…sie sich zu diesem Zeitpunkt (20.11.2017 bis 13,12.2017) nicht an der dem Finanzamt (und Zentralen Melderegister) bekannten Adresse aufgehalten habe und ob ihrerseits (weitere) Nachweise vorliegen, dass die Zustellung tatsächlich am 14.12.2017 erfolgte Die Zustellung des Einkommensteuerbescheides 2013 vom…
…diesbezüglicher Abgabenvorschriften ändern (und die Änderung des § 20 Abs. 1 AVOG ist eine Änderung von Abgabenvorschriften); diesfalls richtet sich der Zeitpunkt des Zuständigkeitsüberganges nach den Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen (Ritz, BAO Kommentar6, § 6 AVOG Tz 6; § 20 AVOG Tz 2d, 2e). Da nach der Inkrafttretensbestimmung des …
…257 BAO) gehört. Das BFG hat diese Frage bejaht, weil andernfalls erstens das BFG im Fall des Zuständigkeitsüberganges nur für einen Teil des zu Grunde liegenden Bescheidbeschwerdeverfahrens zuständig würde und zweitens diesfalls nicht Befugnis erlangen würde, das - allenfalls auch unerledigt gebliebene - Beitrittsverfahren nach § 258 BAO…
…Zeitpunkt, in dem eine andere Abgabenbehörde von den ihre Zuständigkeit begründenden Voraussetzungen Kenntnis erlangt. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kommt es hinsichtlich des Zuständigkeitsüberganges iSd § 6 AVOG 2010 weder auf den Zeitpunkt an, in dem das die Zuständigkeit beeinflussende Ereignis eintritt, noch auf den Zeitpunkt…
…über einen Antrag auf Aufhebung der unrichtigen Einkommensteuerbescheide 2011 - 2016 liege nicht vor, weil ein derartiger Antrag gar nicht gestellt worden sei, ist die Rechtsfolge des Zuständigkeitsüberganges an das Bundesfinanzgericht gemäß § 284 Abs. 2 BAO eingetreten. Das Bundesfinanzgericht ist nunmehr befugt über den Antrag der…
…zur Zuständigkeit des Senates (Linz) 11 ist die Geschäftszahl RV/946-L/05, unter der die Berufung vom 19. Jänner 2005 erstmals protokolliert worden ist, konkret angeführt. Die Zulässigkeit des Zuständigkeitsüberganges vom Senat (Linz) 3 an den Senat (Linz) 11 und die Zuständigkeit des Ri…
…der Einkommensteuererklärung 2015 infolge des oben dargelegten Zuständigkeitsüberganges und der im Zeitpunkt ihrer Einreichung nicht mehr bestehenden Entscheidungspflicht des Finanzamtes 9/18/19 Klosterneuburg als unzulässig zurückzuweisen war. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision…
…nachkommt. Die verwaltungsgerichtliche Zuständigkeit beginnt entweder mit dem Zeitpunkt der tatsächlichen Vorlage der Bescheidbeschwerde oder aber der Einbringung der Vorlageerinnerung. Sie löst gem. § 291 Abs. 1 BAO die Entscheidungspflicht des Verwaltungsgerichts genauso aus wie eine Entscheidungssperre für die Abgabenbehörden und steht in untrennbarem Zusammenhang mit …
…August 2012 durch den ausgewiesenen Vertreter eingebrachte Berufung (welche aufgrund des Zuständigkeitsübergangs als Beschwerde zu werten ist). In der Begründung wird bemängelt, dass der bekämpfte Vollstreckungsbescheid sich in einer Kopie des Sicherstellungsauftrages erschöpfe. Die Sachverhaltsdarstellung könne keine Heilung der mangelhaften Begründung der ursprünglichen Haftungsbescheide bewirken…
…Bf hätte "bereits bei Erhalt (spätestens beim Lesen) des Erinnerungsschreibens auffallen müssen, dass bei der Behörde keine Meldung eingegangen war und nach Ansicht der Behörde eine derartige Meldeverpflichtung gegeben war. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte die Bf im Rahmen der gebotenen Sorgfalt der Ursache für…
…eine zweite Beschwerdevorentscheidung. Dieses Rechtsinstitut wurde in Konsequenz einer Trennung zwischen Justiz und Verwaltung bereits ab Stellung des Vorlageantrages mit BGBl. I Nr. 14/2013 nicht übernommen und auch mit dem AbgÄG 2016 trotz der Verlagerung des Zeitpunktes des Zuständigkeitsüberganges nicht wieder eingeführt (Ritz, BAO…
…der Gesetzgeber den Zuständigkeitsübergang zum 1. Jänner 2021 regelte. Dort stellte er klar, dass eine vor dem 1. Jänner 2021 von der zuständigen Abgabenbehörde des Bundes genehmigte Erledigung, die erst nach dem 31. Dezember 2020 wirksam wird, als Erledigung der im Zeitpunkt des Wirksamwerdens für…
…rückgerechnet auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Jahr 2009 vor (in der Folge kurz: Gutachten2). In diesem Gutachten wurde für das kaufgegenständliche Grundstück (Superädifikat) in X ein rückgerechneter Verkehrswert 2009 von € 227.000,00 ermittelt. Zuständigkeitsübergang Mit Verfügung des Geschäftsverteilungsausschusses des BFG vom 14…
…aufgenommen wurden, auf der Grundlage der Rechtsvorschriften besteuert wurden, die zum Zeitpunkt des die Besteuerung auslösenden Sachverhalts, nämlich der Erstellung der zivilrechtlichen Dokumente über die Gewährung dieser Darlehen, galten. Zu diesem Zeitpunkt gab es im polnischen Recht keine Vorschriften, die es verwehrt hätten, dass zunächst…
… 4 Abs. 1 Z 3 NeuFöG verwiesen wurde. Die Vorlage der Erklärung stellte eine materielle Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Begünstigungen dar und müsse im Zeitpunkt des Entstehens des Abgabenanspruches gegeben sein. Die gegenständliche Neugründung unterliege daher der Gesellschaftsteuer gemäß § 2 Z 1 KVG. 1…
…geprüft und bewilligt worden. Zu diesem Zeitpunkt habe es keine Beanstandungen gegeben. Spätere Erlöse aus dem Verkauf fertig gestellter Wohnungen könnten nicht den Schluss rechtfertigen, dass in den Fördermonaten kein förderrelevanter Umsatzausfall bestanden habe. Die Argumentation des Finanzamtes sei deshalb bemerkenswert, weil die zu Grunde…
…Finanz-Organisationsreformgesetz nunmehr Bestandteil des Finanzamtes Österreich geworden ist evident. Ebenfalls evident durch den Gebührenbescheid, die Bescheidbeschwerde, die Beschwerdevorentscheidung, den Vorlageantrag und schließlich die Vorlage vor dem Bundesfinanzgericht ist auch der weiterführende Verfahrensgang vor dem Unabhängigen Finanzsenat, dem nach dem Zuständigkeitsübergang im Zuge der Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform…
…ein nicht zuständiges Finanzamt erlassen wurden. Gemäß § 50 BAO haben die Abgabenbehörden ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. Die Zuständigkeit zur Erlassung eines Bescheides richtet sich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Wirksamwerdens (§ 97 BAO) des Bescheides (vgl. VwGH 16…
…I. (Abweisung) 3.1.1. Zuständigkeitsübergang Gemäß § 323 Abs. 38 BAO, in der Fassung BGBl. I Nr. 14/2013, sind die am 31.12.2013 beim unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinne des Art. 130 Abs. 1…
…Hierfür ist "Gesamtrechtsnachfolge" vorgesehen. Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bestehenden Bevollmächtigungen inklusive Zustellbevollmächtigungen wurden somit auf das FAÖ (mit Wirkung für das WiEReG-Zwangsstrafverfahren) sowie auf das FAG (mit Wirkung für allgemeine Abgabenverfahren) übertragen, ohne dass es einer neuerlichen Bekanntgabe der seinerzeit angezeigten Vollmachten bedurft…