eine Entscheidung wesentlichen Sachverhaltes noch…
…über die es seiner Ansicht nach in Ermangelung einer Beschwerdevorentscheidung oder eines Vorlageantrages nicht zu entscheiden hat, der Abgabenbehörde ohne unnötigen Aufschub zurückschicken und den Beschwerdeführer davon verständigen. Die neue Verständigungspflicht gemäß § 281a BAO soll, insbesondere im Hinblick auf die Verständigung des Beschwerdeführers vom Zeitpunkt…
…entsprechende Antragstellung durch den Bf nach dem Akteninhalt erstmalig im Vorlageantrag. Die Manuduktionspflicht gem. § 113 gilt auch im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten gegenüber einer nicht durch einen berufsmäßigen Parteienvertreter vertretenen Partei (Leitner in Fischerlehner/Brennsteiner/Leitner/Petrag-Wolf, Abgabenverfahren4 § 113 BAO Rz 5 mwN [Stand…