…Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde vor, wenn umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens erforderlich sind; umso mehr ist – auch unter dem Aspekt einer möglichen Verkürzung des Instanzenzuges – eine derartige Vorgangsweise geboten, wenn das Untersuchungsverfahren nicht nur ergänzungsbedürftig ist, sondern überhaupt erstmals im Beschwerdeverfahren stattfinden würde. Der…
…Beschluss des Senatsvorsitzenden unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG vorzugehen wäre, damit diese einem für unselbständig berufstätige Beschuldigte zuständigen Spruchsenat zur (neuerlichen) Verhandlung und Entscheidungsfindung vorgelegt werden kann. Im gegenständlichen Fall kommt jedoch aus Gründen der Verjährung der Strafbarkeit (…
…und den Umfang der noch durchzuführenden Ermittlungen die Zurückverweisung der Sache an das Finanzamt als zweckmäßig. Es ist nicht Aufgabe des Verwaltungsgerichtes, anstatt seine Kontrollbefugnis wahrzunehmen, erstmals den entscheidungsrelevanten Sachverhalt zu ermitteln und einer Beurteilung zu unterziehen. Gegenständlich kommt noch hinzu, dass die ergänzenden Sachverhaltsfeststellungen…
…geführt. Die Staatsanwaltschaft Wien hat das Verfahren gegen den Beschwerdeführer (nachfolgend Bf) abgetrennt und die Anklageschrift gegen den Bf an das Landesgericht für Strafsache Graz zur Entscheidung übermittelt. Der Bf wurde am 8. April 2009 vom Zollamt Graz als Finanzstrafbehörde erster Instanz zur Sache als…
…aufzuheben und 2) im Sinne der Stellungnahme des Amtsbeauftragten vom 12.05.2016 bzw. der ausgeführten Beschwerde in der Sache zu entscheiden, in eventu die Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde zur neuerlichen mündlichen Verhandlung mit Beschluss zu verfügen." Über die Beschwerde wurde erwogen: Rechtslage…
…für die Jahre 2001 und 2002 gemäß § 289 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben hatte. Grundlage für die Erstbescheide waren die Niederschrift der Groß-Bp gemäß § 149 Abs.1 BAO vom 16.Oktober 2006 (=NS) und der Bericht…
…der bei Ausstellung eines Präferenznachweises oder einer Lieferantenerklärung vorsätzlich oder fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder unrichtige oder unvollständige Unterlagen vorlegt. Gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG kann das Bundesfinanzgericht die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde mit Beschluss…
…Auch der UFS habe in seinem Bescheid vom 13. September 2012, in den das besagte Strafverfahren, insbesondere die dort gewonnenen Erkenntnisse und Beweise Eingang gefunden hätten, unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz gemäß § 289 Abs. 1 BAO aF festgestellt, dass die Abgabenbehörde…
…in der Lage den gesetzlich geschuldeten Betrag zu berechnen sowie den Zollschuldner zu bestimmen und die unerhoben gebliebenen Eingangsabgaben nachträglich buchmäßig zu erfassen (Art. 220 Abs. 1 ZK). Der Bf wurde am 8. April 2009 vom Zollamt Graz als Finanzstrafbehörde erster Instanz zur Sache als…
…die Behörde erster Instanz [gemeint wohl: an die Finanzstrafbehörde] zurückverwiesen werde, weiters in eventu, die verhängte Strafe entsprechend herabzusetzen. Das Erkenntnis werde vollinhaltlich bekämpft. Es würden formelle und materielle rechtliche Rechtsfehler geltend gemacht, wozu ausgeführt werde wie folgt: 1. Formelle Rechtsfehler: Richtig sei, dass der…
…unter Zurückverweisung der Sache selbst an die Abgabenbehörde erster Instanz und die vom UFS der Abgabenbehörde zur Nachholung aufgetragenen, von Seiten der belangten Behörde bis dahin unterlassenen Ermittlungshandlungen zur Stellung des Lieferanten L2-GmbH bzw. M.S. und erklärte, dass auch in diesem Fall die…
…die Entscheidungskompetenz zwingend einem anderen, nach der Geschäftsverteilung zuständigen Spruchsenat zukommt. Das angefochtene Erkenntnis war daher gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG aufzuheben und die Sache zur neuerlichen Entscheidung an die zuständige Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückzuverweisen. Im fortgesetzten Verfahren wird die Entscheidung durch den nach der…
…die Entscheidungskompetenz zwingend einem anderen, nach der Geschäftsverteilung zuständigen Spruchsenat zukommt. Das angefochtene Erkenntnis war daher gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG aufzuheben und die Sache zur neuerlichen Entscheidung an die zuständige Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückzuverweisen. Im fortgesetzten Verfahren wird die Entscheidung durch den nach der…
…ist, darüber in einer Beschwerdeentscheidung abzusprechen. Laut Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. VwGH 17.12.2009, 2009/16/0122) ist es der Rechtsmittelbehörde versagt, dem Beschuldigten eine andere Tat bzw. ein anderes Verhalten zu unterstellen als die Finanzstrafbehörde bisher und damit die "Sache" dieses Verfahrens auszuwechseln.
…51 Fehlende Entscheidungsreife 54 Zurückverweisung 55 Absehen von der mündlichen Verhandlung 56 Revisionsnichtzulassung 56 Die Zustellung erfolgt an: 57 Verfahrensgang Beschuldigtenvernehmung Laut der elektronischen Fassung einer Beschuldigtenvernehmung vor dem Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart als damalige Finanzstrafbehörde erster Instanz wurde der Berufungswerber (Bw) und spätere…
…19.3.2009 vor der Finanzstrafbehörde (erster Instanz) in seiner Einvernahme als Verdächtiger an: Zur Sache gibt der Verdächtige an: Vorhalt: Dem Finanzamt 4/5/10 wurde durch umfangreiche Ermittlungen bekannt, dass Sie zumindest ab dem Jahr 2001 Einkäufe von Waren, die zum Wiederverkauf in…
…in Hinblick auf die Vergnügungssteuerpflicht wird somit vom erkennenden Gericht als zumindest auffallend sorglos gewertet. Ausgehend von einer grob fahrlässigen Handlungsweise des Bf sah die Strafbehörde erster Instanz zutreffend weder Milderungs- noch Erschwerungsgründe als gegeben an. Bezüglich seiner wirtschaftlichen Verhältnisse hat der Bf kein Vorbringen…
…abzuändern, doch auf die Ahndung der dem Rechtsmittelwerber im Verfahren erster Instanz zur Last gelegten Tat beschränkt bleibt. In der Beschwerde wird eingewendet, dass "Für den Beschwerdeführer nie eine Pflicht bestanden hat, für bestimmte Jahre Kapitalertragsteueranmeldungen abzugeben. Der Vorwurf, er hätte "an den jeweiligen Tagen…
…FinStrG kann das Bundesfinanzgericht jedoch auch ausnahmsweise die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses eines Spruchsenates unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde verfügen, wenn es umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde ist im weiteren Verfahren an die in dem zurückverweisenden Beschluss niedergelegte Rechtsanschauung…
…Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde aufgehoben. II. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung I. Verfahrensgang 1. Mit Erkenntnis des Spruchsenates Feldkirch F-2 als Organ des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde…